E-Rechnung 2027: Jetzt die Weichen für eine erfolgreiche Umsetzung stellen
BDO Website, Web-Seminar am 15.09.2026
Das Seminar informiert praxisnah über die aktuellen (gesetzlichen) Entwicklungen und die Schritte, die Unternehmen umgehend einleiten sollten.
Quo Vadis Gemeinnützigkeit
BDO Website, Web-Seminar am 17.09.2026
Schwerpunkt des Seminars bilden die aktuellen Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zum Gemeinnützigkeitsrecht.
JStG 2026: Erweiterter Überblick für Arbeitgeber und Entgeltabrechner
BDO Website, Insight
Der Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 bringt eine Vielzahl gestaffelter Änderungen im Bereich der Lohnsteuer, die schrittweise zwischen 2027 und 2030 in Kraft treten sollen. Viele Regelungen betreffen nicht nur die steuerrechtliche Bewertung, sondern erfordern auch Anpassungen in Prozessen, IT‑Systemen und der internen Dokumentation.
Einkommensteuerreformgesetz 2027
Bundesregierung, Gesetzentwurf vom 02.09.2026
BDO Website, Insight
Der vom Bundeskabinett am 02.09.2026 eingebrachte Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 sieht u.a. die Anhebung von Grund- und Kinderfreibetrag sowie Arbeitnehmerpauschbetrag, die Erhöhung des Kindergelds und Anpassungen bei den Einkommensteuertarifen vor. Wir geben einen Überblick über diese und weitere wesentlichen Maßnahmen des Gesetzesvorhabens.
Beiträge der Eltern an einen Förderverein der Schule ihres Kindes als Schulgeld im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG
BFH, Urteil vom 03.06.2026, X R 27/23; Pressemitteilung vom 03.09.2026
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1. Leisten Eltern für den Schulbesuch ihres Kindes Zahlungen an einen Förderverein, die dieser an den Schulträger weiterleitet, handelt es sich um Schulgeld im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG, wenn die Aufwendungen bei wirtschaftlicher Betrachtung als Entgelt für den Schulbesuch des Kindes entrichtet worden sind.
2. Sofern die entsprechende Mittelverwendung nicht bereits durch Vorgaben der Satzung des Fördervereins sichergestellt ist, obliegt es dem Steuerpflichtigen, im Einzelfall den Nachweis zu erbringen, dass die Elternbeiträge vom Förderverein mit dem Ziel der Finanzierung der Kosten des normalen Schulbetriebs weitergegeben und vom Schulträger ausschließlich zu diesem Zweck verwendet worden sind.
Verspätungszuschlag bei Änderung einer Umsatzsteuerfestsetzung im Klageverfahren
BFH, Urteil vom 07.05.2026, V R 35/24
Hat das Finanzamt einen Verspätungszuschlag als gebundene Entscheidung nach § 152 Abs. 2 AO festgesetzt und wird die Umsatzsteuerfestsetzung während eines Klageverfahrens gegen den Bescheid über die Festsetzung des Verspätungszuschlags in der Weise geändert, dass nicht mehr eine Zahllast des Steuerpflichtigen, sondern ein an den Steuerpflichtigen zu zahlender Überschuss zu seinen Gunsten besteht, wird ein nachfolgender Bescheid über die Festsetzung des Verspätungszuschlags nach § 68 Satz 1 FGO Gegenstand des Klageverfahrens, obwohl er nunmehr auf § 152 Abs. 1 AO beruht und daher eine Ermessensentscheidung darstellt.
Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 EStDV: Anlage EÜR 2026
BMF, Schreiben vom 01.09.2026
Das BMF gibt die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2026 bekannt.
Income Tax Reform Act 2027
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The government bill of the Income Tax Reform Act 2027, introduced by the German Federal Cabinet on September 2, 2026 envisages, among other measures, increases of the basic allowance and child allowance as well as the employee lump-sum, an increase in child benefit, and adjustments to the income tax rates. We provide an overview of these and other key measures of the bill.
Possible deduction as special expenses of contributions to a private school support association as school fees
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For payments to a support association that are forwarded to the school sponsor, these can, under certain conditions, constitute school fees within the meaning of Section 10 (1) no. 9 of the German Income Tax Act, according to the German Federal Fiscal Court in its judgment of June 3, 2026 (case no. X R 27/23).

