Regierungsentwurf zum JStG 2026: Die Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft nimmt Gestalt an
BDO Website, Insight
Mit dem Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 hält die Bundesregierung an der grundlegenden Neuordnung der umsatzsteuerlichen Organschaft fest. Die bereits im Referentenentwurf vorgesehene Einführung eines neuen § 2c UStG-E bleibt im Kern unverändert. Gleichzeitig macht die Gesetzesbegründung deutlicher als noch der Referentenentwurf, welche Probleme die Reform eigentlich lösen soll. Ein wesentlicher Unterschied zum Referentenentwurf ist das um ein Jahr nach hinten verschobene Inkrafttreten der Neuregelung.
Update zu § 2b UStG bei kirchlichen Institutionen
BDO Website, Web-Seminar am 24.09.2026
Grenzüberschreitend tätige Führungskräfte in der DACH-Region
BDO Website, Web-Seminar am 24.09.2026
VAT Update | September 2026
BDO Website, Web-Seminar am 25.09.2026
Finanzierung, Bilanzierung und Steuern in Zeiten der Transformation
BDO Website, Präsenzveranstaltung am 01.10.2026 in Düsseldorf
Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer
Finanzverwaltung NRW, Pressemitteilung vom 10.09.2026
DStV, Pressemitteilung vom 15.09.2026
Die Finanzministerkonferenz hat sich für ein Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer ausgesprochen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Künftig sollen Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer direkt mit ihrem Vorsteueranspruch verrechnen können; die aufwendige Vorfinanzierung entfällt. Das Verrechnungsmodell soll ab 2030 zur Verfügung stehen.
Verordnung zur Anpassung bankaufsichtlicher Vorschriften
BMF, Gesetzentwurf vom 09.09.2026
Das BMF hat den Referentenentwurf einer Verordnung zur Anpassung bankaufsichtlicher Vorschriften nach Einstellung des Millionenkreditmeldewesens nach dem Kreditwesengesetz veröffentlicht.
Übertragung stiller Reserven aus Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG auf Wirtschaftsgüter einer KGaA
BFH, Urteil vom 21.05.2026, IV R 21/23
Stille Reserven aus einer bei einer Mitunternehmerschaft gebildeten Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG können auch auf Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern einer KGaA übertragen werden, an der die Mitunternehmer als persönlich haftende Gesellschafter beteiligt sind.
Betriebsausgaben und Zwangsaufwendungen
BFH, Urteil vom 28.01.2026, X R 21/23
1. Bei Verlusten, die durch Straftaten verursacht werden, muss objektiv zweifelsfrei feststehen, dass das auslösende Moment für die in Frage stehende Wertabgabe im betrieblichen und nicht im privaten Bereich liegt.
2. Allein der Umstand, dass ein Vermögensverlust durch einen Angehörigen verursacht wurde, schließt die betriebliche Veranlassung nicht zwingend aus. In derartigen Fällen bedarf der objektive, tatsächliche oder wirtschaftliche Zusammenhang mit dem Betrieb zur Abgrenzung von den nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung jedoch einer besonders sorgfältigen Prüfung.
Ausschluss einzelner Arbeitnehmergruppen von Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
FG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2026, 8 K 12/22 H(L); Revision zugelassen
BDO Website, Insight
Der Ausschluss einzelner Arbeitnehmergruppen von der Teilnahme an einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ist schädlich für die Anwendung des § 3 Nr. 39 EStG.
§ 3 Nr. 39 EStG verlangt, dass das Beteiligungsangebot mindestens allen Arbeitnehmern offenstehen muss. Eine sachliche Differenzierung darf nicht so weit gehen, dass ganze Arbeitnehmergruppen faktisch oder formell vom Angebot ausgeschlossen werden. Ruhende Arbeitsverhältnisse (z.B. Elternzeit) sind unschädlich, weil sie regelmäßig nicht unter das Merkmal des gegenwärtigen Dienstverhältnisses fallen.
Zuordnung von sog. Pool-Refinanzierungskosten eines Kreditinstituts
FG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.2026, 7 K 1535/24 K,G; Nichtzulassungsbeschwerde BFH VIII B 69/26
Eine pauschale Zuweisung von sog. Pool‑Refinanzierungskosten eines Kreditinstituts zu den nach § 21 InvStG teilfreigestellten Erträgen aus Fondsbeteiligungen ist unbegründet. Maßgeblich ist der Veranlassungs‑/wirtschaftliche Zusammenhang i.S.v. § 3c Abs. 2 EStG: Liegen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass Fremdmittel gezielt zum Erwerb der Fondsanteile verwendet wurden und machen die teilfreigestellten Fondserträge nur einen unerheblichen Anteil am Geschäft aus, kann kein wirtschaftlicher Zusammenhang festgestellt werden; das Teilabzugsverbot greift nicht.
Voraussetzungen für einen Widerspruch gegen die Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
BFH, Urteil vom 18.06.2026, III R 2/24
1. Die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Übertragung des Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrags auf den anderen Elternteil gemäß § 32 Abs. 6 Satz 9 EStG trägt der durch Betreuungspflichten, welche die Arbeitskraft oder die finanziellen Mittel des Steuerpflichtigen beanspruchen, verminderten steuerlichen Leistungsfähigkeit auch desjenigen Elternteils Rechnung, in dessen Wohnung die minderjährigen Kinder nicht gemeldet sind. In einer solchen Situation befindet sich ein Steuerpflichtiger nicht, wenn er weder Betreuungskosten trägt noch persönlich Betreuungspflichten wahrnimmt, sondern es dem anderen Elternteil überlässt, den Betreuungsbedarf des Kindes durch eigene Betreuungsleistungen oder dadurch zu decken, dass er die Betreuung durch Inanspruchnahme Dritter organisiert; er darf deshalb der Übertragung des Freibetrags auf den anderen Elternteil nicht widersprechen.
2. Eine Zurechnung von Betreuungsleistungen Dritter kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Betreuung ohne Zutun des widersprechenden Elternteils erfolgt, selbst wenn sich das Kind dabei in räumlicher Nähe dieses Elternteils aufhält oder die Betreuung durch dessen Eltern durchgeführt wird.
Steuerermäßigung für energetische Sanierung bei Miteigentumsanteil
FG Münster, Urteil vom 23.06.2026, 6 K 1431/23 E; Revision zugelassen
Wer ein Haus energetisch saniert, das ihm nur zum Teil gehört, kann die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nur in Höhe seines Miteigentumsanteils beanspruchen. Das gilt auch dann, wenn er die Kosten allein getragen und den größeren Teil des Hauses selbst bewohnt hat.
Zur erbschaftsteuerlichen Befreiungsvorschrift für Familienheime
FG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2026, 4 K 1808/25 Erb; Revision zugelassen
Auf eine bis zum Erbfall vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie kann die Steuerbefreiungsvorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG für ein Familienheim nicht analog angewandt werden.
Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz
BMF, Schreiben vom 17.09.2026
Das BMF hat zum Ansatz und zur Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG für Versorgungszusagen, die von künftigen Ereignissen wie der Wertentwicklung zugrunde liegender Wertpapiere abhängen, Stellung genommen.
Moderner Steuervollzug statt Misstrauenskultur: BStBK und DStV fordern praxistaugliche Regeln für KMU
BStBK/DStV, Pressemitteilung und Forderungspapier vom 17.09.2026
BStBK und DStV fordern gemeinsam einen grundlegenden Kurswechsel im Steuervollzug. In einem gemeinsamen Forderungspapier sprechen sie sich für mehr Kooperation, Verbindlichkeit und Rechtssicherheit sowie für einen konsequenten Abbau bürokratischer Belastungen aus.
Structuring of an employee equity participation programme and tax exemption
BDO Website, Insight
If certain groups of employees are excluded from participating in an employee equity participation programme, the tax exemption under section 3 no. 39 of the German Income Tax Act does not apply.

