Neueinstellungen im Internet

Jahressteuergesetz 2026
BDO Website, Insight

Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 liegt vor. Er enthält u.a. eine gesetzliche Regelung zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück, Verfahrenserleichterungen für die Quellensteuerentlastung, eine grundlegende Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft und eine Anpassung des Zinssatzes für die Vollverzinsung. Wir stellen einerseits die wesentlichen Maßnahmen vor, gehen andererseits aber auch auf die weitergehenden Vorschläge des Bundesrats vom 25.09.2026 ein.

All Ears on Tax: Asset Management für Stiftungen - Vermögen erhalten, Zwecke sichern
BDO Website, Podcast

Die BDO Partner Dr. Christian Reiter und Martin Engel sprechen über die besonderen Anforderungen an das Asset Management von Stiftungen. Denn bei der Kapitalanlage geht es nicht allein um Rendite: Stiftungen müssen ihr Vermögen langfristig erhalten, ausreichende Erträge erwirtschaften, Liquidität sichern und zugleich steuerliche sowie stiftungsrechtliche Vorgaben beachten. Im Fokus stehen die Unterschiede zwischen gemeinnützigen und privatnützigen Stiftungen, die Bedeutung klarer Anlagerichtlinien und einer vorausschauenden Liquiditätsplanung sowie steuerliche Fragen rund um Rücklagen, Ausschüttungen, alternative Investments und die Erbersatzsteuer.

13. Forum Erneuerbare Energien
BDO Website, Nachlese

Erneut luden die BDO Oldenburg GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie der Oldenburger Energiecluster OLEC e. V. zum Erneuerbare Energien in Oldenburg ein. Hochaktuell wie immer stand die Veranstaltung diesmal unter dem Motto „Energie in unsicheren Zeiten: Aufbruch oder Anpassung?“. In der Nachlese werden die vielfältigen Beiträge und interessanten Diskussionen schriftlich aufbereitet.

Gesetzgebung

Sozialversicherungsrechengrößen 2027
BMAS, Pressemitteilung vom 07.10.2026

Das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2027 beschlossen. Damit werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung u.a. auch die Beitragsbemessungsgrenzen festgesetzt:

Sozialversicherungsrechengröße
MonatJahr
Beitragsbemessungsgrenze in der KrankenversicherungEUR 6.375EUR 76.500
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und ArbeitslosenversicherungEUR 8.850EUR 106.200


Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Informationsaustausch über den Handel mit Kryptowerten
Bundestag, Verabschiedung am 08.10.2026

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung “zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 08.06.2023 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte” beschlossen.

Reform der Kryptobesteuerung
BStBK, Stellungnahme vom 06.10.2026
BDO Website, Insight

Mit dem am 29.09.2026 an die Verbände versandten Referentenentwurf plant das BMF eine grundlegende Reform der Besteuerung von Kryptowerten im Privatvermögen. Verbände konnten bis zum 06.10.2026 Stellung nehmen. Die BStBK fordert in ihrer Stellungnahme Nachbesserungen bei Praktikabilität und Rechtssicherheit. Es bleibt abzuwarten, ob die Anregungen in den weiteren Prozess des Gesetzesvorhabens einfließen werden.

Reform der Steuerberaterprüfung
Bundesregierung, Entwurf vom 07.10.2026

Angesichts des demographischen Wandels und schwankender Teilnehmerzahlen soll die Steuerberaterprüfung durch verschiedene Maßnahmen für Bewerberinnen und Bewerber attraktiver werden, ohne dass hierdurch das hohe fachliche Niveau der Steuerberaterprüfung verringert wird.

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Betriebsausgabenabzug des Insolvenzschuldners für die Vergütung des Insolvenzverwalters
BFH, Urteil vom 25.06.2026, III R 35/23; Pressemitteilung vom 08.10.2026

1. Insolvenzverwaltervergütungen für ein Regelinsolvenzverfahren können als laufende oder nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig sein, soweit die Geschäftsführung des Insolvenzverwalters dazu dient, betriebliche Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners zu befriedigen.

2. Wird der Gewinn des Insolvenzschuldners in zulässiger Weise im Wege des Betriebsvermögensvergleichs (Bilanzierung) ermittelt, kommt im Hinblick auf einen noch nicht fälligen Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht.

Bestimmung des Werts eines Kommanditanteils mit negativem Kapitalkonto für Zwecke der Schenkungsteuer
BFH, Urteil vom 29.07.2026, II R 15/23
BDO Website, Insight

Ist der gemeine Wert des Anteils eines Kommanditisten am Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft bei Anwendung des § 97 Abs. 1a Nr. 1 des Bewertungsgesetzes negativ, ist dieser Wert auch dann bei der Bewertung des Kommanditanteils für Zwecke der Schenkungsteuer zugrunde zu legen, wenn der Kommanditist seine Kommanditeinlage vollständig erbracht hat und er nicht nachschusspflichtig ist.

Zurechnung der Vorbesitzzeit nach Aufspaltung einer Gesellschaft für Zwecke des § 6a GrEStG
BFH, Urteil vom 29.07.2026, II R 5/23

Nach einer Aufspaltung nach dem Umwandlungsgesetz ist für Zwecke der Steuervergünstigung des § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes eine über fünf Jahre bestehende Beteiligung der aufgespaltenen Gesellschaft an einer abhängigen Gesellschaft der übernehmenden Gesellschaft als partieller Gesamtrechtsnachfolgerin zuzurechnen, wenn die Beteiligung an der abhängigen Gesellschaft Gegenstand des Aufspaltungs- und Übernahmevertrags war.

Organschaft und finanzielle Eingliederung
BFH, Urteil vom 02.07.2026, V R 36/24

1. Eine finanzielle Eingliederung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG liegt auch dann vor, wenn bei der Organgesellschaft aufgrund ihrer Satzung für Gesellschafterbeschlüsse eine Mehrheit von 2/3 erforderlich ist, der Organträger aber über eine Beteiligung von 60 % der Anteile verfügt und er den einzigen Geschäftsführer der Organgesellschaft stellt.

2. Sind die Voraussetzungen einer Organschaft im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG aufgrund geänderter Rechtsprechung erfüllt, setzt die Aufhebung einer gegenüber der Organgesellschaft ergangenen Steuerfestsetzung voraus, dass der Organträger zur Vermeidung eines widersprüchlichen Verhaltens in Bezug auf § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO einen Antrag auf Änderung der für ihn vorliegenden ‑ und änderungsfähigen ‑ Steuerfestsetzung stellt (Bestätigung des BFH-Urteils vom 05.09.2024 - V R 5/23, BFHE 284, 514).

Rechtsprechung - privater Bereich

Berechnung des Differenzkindergeldes unter Anrechnung von in der Schweiz gezahlten Familienleistungen
BFH, Urteil vom 09.07.2026, III R 37/23; Pressemitteilung vom 08.10.2026

1. Die in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) gezahlte Kinderzulage ist bei der Berechnung des Differenzkindergeldes in Höhe des Bruttobetrags zu berücksichtigen.

2. Der in der Schweiz gewährte steuerliche Kinderabzug ist keine Familienleistung im Sinne des Art. 1 Buchst. z der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und deswegen nicht im Rahmen des Differenzkindergeldes anzurechnen.

Sonstiges

Reformbedarf im Erbschaftsteuerrecht
BStBK, Positionspapier vom 09.10.2026

Im Mittelpunkt des Positionspapiers stehen Forderungen nach verlässlichen Regelungen für die Übertragung von Betriebsvermögen, einer umfassenden Steuerfreistellung von Zuwendungen zwischen Ehegatten sowie höheren und künftig regelmäßig angepassten persönlichen Freibeträgen.

New Publications on the Internet

Annual Tax Act 2026
 BDO Website, Insight

The government's draft of the Annual Tax Act 2026 has been released. It includes, among other things, a statutory rule on the allocation of the total purchase price for a built-up property, procedural simplifications for withholding tax relief, a fundamental re-regulation of the VAT group and an adjustment of the interest rate for full interest. We present the key measures on the one hand, while on the other hand we also address the Federal Council's further proposals of September 25, 2026.

Gift tax: Value of a limited partnership interest with a negative capital account
BDO Website, Insight

The fair market value of a limited partner's share in the partnership's joint assets must be used for gift tax valuation even if it is negative, the limited partner has fully contributed his capital contribution and no supplementary contribution obligation exists, according to the German Federal Fiscal Court in its decision of July 29, 2026 (case no. II R 15/23).

Dieser Artikel wurde verfasst von

Katrin Driesch
Steuerberaterin, Director, National Office Tax & Legal/Quality Assurance
Roland Speidel
Steuerberater, Rechtsanwalt, Director, National Office Tax & Legal