Die überarbeitete CSRD wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist damit offiziell in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben nun 18 Monate Zeit, die Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Damit steht fest, dass Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einem Umsatz von 450 Mio. € zukünftig berichtspflichtig sind.
Am 6. Mai 2026 hat die Europäische Kommission die überarbeiteten ESRS zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht. Die Kommission plant die Verabschiedung des Delegierten Rechtsakts noch im zweiten Quartal 2026, gefolgt von einer parlamentarischen Prüfungsperiode von bis zu vier Monaten. Die überarbeiteten Standards sollen ab dem Geschäftsjahr 2027 verbindlich gelten; eine freiwillige Frühanwendung für 2026 ist vorgesehen.
Am 8. Januar 2026 veröffentlichte die EU-Kommission den delegierten Rechtsakt (EU) 2026/73 zur Vereinfachung der EU-Taxonomie, rückwirkend für das Geschäftsjahr 2025. Unternehmen profitieren von Erleichterungen wie der neuen Wesentlichkeitsschwelle und vereinfachten Meldebögen. Am 30. April 2026 hat die Europäische Kommission eine Bekanntmachung mit häufig gestellten Fragen (FAQ, C/2026/2558) zur EU-Taxonomie-Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Die EU-Verpackungsverordnung setzt neue Anforderungen an Verpackungsmaterialien, digitale Produktidentifizierer und Rückverfolgbarkeit. Hersteller und Vertreiber müssen ihre Verpackungen kennzeichnen und Daten erfassen. Eine frühzeitige Lieferketten-Analyse ist empfehlenswert, um Compliance-Lücken zu schließen. Ab August 2026 starten die ersten Artikel.
Ein umfassender Überblick über alle Artikel und Pflichten schafft unsere Broschüre:
Ab Juni 2026 sind Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dazu verpflichtet, erweiterte Informationen zu den Themen Lohngleichheit und Gehaltsstrukturen offenzulegen. Umfassende Dokumentation von Gehaltsfestsetzungsverfahren wird zur Compliance-Anforderung. Eine systematische Überprüfung von Vergütungsrichtlinien und Dokumentation minimiert Haftungsrisiken.
Die Entwaldungsverordnung verpflichtet Unternehmen, nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht aus illegaler Entwaldung stammen. Besonders Hersteller und Importeure von Rohstoffen wie Kakao, Kaffee, Palmöl und Holz sind betroffen. Ergänzend hat die EU-Kommission im April 2026 weitere FAQs sowie ein Update zur EUDR veröffentlicht.
Die EU-Lieferkettensorgfaltspflicht-Richtlinie ist verabschiedet und wird ab 26. Juli 2029 anwendbar, zwei Jahre später als ursprünglich geplant. Zunächst sind Unternehmen und Konzerne mit über 5.000 Mitarbeitern und über 1,5 Mrd. € Umsatz betroffen.
Die EU verschärft die Regulierung von Greenwashing und Umweltaussagen. Während mit der Empowering Consumers Directive (EmpCo) bereits verbindliche Vorgaben bestehen, bleibt die Green Claims Directive (GCD) weiterhin politisch unsicher.
Die Berechnung von Treibhausgasemissionen gewinnt für Unternehmen zunehmend an Bedeutung – so-wohl auf Unternehmensebene (Corporate Carbon Footprint) als auch auf Produktebene (Product Carbon Footprint). Sie bildet die Grundlage für Dekarbonisierungsstrategien, regulatorisches Reporting und nachhaltige Produktentwicklung. Wie Unternehmen ihre produktbezogenen Emissionen und Unterneh-mensemissionen systematisch erfassen und strategisch nutzen können, zeigen unsere Leitfäden:
Product Carbon Footprint: In 5 Schritten zum PCF - BDO
In 6 Schritten zur THG-Bilanz - BDO
Weitere Einblicke in aktuelle Entwicklungen zu Emissionen in der Finanzbranche und unsere Zusammenarbeit mit PCAF finden Sie in der Veröffentlichung:
Regulatorische Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Produkten entwickeln sich derzeit mit hoher Dynamik. Dies umfasst Anforderungen an die Verpackung, Vorgaben an das Produkt selbst im Sinne der Kreislaufwirtschaft sowie Informationspflichten zu den relevanten Nachhaltigkeitskennzahlen wie z.B. CO₂-Footprints, Wasser- oder Energieverbräuche. Mit unserer vierteiligen Web-Seminarreihe „Nachhaltige Produkte“ geben wir einen kompakten und praxisnahen Überblick über zentrale Entwicklungen: PPWR, Product Carbon Footprint (PCF) und Life Cycle Assessments (LCA), die Ökodesignverordnung mit dem Digitalen Produktpass sowie die EmpCo-Richtlinie/UWG.

