Neueinstellungen im Internet

Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei nicht im Grundbuch eingetragenem Wohnungs- bzw. Nießbrauchrecht
BDO Website, Insight

Nach den BFH-Urteilen vom 22.10.2025 (Az. II R 32/22 und II R 5/22) erhöht sich die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Erwerb eines Grundstücks um den kapitalisierten Jahreswert übernommener Wohnungs- bzw. Nießbrauchrechte, auch wenn diese zum Erwerbszeitpunkt noch nicht im Grundbuch eingetragen waren.

Mitbestimmung trifft Familienunternehmen - Familiengeheimnisse auf der Tagesordnung?
BDO Website, Podcast

Im BDO Podcast “All Ears on Tax - Insights by BDO” werden wichtige steuerliche Themen für Familienunternehmen, vermögende Privatpersonen und Family Offices diskutiert.

Quo Vadis Gemeinnützigkeit?
BDO Website, Web Seminar am 25.02.2026

VAT Update | Februar 2026
BDO Website, Web Seminar am 27.02.2026

Strompreiskompensation: Ausweitung der Entlastung für die Industrie
BDO Legal, Insight

Die Europäische Kommission hat mit ihrer Mitteilung vom 23.12.2025 die bisherigen EU-Leitlinien zur Strompreiskompensation im EU-Emissionshandel („Leitlinien SPK“) wesentlich geändert. Die Energierechtsexperten unseres Kooperationspartners BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geben einen Überblick.

Fachkräfteeinwanderung - Neue Informationspflichten für Arbeitgeber seit dem 01.01.2026
BDO Legal, Insight

Seit dem 01.01.2026 sind in Deutschland neue gesetzliche Vorgaben für Arbeitgeber in Kraft. Unternehmen sind nun verpflichtet, neu eingestellte Beschäftigte aus Nicht-EU-Staaten über kostenfreie und unabhängige Rechtsberatungsangebote zu informieren. Die Arbeitsrechtsexperten unseres Kooperationspartners BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fassen die Neuregelungen zusammen.

Global Employer Services News - January 2026 Issue
BDO Global, Newsletter

Gesetzgebung

Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 11.02.2026

Mit dem Gesetzentwurf werden insbesondere die national zuständigen Behörden (die nationale KI-Governance) benannt, deren Aufgaben geregelt sowie Kooperationsvorschriften und die erforderlichen Vorschriften für das Bußgeldverfahren erlassen.

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile
BFH, Urteil vom 22.10.2025, II R 24/22
BDO Website, Insight

  1. Erwirbt eine grundbesitzende GmbH eigene Anteile und erhöht sich dadurch der Anteil eines Gesellschafters ‑ ohne Berücksichtigung der von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile ‑ rechnerisch auf mindestens 95 %, ist der Tatbestand einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes in der im Streitjahr 2010 geltenden Fassung (GrEStG) erfüllt. Das gilt auch dann, wenn mehrere Gesellschafter die nicht von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile halten (Fortführung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 20.01.2015 - II R 8/13, BFHE 248, 252, BStBl. II 2015, 553).
  2. Einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 oder nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 GrEStG kommt keine die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung beendende Wirkung für die Festsetzungsfrist zu, wenn die nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GrEStG erforderlichen Angaben in Bezug auf die Grundstücke vollständig fehlen.

Zur Einbringung “quoad sortem” - Anteile an der Komplementär-GmbH als Sonderbetriebsvermögen I
BFH, Urteil vom 02.12.2025, IV R 20/23 (NV)

  1. Ist ein Wirtschaftsgut "quoad sortem" in eine Personengesellschaft eingebracht worden, entsteht bei der (entgeltlichen oder unentgeltlichen) Übertragung dieses Wirtschaftsguts kein Sonderbetriebsgewinn des Gesellschafters, sondern ein Gewinn auf Ebene der Gesamthand.
  2. Im Einzelfall kann die Beteiligung des Gesellschafters (Kommanditisten) einer Personengesellschaft (KG) an einer Kapitalgesellschaft auch als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen I zu qualifizieren sein. Dabei kann es sich auch um die Beteiligung an der Komplementär-GmbH handeln.
  3. Für eine schlüssige Entnahmehandlung genügt nicht allein, dass statt betrieblicher Einkünfte Überschusseinkünfte erklärt werden (Bestätigung der Rechtsprechung).

Anrechnung von US-Quellensteuer auf deutsche Gewerbesteuer
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2026, 10 K 10106/23; Revision zugelassen
BDO Website, Insight

  1. Deutsche Gewerbesteuer und amerikanische Income Tax (hier: non resident withholding tax) sind gleichartige Steuern i.S. des Art. 2 Abs. 1 DBA USA.
  2. Einbehaltene US-amerikanische Quellensteuer auf Kapitalerträge ist auf die Gewerbesteuer anzurechnen, obwohl das Gewerbesteuergesetz keine § 34c EStG, § 26 KStG entsprechende Vorschrift enthält. Insoweit besteht eine offene Regelungslücke, die durch analoge Anwendung dieser Vorschriften zu schließen ist.
  3. Feststellungen über die Anrechnung dem Grunde und der Höhe nach sind im Verfahren über den Gewerbesteuermessbetrag zu treffen.

Rechtsprechung - Verfahrensrecht und andere Bereiche

Grunderwerbsteuerrechtliche Anzeigepflicht des Notars: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis
BFH, Urteile vom 08.10.2025, II R 20/23, II R 21/23 und II R 22/23; Pressemitteilung vom 12.02.2026

  1. Hat der Notar seine Pflicht zur fristgemäßen Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgangs nach § 18 Abs. 3 Satz 1 GrEStG nicht eingehalten, ist ihm keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO zu gewähren. Der Notar ist nicht “jemand” im Sinne des § 110 Abs. 1 Satz 1 AO.
  2. Hat ein Steuerschuldner einen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang mangels Wissens um die Steuerpflicht nicht nach § 19 Abs. 3 Satz 1 GrEStG rechtzeitig angezeigt, ist ihm keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO wegen der versäumten Frist zu gewähren (Anschluss an BFH-Urteil vom 25.11.2015 - II R 64/08, BFH/NV 2016, 420, Rz. 24).
  3. Nach Ablauf der Anzeigefrist kommt eine rückwirkende Fristverlängerung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 AO (analog) zur erstmaligen Erstattung der Anzeige weder für den Steuerschuldner noch für den Notar in Betracht (Anschluss an BFH-Urteil vom 25.11.2015 - II R 64/08, BFH/NV 2016, 420, Rz. 23).

Finanzverwaltung

Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
BMF, Entwurf vom 13.02.2026

Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zu den Grundsätzen der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht an bestimmte Verbände versandt.

FAQ zur Aktivrente
BMF, Mitteilung vom 06.02.2025

In dem FAQ-Katalog greift das BMF wichtige Anwendungsfragen des monatlichen Steuerfreibetrages von bis zu EUR 2.000 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rentenalter auf.

New Publications on the Internet

Real estate transfer tax assessment basis for residential building or usufructuary rights not entered in the land register
BDO Website, Insight

According to the BFH decision of October 22, 2025 (case no. II R 32/22 and II R 5/22), the real estate transfer tax assessment basis for the purchase of a property is increased by the capitalized annual value of acquired residential building or usufruct rights, even if these were not yet entered in the land register at the time of purchase.

Share consolidation with the acquisition of own shares
BDO Website, Insight

If a real estate-owning limited liability company acquires its own shares and this increases the share of a shareholder to at least 90% (until June 30, 2021: 95%), the conditions for a share consolidation subject to real estate transfer tax are met, according to the German Federal Fiscal Court in its decision of October 22, 2025, case no. II R 24/22.

Crediting US-withholding tax against German trade tax
BDO Website, Insight

The Fiscal Court of Berlin-Brandenburg has ruled on the offsetting of US withholding tax on capital income against German trade tax in its decision of January 14, 2026 (case no. 10 K 10106/23).

Skilled worker immigration - New information requirements for employers since January 1, 2026
BDO Legal, Insight

New legal requirements for employers have been in force in Germany since January 1, 2026. Companies are now obliged to inform newly hired employees from non-EU countries about free and independent legal advice services. The labor law experts at our cooperation partner BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH summarize the new regulations.

Global Employer Services News - January 2026 Issue
BDO Global, Newsletter

Dieser Artikel wurde verfasst von

Katrin Driesch
Steuerberaterin, Director, National Office Tax & Legal/Quality Assurance
Roland Speidel
Steuerberater, Rechtsanwalt, Director, National Office Tax & Legal