Tax & Legal UPDATE KW 09-2026
Neueinstellungen im Internet
Modifizierte Trennungstheorie bei teilentgeltlicher Übertragung von Sonderbetriebsvermögen
BDO Website, Insight
Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 EStG ist nach dem BFH-Urteil vom 11.12.2025 (Az. IV R 17/23) der Gewinn nicht nach der sog. strengen Trennungstheorie, sondern nach der sog. modifizierten Trennungstheorie zu ermitteln.
Neues zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
BDO Website, Insight
In der betrieblichen Praxis gilt die ordnungsgemäße Rechnung als zentrale Voraussetzung für den Vorsteuerabzug, weshalb die Rechnungsprüfung einen integralen Bestandteil in jedem Tax‑CMS darstellt. Erst mit Erhalt der ordnungsgemäßen Rechnung kann das Recht auf Vorsteuerabzug ausgeübt und folglich die Vorsteuer aus ebendieser abgezogen werden. Vor diesem Hintergrund erscheint der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs klar bestimmt. Ein aktuelles Urteil des EuG stellt diese scheinbar unumstößliche Praxis im deutschen Umsatzsteuerrecht infrage und gibt Antworten in Bezug auf die zeitliche Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug und die dafür erforderliche Rechnung.
BDO Cyber Days 2026
BDO Website, Präsenzveranstaltung am 10.03.2026 in Frankfurt
BDO Website, Präsenzveranstaltung am 11.03.2026 in Mainz
e-invoicing - a global challenge: how BDO can assist you
BDO Website, Web Seminar in Englisch am 11.03.2026
Corporate Tax News, Issue 77, Februar 2026
BDO Global, Newsletter
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu Arbeitslohn
BFH, Urteil vom 19.11.2025, VI R 18/24; Pressemitteilung vom 24.02.2026
- Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt (Anschluss an Senatsurteil vom 28.01.2003 - VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl. II 2003, 724; entgegen R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 der Lohnsteuer-Richtlinien).
- Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen des Arbeitgebers anteilig auf den Arbeitnehmer selbst und vom Arbeitgeber eingeladene Familienangehörige des Arbeitnehmers entfallen.
Einkommensminderung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG
BFH, Urteil vom 19.11.2025, I R 40/23
- Aus § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG ergibt sich keine Einschränkung des Anwendungsbereichs der Vorschrift nur auf Körperschaften als Gesellschafter; folglich fallen auch natürliche Personen als Gesellschafter unter die Vorschrift.
- Die auf der Ebene des Gesellschafters versäumte Besteuerung des durch § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG fingierten Veräußerungsgewinns bei der verdeckten Einlage von Kapitalgesellschaftsanteilen ist keine Einkommensminderung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG.
Verhältnis von § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 zu § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG
BFH, Urteil vom 17.12.2025, I R 9/23
- § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 ermöglicht seinem unmissverständlichen Wortlaut nach die Anrechnung des Zeitraums der Zugehörigkeit des eingebrachten Wirtschaftsguts (nur), wenn die Dauer der Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen für die Besteuerung bedeutsam ist. Letzteres betrifft aber nicht die Situation des gewerbesteuerrechtlichen Schachtelprivilegs nach § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG, weil dafür alleine der Beginn des Erhebungszeitraums, also ein Zeitpunkt und eben nicht ein Zeitraum, rechtsfolgenauslösend ist (Bestätigung der Senatsurteile vom 11.07.2023 - I R 21/20, BFHE 281, 424, BStBl. II 2024, 413; vom 11.07.2023 - I R 36/20, BFHE 281, 439, BStBl. II 2024, 419; vom 11.07.2023 - I R 40/20, BFHE 281, 453, BStBl. II 2024, 434, und vom 11.07.2023 - I R 45/20, BFHE 281, 463, BStBl. II 2024, 438).
- Ist § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 als spezifische Ausnahmevorschrift seinem Wortlaut nach von vornherein nicht einschlägig, ist eine erweiternde Auslegung in dem Sinn, dass der erforderliche Beteiligungszeitraum als “tatbestandliches Weniger” durch einen Beteiligungsstichtag ersetzt wird, abzulehnen (Bestätigung der Grundsätze des Senatsurteils vom 16.04.2014 - I R 44/13, BFHE 245, 248, BStBl. II 2015, 303).
Zur Umsatzbesteuerung von Leistungen eines gemeinnützigen Sportvereins
BFH, Urteil vom 13.11.2025, V R 4/23
- Die Verwaltungspraxis zur Nichtsteuerbarkeit der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Leistungen widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und dem Unionsrecht.
- Zu den Fragen, ob ein Sportverein gegenüber seinen Mitgliedern eine einheitliche Leistung oder mehrere eigenständige Leistungen erbringt und ob es sich dabei um einen steuerfreien oder einen dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Umsatz handeln kann.
Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Virtuellen Automatensteuer
BFH, Urteile vom 04.11.2025, IX R 27/24 und IX 28/24
Die Regelungen zur Virtuellen Automatensteuer im Rennwett- und Lotteriegesetz verstoßen weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht.
Kein Anspruch auf Besteuerung mit dem günstigsten in einem anderen EU-Mitgliedstaat vorhandenen Steuersatz
BFH, Beschluss vom 24.06.2015, XI B 61/14 (NV)
Es ist durch die Rechtsprechung des BFH geklärt, dass die Beurteilung, ob bei einer sog. Dinner-Show eine einheitliche Leistung vorliegt, das Ergebnis einer tatsächlichen Würdigung des Finanzgerichts ist, die den BFH nach § 118 Abs. 2 FGO bindet.
Die uneinheitliche Handhabung des Unionsrechts in verschiedenen Mitgliedstaaten kann ein Vorabentscheidungsersuchen des BFH grundsätzlich erforderlich machen. Ist die unterschiedliche Behandlung allerdings Folge eines seitens der MwStSystRL zugestandenen Wahlrechts, lässt sich aus dem dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegenden Grundsatz der Neutralität nicht herleiten, dass ein inländischer Steuerpflichtiger Anspruch darauf hat, mit einem in anderen Mitgliedstaaten vorhandenen, für ihn günstigeren Steuersatz besteuert zu werden.
Die Entscheidung wurde nachträglich zur Auswertung bestimmt
Rechtsprechung - privater Bereich
Hochpreisiges Wohnmobil als Gegenstand des täglichen Gebrauchs
BFH, Urteil vom 27.01.2026, IX R 4/25; Pressemitteilung vom 24.02.2026
BDO Website, Insight
- Bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG muss es sich bei objektiver Betrachtung um Gebrauchsgegenstände handeln, die dem Wertverzehr unterliegen und/oder kein Wertsteigerungspotenzial aufweisen (Anschluss an Senatsurteile vom 29.10.2019 - IX R 10/18, BFHE 266, 560, BStBl. II 2020, 258, Rz. 30 f., sowie vom 24.05.2022 - IX R 22/21, BFHE 277, 237, BStBl. II 2023, 108, Rz. 29).
- Der Wert eines Wirtschaftsguts ist für sich betrachtet kein geeignetes Kriterium für die Beurteilung, ob ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs vorliegt.
- Die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zu einem Gegenstand des täglichen Gebrauchs hängt nicht davon ab, ob der Steuerpflichtige dieses ausschließlich selbst privat nutzt.
Keine Tarifermäßigung bei Kapitalauszahlung aus betrieblicher Altersversorgung
BFH, Urteil vom 30.10.2025, X R 28/23 (NV)
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Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhen, sind nicht als “außerordentliche Einkünfte” nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG (Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten) anzusehen (Anschluss an Senatsurteil vom 30.10.2025 - X R 25/23).
Finanzverwaltung
Rechte und Mitwirkungspflichten bei der Außenprüfung
BMF, Schreiben 23.02.2026
Das BMF hat die Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung (§ 5 Abs. 2 Satz 2 BpO 2000) aktualisiert. Angepasst wurde der Verweis auf eine Vorschrift der AO.
Umsatzsteuer: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
BMF, Schreiben vom 23.02.2026
Mit dem BMF-Schreiben werden zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts aktualisierte Vordruckmuster bereitgestellt.
DBA-Österreich: Abschluss einer Konsultationsvereinbarung
BMF, Schreiben vom 19.02.2026
Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Österreich hat das BMF ein Schreiben zum Abschluss einer Konsultationsvereinbarung gestützt auf Art. 25 Abs. 3 DBA-Österreich bezüglich der Besteuerung von Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Rentenzahlungen einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung veröffentlicht.
Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das BZSt
BMF, Schreiben vom 14.01.2026 (Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz)
BMF, Schreiben vom 14.01.2026 (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz)
Die Meldung der Anbieter bzw. Finanzinstitute an das BZSt hat nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege der Datenfernübertragung über amtlich bestimmte Schnittstellen zu erfolgen, § 12 Satz 1 Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) bzw. § 5 Abs. 1 Satz 1 Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG).
Sonstiges
BFH: Jahresbericht 2025
BFH, Publikation vom 24.02.2026
Der BFH hat anlässlich der Jahrespressekonferenz am 24.2.2026 seinen Jahresbericht 2025 veröffentlicht. Hierin werden neben der Geschäftsentwicklung des Jahres 2025, wichtiger im Jahr 2025 gefällter Entscheidungen sowie der im Jahr 2025 eingegangenen Revisionen von besonderem Interesse auch die in diesem Jahr zu erwartenden Entscheidungen von besonderer Bedeutung aufgelistet.
Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft?
BStBK, Stellungnahme vom 23.02.2026
Die BStBK nimmt zum vorläufigen Konzeptentwurf von Bund und Ländern zur Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft Stellung.
New Publications on the Internet
Private sale transaction: High-priced asset as an object of daily use
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According to the BFH decision of January 27, 2026 (case no. IX R 4/25), even high-priced economic goods can be items of daily use within the meaning of Section 23 (1) sentence 1 no. 2 EStG, meaning that the profit/loss from their sale is not subject to taxation as a private sale under certain conditions.
Modified separation theory in the case of partial payment transfer of special business assets
BDO Website, Insight
In the case of the partial payment transfer of individual business assets within the scope of Section 6 (5) sentence 3 no. 2 EStG, according to the BFH decision of December 11, 2025 (case no. IV R 17/23), the profit is not to be determined according to the so-called strict separation theory, but according to the so-called modified separation theory.
No tax reduction for capital payments from company pension schemes
BDO Website, Insight
Capital payments from company pension schemes based on the exercise of a free capital option are not extraordinary income in the form of remuneration for activities spanning several years within the meaning of Section 34 (2) No. 4 EStG, according to the BFH in its ruling of October 30, 2025 (case no. X R 25/23). The BFH ruled in almost identical terms in its decision, also dated October 30, 2025 (case no. X R 28/23 (NV)).
e-invoicing - a global challenge: how BDO can assist you
BDO Website, Web Seminar on March 11, 2026

