Neueinstellungen im Internet

BMF-Schreiben zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG
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Das BMF hat mit Schreiben vom 29.04.2026 zur Anwendung der Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG Stellung genommen.

HR Quick Check: Kompaktes und risikoorientiertes Assessment für sichere HR-Prozesse und -Systeme
BDO Website, Insight des Bereichs HR Consulting 

Gesetzliche Anforderungen, strenge Compliance-Vorgaben und wachsende Erwartungen an interne Kontrollen erhöhen die Komplexität von HR-Prozessen des Mitarbeiterlebenszyklus nachhaltig. Viele Organisationen unterschätzen die Schnittstellen-Risiken zwischen HCM, Payrollsystemen und externen Empfängerinnen und Empfängern. Dies kann erhebliche finanzielle, rechtliche und reputationsbezogene Folgen haben.

Ein HR Quick Check bietet ein praxisorientiertes und fokussiertes Assessment, das handlungsrelevante Risiken identifiziert und schnelle Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt. Im Fokus stehen hierbei Aspekte, die eine besondere Relevanz für die Compliance und die internen Kontrollen haben. Dazu zählen nicht nur die Bereiche Personalbeschaffung, Payroll und Austritt, sondern auch zentrale technische Bereiche wie Access Management, Computer Operations und Program Changes.

 

Gesetzgebung

Jahressteuergesetz 2026
BMF, Referentenentwurf vom 19.05.2026
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Der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 enthält u.a. eine gesetzliche Regelung zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück, Verfahrenserleichterungen für die Quellensteuerentlastung, eine grundlegende Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft und eine Anpassung des Zinssatzes für die Vollverzinsung.

 

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Zur Anwendung von § 50d Abs. 1 Satz 11 EStG i.d.F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes auf Ausschüttungen an eine US-amerikanische sogenannte S-Corporation
BFH, Urteil vom 11.03.2026, I R 13/23

1. Einer US-amerikanischen sogenannten S-Corporation, die in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) infolge der Ausübung des steuerlichen Wahlrechts wie eine Personengesellschaft behandelt wird, aus deutscher Sicht aber eine Kapitalgesellschaft ist, steht als nutzungsberechtigter Gesellschaft für die Ausschüttungen einer deutschen Kapitalgesellschaft das sogenannte Schachtelprivileg nach Art. 10 Abs. 3 DBA-USA 1989/2008 zu, soweit die von der Gesellschaft bezogenen Einkünfte in den USA bei ihren in den USA ansässigen Gesellschaftern wie Einkünfte dort Ansässiger besteuert werden (Bestätigung des Senatsurteils vom 26.06.2013 - I R 48/12, BFHE 242, 195, BStBl. II 2014, 367).

2. Daran ändert § 50d Abs. 1 Satz 11 EStG i.d.F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes materiell-rechtlich nichts. Aus der Anwendung der Vorschrift auf die Ausschüttungen an eine S-Corporation ergibt sich lediglich, dass nicht diese selbst, sondern deren Gesellschafter den Anspruch auf Erstattung der einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern geltend zu machen haben.

Zur Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren
BFH, Urteil vom 21.04.2026, IX R 34/24
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Ein Verzicht des Gläubigers auf die Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle löst weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot für den Schuldner aus.

Entnahme von elektrischem Strom zur Oberflächenveredlung von Metall
BFH, Beschluss vom 24.02.2026, VII R 15/23

Die Entnahme von elektrischem Strom zur Oberflächenveredlung (hier: Härten) von Metall durch Plasmanitrieren ist nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes begünstigt.

 

Rechtsprechung - privater Bereich

Kein Differenzkindergeld für im anderen Mitgliedstaat wohnende Kinder, wenn der Elternteil in Deutschland nur Vermögenseinkünfte erzielt
BFH, Urteil vom 15.01.2026, III R 7/23

1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 21 EStG sind keine Einkünfte aus Beschäftigung oder selbständiger Erwerbstätigkeit im Sinne der Art. 1 Buchst. a und b, Art. 68 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 883/2004.

2. Der Anspruch auf Differenzkindergeld ist gemäß Art. 68 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 ausgeschlossen, wenn die Familie mit dem Kind in einem anderen Mitgliedstaat lebt, dieser niedrigere Familienleistungen als die Bundesrepublik Deutschland erbringt und ein deutscher Kindergeldanspruch allein darauf beruhen würde, dass der Antragsteller wegen Einkünften gemäß § 21 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 3 EStG) behandelt wird.

Steuerfreiheit einer von den USA versorgungshalber gewährten Invaliditätsentschädigung
BFH, Urteil vom 23.04.2026, X R 29/22

1. Das in § 3 Nr. 6 Satz 1 EStG enthaltene Tatbestandsmerkmal “aus öffentlichen Mitteln” ist nicht auf inländische Mittel beschränkt, sondern erfasst auch ausländische Mittel.

2. Eine Invaliditätsentschädigung, die ein ehemaliger Angehöriger der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika für eine im Dienst erlittene Beschädigung erhält, ist nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei.

 

Rechtsprechung - Verfahrensrecht und andere Bereiche

Kein Anspruch auf Entschädigung während des Ruhens des Verfahrens
BFH, Urteil vom 25.02.2026, X K 2/25; Pressemitteilung vom 28.05.2026

1. Eine Streitverkündung ist im Anwendungsbereich der Finanzgerichtsordnung unstatthaft. Das gilt auch für Entschädigungsklageverfahren in der Finanzgerichtsbarkeit.

2. Einen Anspruch auf Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer nach § 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes hat nur, wer selbst Verfahrensbeteiligter dieses Verfahrens ist oder war. Die Haftung ist auf den Rechtsträger des Gerichts beschränkt, bei dem dieses Verfahren geführt wurde.

3. Hat das Finanzgericht ein Klageverfahren im Hinblick auf ein beim Bundesfinanzhof anhängiges Revisionsverfahren zum Ruhen gebracht, kann daher eine verzögerte Erledigung jenes Revisionsverfahrens dem Finanzgericht und seinem Rechtsträger entschädigungsrechtlich nicht zugerechnet werden.

4. Dadurch entsteht keine Rechtsschutzlücke. Hat das Gericht ein Verfahren zum Ruhen gebracht, kann ein Verfahrensbeteiligter gleichwohl jedenfalls bei unvorhergesehen langer Dauer des Bezugsverfahrens auf die Beendigung der Verfahrensruhe hinwirken.

 

New Publications on the Internet

Annual Tax Act 2026
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The German Federal Ministry of Finance has published the draft of the Annual Tax Act 2026. It includes, among other things, a statutory rule on the allocation of the total purchase price for a built-up property, procedural simplifications for withholding tax relief, a fundamental re-regulation of the VAT group and an adjustment of the interest rate for full interest. We present the key measures.

Recognition of liabilities in case of insolvency
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The case of an insolvent GmbH in which a creditor undertook not to assert its claim in the insolvency proceedings was heard before the German Federal Fiscal Court.

BMF circular on the restructuring clause of Section 8c (1a) KStG
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The German Federal Finance Ministry commented on the application of the restructuring clause under Section 8c (1a) KStG in a new circular.

Dieser Artikel wurde verfasst von

Katrin Driesch
Steuerberaterin, Director, National Office Tax & Legal/Quality Assurance
Roland Speidel
Steuerberater, Rechtsanwalt, Director, National Office Tax & Legal