Neueinstellungen im Internet

Einbringungsgewinn I: Zurechnung nach unentgeltlicher Rechtsnachfolge
BDO Website, Insight

Laut BFH-Urteil vom 22.09.2026 (Az. X R 8/24) ist der Einbringungsgewinn I bei sperrfristwidrigem Anteilsverkauf durch die Erben dem Einbringenden zuzurechnen.

Grund und Boden: Nachträgliche Herstellungskosten oder Sofortabzug?
BDO Website, Insight

Aufwendungen für die Sanierung von Grundstücksflächen können nach dem BFH-Urteil vom 21.08.2026 (Az. IX R 13/25) sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen oder nachträgliche Herstellungskosten sein.

Erbschaft- und Schenkungsteuer vor dem Umbruch
BDO Website, Präsenzveranstaltung am 18.11.2026 in Rostock

WIN-Nord Tax Breakfast
WIN Hamburg, Präsenzveranstaltung (Frühstück & Networking inklusive) mit den BDO Steuerberaterinnen Inken Taubenheim und Sophia Ledwa am 19.11.2026 im Office Hamburg

 

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Beschäftigtenanzahl i.S.d. § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG a.F.
BFH, Urteil vom 17.06.2026, II R 34/23; Pressemitteilung vom 05.11.2026
BDO Website, Insight

1. Der im Zeitpunkt seines Todes angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer ist als Beschäftigter i.S.d. § 13a Abs. 1 Satz 4 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes i.d.F. des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22.12.2009 (ErbStG a.F.) mitzuzählen.

2. Teilzeitbeschäftigte sind nach Kopfzahl als Beschäftigte i.S.d. § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG a.F. mitzuzählen, da die Ermittlung der Beschäftigtenanzahl unabhängig von der Lohnsumme nach § 13a Abs. 4 Satz 1 ErbStG a.F. ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 05.09.2018 - II R 57/15, BFHE 262, 455, BStBl. II 2019, 42, Rz. 13). Dies führt nicht zu einer Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten nach Art. 3 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes.

Umsetzung einer Verständigungsvereinbarung nach dem Schiedsübereinkommen
BFH, Urteil vom 02.09.2026, I R 39/23

1. Weder das Schiedsübereinkommen noch die darauf beruhenden Verständigungsvereinbarungen noch § 175a AO entfalten eine materiell-rechtliche Regelungswirkung, nach der der Abschluss einer Verständigungsvereinbarung losgelöst von den nationalen Einkommensermittlungsvorschriften zu einer Verminderung des körperschaftsteuerlichen Einkommens führen könnte.

2. Eine Verständigungsvereinbarung nach dem Schiedsübereinkommen, in der bei einer inländischen Muttergesellschaft niedrigere als die tatsächlich vereinnahmten Verrechnungspreise für Lieferungen an ihre Tochtergesellschaften angesetzt worden sind, kann daher nur unter der Annahme zu einer außerbilanziellen Gewinnminderung bei der Muttergesellschaft führen, dass es sich bei der Differenz um verdeckte Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaften handelt. Dann liegen steuerfreie Beteiligungserträge i.S.v. § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG vor, von denen gemäß § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG 5 % als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben gelten.

 

Rechtsprechung - privater Bereich

Zur Abzugsfähigkeit von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
BFH, Urteile vom 27.08.2026, VI R 22/24 und vom 09.09.2026, VI R 10/25 (NV)

1. Der Abzug von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen setzt auch nach Einführung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26.06.2013 (BGBl. I 2013, 1809) voraus, dass sie dem Steuerpflichtigen nach § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG zwangsläufig entstehen.

2. Prozesskosten im Zusammenhang mit der Annahme einer Erbschaft oder Schenkung entstehen regelmäßig nicht zwangsläufig im Sinne des § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG.

3. Prozesskosten im Zusammenhang mit Online-Glücksspielverträgen entstehen regelmäßig nicht zwangsläufig im Sinne des § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG.

 

Finanzverwaltung

§ 8c KStG und Verlustausgleichsvolumen des Vorjahres
BMF, Schreiben vom 26.10.2026

Mit Urteil vom 16.07.2025 (Az. I R 1/23) entschied der BFH, dass bei einem unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb gem. § 8c KStG negative Einkünfte, die vor dem maßgeblichen Zeitpunkt angefallen sind, mit einem im Vorjahr erwirtschafteten Verlustausgleichsvolumen (positiver Gesamtbetrag der Einkünfte) steuermindernd verrechnet werden können. Dem schließt sich die Finanzverwaltung nun mit entsprechenden Änderungen in Rn. 2, 31 und 33 ihres Schreibens vom 28.11.2017 an.

Vorsteuerabzug aus der Leistung eines Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren
BMF, Schreiben vom 29.10.2026

Aufgrund aktueller BFH-Entscheidungen hat das BMF sein Schreiben zum Vorsteuerabzug aus der Leistung eines Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren veröffentlicht.

Aktuelle Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme
BMF, Schreiben vom 30.10.2026
BMF, Schreiben vom 26.10.2026 (Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO)
BDO Website, Insight

Das BMF gibt bekannt, dass die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) in der Version 3.0 auf der Internetseite des BZSt veröffentlicht ist.

 

New Publications on the Internet

Payroll sum rule: Which employees count?
BDO Website, Insight

In its judgment of June 17, 2026 (case no. II R 34/23), the German Federal Fiscal Court held that, for the purposes of Section 13a (1) sentence 4 of the German Inheritance and Gift Tax Act, as formerly applicable, both a shareholder-managing director employed full-time by a GmbH at the time of his death and part-time employees must be included in the employee headcount, with each counted as one person.

Contribution gain I: Attribution following succession without consideration
BDO Website, Insight

According to the German Federal Fiscal Court decision of September 22, 2026 (case no. X R 8/24) the contribution gain I is attributable to the contributor if heirs sell the shares in breach of the holding period.

Land and soil: Subsequent manufacturing costs or immediate deduction?
BDO Website, Insight

Expenses for the rehabilitation of land areas can be immediately deductible expenses or subsequent manufacturing costs, according to the German Federal Fiscal Court decision of August 21, 2026 (case no. IX R 13/25).

Cash register systems: New interface and revised administrative rules from 2029
BDO Website, Insight

In its circular dated October 30, 2026, the German Federal Ministry of Finance highlights the new digital interface for cash register systems (DSFinV-K 3.0), which will be mandatory from January 1, 2029, for data exports during tax audits and unannounced cash register inspections, and, in its circular dated October 26, 2026, revises the corresponding Administrative Guidelines to the German Fiscal Code concerning Section 146a of the German Fiscal Code.

Dieser Artikel wurde verfasst von

Katrin Driesch
Steuerberaterin, Director, National Office Tax & Legal/Quality Assurance
Roland Speidel
Steuerberater, Rechtsanwalt, Director, National Office Tax & Legal