Sustainable Finance Risk Management

Sustainable Finance Risk Management

ESG-Maßnahmen haben eine weitreichende Bedeutung für eine nachhaltige Ausrichtung des Geschäftsmodells von Kreditinstituten. Das Konzept der EU-Kommission sieht vor, dass Veränderungen in den Geschäftsmodellen der Banken dazu verhelfen, Finanzströme in nie dagewesenem Umfang in die Finanzierung nachhaltiger Aktivitäten umzuleiten. Die ESG-Transformation hätte auf sämtliche Organisationsbereiche von Banken Auswirkungen, wie zum Beispiel

  • Strategieprozesse
  • Ausgestaltung von Produkt- und Kundenportfolien (nachhaltige Assets/Refinanzierungen, „Green Bonds“ etc.),
  • Pricing und Risikomanagement (einschließlich Eigenkapitalunterlegung),
  • Vertrieb von Finanzprodukten
  • Reporting eigener ESG-Risiken und ihrer Auswirkungen auf Überwachungsorgane und Stakeholder.

EZB („Guide on climate-related and environmental risks“, Mai 2020) und Bafin („Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“, Januar 2020) haben vor kurzem ihre Erwartungshaltung und Empfehlungen („Good-Practice-Ansätze“) zur Einbeziehung von ESG-Faktoren in das Risikomanagement von Kreditinstituten veröffentlicht. Damit werden auch die Empfehlungen des Network for Greening the Financial System (NGFS) umgesetzt.

Kreditinstitute sind aufgefordert, ihre Risikomanagementsysteme und-modelle zu überprüfen und im Bedarfsfall fortzuentwickeln sowie ihre Transparenz durch eine verbesserte Offenlegung von Informationen zu Klima- und Umweltthemen zu steigern. Dies steht in Einklang mit dem „European Green Deal“ der EU-Kommission, der u.a. auf dem Pariser Klimaabkommen von 2015 basiert, sowie einem Aktionsplan der EBA, wonach die Einbeziehung der klimabezogenen Aufsicht und die Überprüfung der Kapitalunterlegungsanforderungen der Kreditinstitute mit hoher Priorität verfolgt werden sollen. Die EZB sieht vor, dass europäische Bankaufseher in einem laufenden aktiven Dialog mit Banken zum Integrationsstand von ESG-Risiken zu stehen haben (im SREP oder im Aufsichtsprozess z.B. der Bafin). Hieraus erwachsen den Kreditinstituten neue Herausforderungen, deren Art und Ausmaß vom spezifischen, unternehmensindividuellen Geschäftsmodell abhängig ist.

In der konkreten Beschäftigung mit ESG-Risiken sollen sich Kreditinstitute Transparenz darüber verschaffen, inwieweit die etablierten Prozesse zur Steuerung und Messung von Adressausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationellen Risiken von „physischen“ oder „transitorischen“ Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst werden. Die Geschäfts-/Risiko-Strategie, die Governance, das Risikomanagement (Risikoidentifikations-, -steuerungs- und -controlling- und Reportingprozesse), sowie Stresstestregelungen einschließlich Szenarioanalysen sind im Bedarfsfall individuell anzupassen. Genauso sind z.B. auch die Prozesse im Kreditgeschäft (u.a. Kreditwürdigkeitsprüfung oder Kundenrisikoklassifizierung) oder im Handel oder dem Treasury etc. in den Fokus zu nehmen.

Es ist zu erwarten, dass in Zukunft die ESG-Anforderungen der Aufsicht verbindlich und daran anknüpfend die aufsichtlichen Prüfungspflichten nach § 29 KWG in Deutschland ausgeweitet werden. Damit notwendige Prozesse und Systeme in angemessener Zeit überarbeitet bzw. neu eingerichtet werden können, empfiehlt die Bafin einen frühzeitigen Start der Strategie- und Anpassungsprojekte.

BDO verfügt über ein global vernetztes, multidisziplinäres Expertenteam, das ESG-Kompetenz mit der Kompetenz in der Prüfung und Beratung von Risikomanagementsystemen von Kreditinstituten verbindet. Wir unterstützen Sie bei

  • der Analyse von ESG-Risiken,
  • der Ausarbeitung von strategischen Positionierungshilfen,
  • der Durchführung von GAP-Analysen zum Umsetzungsstand in Ihrem Hause,
  • der Erarbeitung und Umsetzung einzelner Module (z.B. Kreditvergabeprozess, Treasury- und Liquiditätsmanagement, Compliance, Interne Revision, Meldewesen und externes Reporting etc.) oder auch
  • im Bereich Change Management (z.B. in Form von Trainings).


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