Gemeinnützigkeitsrechtsreform

Gemeinnützigkeitsrechtsreform

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für steuerbegünstigte Einrichtungen in Deutschland sind restriktiv und stellen diese immer wieder vor große Herausforderungen insbesondere auch im Hinblick auf optimale Strukturen und Prozesse. Wirtschaftlich Wünschenswertes und rechtlich Mögliches klaffen häufig auseinander. Die aktuelle Gemeinnützigkeitsrechtsreform bringt tiefgreifende Erleichterungen, insbesondere in der Zusammenarbeit von steuerbegünstigten Einrichtungen. 


Inhaltsverzeichnis

 


Umfassende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Zum Jahresende 2020 hat der Gesetzgeber das Gemeinnützigkeitsrecht reformiert und insbesondere die Zusammenarbeit von steuerbegünstigten Einrichtungen und Kooperationen zwischen diesen deutlich entschärft. Die Auslegung durch die Finanzverwaltung liegt mittlerweile mit dem BMF-Schreiben vom 6.8.2021 vor. 

Die wesentlichen Inhalte der Reform sind:

  • Im Rahmen des „planmäßigen Zusammenwirkens“ mehrerer steuerbegünstigter Einrichtungen können nunmehr auch sog. „Servicegesellschaften“ eine unmittelbare Zweckverwirklichung verfolgen und damit selbst steuerbegünstigt sein
  • Eine reine Holding, die ausschließlich Anteile an steuerbegünstigten Einrichtungen hält, kann nunmehr mit dieser Tätigkeit unmittelbar steuerbegünstige Zwecke verfolgen
  • Die Vorschriften zur Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Einrichtungen werden erleichtert
     

Die Reform bietet ein nicht unerhebliches Gestaltungspotential:

Gemeinnützigkeitsrechtsreform
 

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten – wir helfen Ihnen dabei

Das BMF-Schreiben vom 6.8.2021 hat viele Zweifelsfragen der Reform beantwortet, so dass nunmehr aktiv Überlegungen zur Gestaltung erfolgen können. Zur Fristwahrung sollten Transformations- und Outsourcingprojekte umgehend noch in 2021 umsetzungsreif werden, um die steuerlichen Erleichterungen für das Jahr 2022 sicher zu stellen. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren konzeptionellen Überlegungen und der Umsetzung Ihrer Projekte.
 

Interdisziplinäre Beratung aus einer Hand

Wir haben ein interdisziplinäres Team zu Ihrer Unterstützung zusammengestellt:


 

Unser gemeinsames Angebot für Sie

  • Analyse Ihrer Strukturen und Erkennen von Gestaltungspotential
  • Vorteilhaftigkeitsanalysen von Strukturanpassungen
  • Beratung und Begleitung bei der Umsetzung
  • Unterstützung bei notwendigen Anpassungen von Vertragswerk und sonstigen Dokumenten
 

Ihre Vorteile

  • Unsere langjährige Erfahrung in der Betreuung von Non-Profit-Einrichtungen und Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft 
  • Effiziente Beratung durch individuell zusammengestellte bereichsübergreifende Expertenteams
  • Kostengünstiger erster Überblick über mögliches Gestaltungspotential
  • Ganzheitliche Betreuung Ihrer Projekte

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