Die eRechnung kommt!

In seiner Sitzung am 22. März 2024 hat der Bundesrat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Weg zur Einführung der eRechnung in Deutschland freigemacht.

Im Inland ansässige Unternehmen sind ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet - für in Deutschland steuerpflichtige Umsätze an inländische Unternehmen - eine eRechnung auszustellen und zu empfangen.

Für die Ausstellung von eRechnungen sind Übergangsregelungen vorgesehen. Danach können Unternehmerinnen und Unternehmer noch bis zum 31. Dezember 2026 auf andere Rechnungsformate (bspw. Papierrechnung oder die allseits gebräuchliche PDF-Rechnung) ausweichen. Für Unternehmen, deren Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als EUR 800.000 betragen hat, wird die Übergangsregelung auf den 31. Dezember 2027 verlängert. Gleiches gilt für die Ausstellung von sog. EDI-Rechnungen. Hinsichtlich des Empfangs der eRechnung sieht das Gesetz keine Übergangsregelungen vor.

Mit Spannung wird das BMF-Schreiben zur eRechnung erwartet, welches die Finanzverwaltung noch für dieses Jahr angekündigt hat.

Unternehmerinnen und Unternehmer haben sich mit den entsprechenden Regelungen und Normen in diesem Jahr auseinanderzusetzen, um für die anstehenden Neuerungen gewappnet zu sein.

Gerne stehen wir Ihnen für die Beantwortung Ihrer Fragen rund um die eRechnung zur Verfügung und freuen uns, diese spannenden Neuerungen zusammen mit Ihnen anzugehen und umzusetzen.