Fallstricke der Rechnungslegung

Fallstricke der Rechnungslegung

Die Rechnungslegung von Stiftungen und Non-Profit-Organisationen weist einige Besonderheiten auf. Insbesondere muss sich der Wirtschaftsprüfer bei steuerbegünstigten Einrichtungen immer der engen Verbindung zum Gemeinnützigkeitsrecht bewusst sein. Ohne ein entsprechendes Expertenwissen sind Fehler schnell übersehen und können zu erheblichen Problemen führen. Wir sind uns dessen bewusst und unterstützen Sie mit unserer umfassenden Erfahrung rund um die Prüfung und Beratung von Stiftungen und Non-Profit-Organisationen. Das gilt sowohl für den handelsrechtlichen Jahresabschluss als auch für die Einnahmen-/Ausgabenrechnung mit Vermögensübersicht (Jahresrechnung).

Durch unsere Facharbeit im IDW und dem Halten regelmäßiger Seminare im Bereich der Rechnungslegung sind wir permanent auf dem neuesten Stand. So bieten wir Ihnen gerne auch Prüfungen nach den neuen Prüfungsstandards IDW PS 480 und IDW PS 490 des Instituts der Wirtschaftsprüfer an.

Folgende Prüfungsleistungen sowie rechnungslegungsnahe Beratungsleistungen bieten wir Ihnen gerne an:

  • Durchführung von Jahresabschlussprüfungen unter Beachtung stiftungsrechtlicher und gemeinnützigkeitsrechtlicher Besonderheiten
  • Prüfung von Abschlüssen aller Art nach IDW PS 480 und einzelnen Finanzaufstellungen oder deren Bestandteile nach IDW PS 490 (z. B. Mittelverwendungsrechnungen) und Erteilung eines „Prüfungsvermerks des Wirtschaftsprüfers“
  • Erstellung von Jahresrechnungen und Jahresabschlüssen sowie Durchführung der laufenden Finanzbuchhaltung
  • Beratung in Rechnungslegungsfragen und Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen zu einzelnen Bilanzierungsthemen. Wenn gewünscht, führen wir auch die Kommunikation mit der Stiftungsaufsicht
  • Unterstützung bei Ausweis- und Gestaltungsfragen unter Berücksichtigung stiftungs- und gemeinnützigkeitsrechtlicher Regelungen (z. B. Umstellung der Gewinn- und Verlustrechnung vom Gesamtkostenverfahren auf das Umsatzkostenverfahren)
  • Beratung bei der Abgrenzung von einzelnen Sphären in der Rechnungslegung (z. B. ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) und Hilfe bei der Anpassung von Kontenstrukturen
    • Durchführung von Bewertungen z. B. im Rahmen von Zustiftungen
    • Erstellung von Kapitalerhaltungskonzepten
    • Durchführung von internen Revisionsleistungen
 

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