Am 2.8.2023 ist eine neue Ausgabe des Newsletters Rechnungslegung & Prüfung erschienen

Am 2.8.2023 ist eine neue Ausgabe des Newsletters Rechnungslegung & Prüfung erschienen

Ausgabe 2/2023 des Newsletters RECHNUNGSLEGUNG & PRÜFUNG

Zunächst stellen wir Ihnen eine Sitzungsberichterstattung des IDW vor, in der sich der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung mit einem seit der Zinswende möglichen Sachverhalt befasst: Gestiegene Zinsen wirken sich wegen des Glättungsmechanismus des § 253 Abs. 2 HGB noch kaum auf die Bewertung von Pensionsverpflichtungen aus. Wird bei der entgeltlichen Übertragung solcher Verpflichtungen auf die aktuellen, höheren Zinsen abgestellt, kann das Entgelt den bisher passivierten Betrag unterschreiten. Fraglich ist unter anderem, ob der bisherige Schuldner insoweit einen Ertrag realisieren darf.

Außerdem machen wir Sie mit den Grundzügen der neuen gesetzlichen Regelungen zur Ertragsteuerinformationsberichterstattung vertraut. Diese tritt neben die bereits bestehenden Verpflichtungen zum nichtöffentlichen Country-by-Country-Reportings nach der Abgabenordnung.

Darüber hinaus thematisieren wir nach § 102 StaRUG und damit bei der Erstellung von Jahresabschlüssen bestehende Pflichten im Zusammenhang mit der Krisenfrüherkennung, m.a.W. also Handlungspflichten von Geschäftsleitern und Beratern.

Obgleich die §§ 289b ff., 315b ff. HGB noch nicht an die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) angepasst wurden, rückt der Erstanwendungszeitpunkt der durch die CSRD selbst sowie die ersten veröffentlichten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) markierten „neuen“ Rechtslage unweigerlich näher. Um Sie auf die Veränderungen vorzubereiten, geben wir Ihnen in dieser Ausgabe einen Überblick über verbreitete Reporting-Frameworks zur Nachhaltigkeitsbericherstattung.

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