Das IASB veröffentlicht einen Entwurf zu den jährlichen Verbesserungen an den IFRS
Das IASB veröffentlicht einen Entwurf zu den jährlichen Verbesserungen an den IFRS
Der bis 11. Dezember 2023 zur Kommentierung vorgesehene Entwurf ist unter folgendem Link abrufbar: AI-ED2021-2023 – Required IFRS Standards
Es handelt sich um kleinere Änderungen an mehreren Standards, die im Wesentlichen der Klarstellung dienen, kleinere Korrekturen vornehmen oder potenzielle Widersprüche beheben sollen, daher innerhalb nur eines Dokuments. Betroffen sind die folgenden Standards:
- IFRS 1: Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards: Hedge Accounting bei Erstanwendung der IFRS
- IFRS 7: Finanzinstrumente: Angaben: Gewinn oder Verlust bei Ausbuchung
- IFRS 7: Finanzinstrumente: Angaben: Zu IFRS 7 gehörende Leitlinien zur Umsetzung:
- Einführung
- Angabe der abgegrenzten Differenz zwischen dem fair value und dem Transaktionspreis
- Angaben zum Kreditrisiko
- IFRS 9: Finanzinstrumente:
- Ausbuchung von Leasing-Verbindlichkeiten beim Leasingnehmer
- Transaktionspreis
- IFRS 10: Konzernabschlüsse: Bestimmung eines de facto-Agenten
- IAS 7: Kapitalflussrechnung: Anschaffungskostenmethode
Ein Erstanwendungszeitpunkt wurde noch nicht aufgenommen, vorzeitige Anwendung unter Offenlegung dieser Tatsache ist im Entwurf vorgesehen.
Bei Fragen rund um diese Themen wenden Sie sich gerne jederzeit an unsere Expertinnen und Experten des Fachbereichs Accounting & Reporting Advisory Group.