Die verpflichtend anzuwendenden Änderungen betreff

Die verpflichtend anzuwendenden Änderungen betreffen die internationale Steuerreform – Pillar Two – zur globalen Mindestbesteuerung, die weltweit in nationales Recht umgesetzt wird, in der EU anzuwenden auf Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2024. In anderen Staaten kann die Erstanwendung bereits 2023 erfolgen.


Im Rahmen der Änderungen an IAS 12 schafft das IASB vorläufige Erleichterungen und Klarheit bei der Anwendung auf die sehr komplexen Regelungen der Mindestbesteuerung, indem:

  • Vorübergehend von der Bilanzierung latenter Steuern für diese Sachverhalte abgesehen wird
  • Die Einführung bestimmter zusätzlicher Notes-Angaben vorgenommen wird


Die Anwendung erfolgt rückwirkend ab Verabschiedung des geänderten Standards, bzw. in der EU mit dem Erfolgen des Endorsements, mit dem noch 2023 zu rechnen ist. Die Notes-Angaben erfolgen rückwirkend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2023.

 

Die Pressemitteilung des IASB erreichen Sie über folgenden Link:

IFRS - IASB amends tax accounting requirements to help companies respond to international tax reform