EU-Endorsement der Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses am 20.12.2023 erfolgt

Nachdem das International Accounting Standards Board (IASB) im Januar 2020 – Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurzfristig oder langfristig - und im Oktober 2022 – Langfristige Verbindlichkeiten mit Auflagen - Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses verabschiedet hatte, mit Erstanwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen, stand für die Anwendung in der EU noch das Endorsement aus.

Das noch ausstehende Endorsement ist nun am 19.12.2023 erfolgt, mit Veröffentlichung am 20.12.2023. Die Anwendung in der EU erfolgt retrospektiv. Eine vorzeitige Anwendung ist möglich, sofern sie beide Änderungen zugleich umfasst.

Den Link zum Update des EU Endorsement Status Reports finden Sie hier:

News - EFRAG

Mit diesen Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses soll mehr Klarheit geschaffen werden bei der Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig. Es geht dabei hauptsächlich um den Begriff der Erfüllung und darum, wie ein Unternehmen eine Kreditvereinbarung mit Auflagen als kurz- oder langfristig einstuft. Zudem werden auch Regelungen zu Anhangangaben getroffen bei Kreditvereinbarungen mit Auflagen, die eine Kreditrückführung innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Abschlussstichtag verlangen könnten.

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