IASB plant zwei neue Standards für das 1. Halbjahr 2024

Von Melanie Schunk und Stefan Schaden

 

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat seine fachlichen Arbeiten beendet und in der Sitzung vom 26. Juli 2023 beschlossen, im 1. Halbjahr 2024 zwei neue Rechnungslegungsstandards herauszugeben: „Primary Financial Statements“, der den bisherigen IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ ersetzen soll und „Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures“, der neu aufgenommen wird. Die Standards befinden sich derzeit in der vorgesehenen Abstimmungsphase (balloting process).

 

„Primary Financial Statements“ (voraussichtlich IFRS 18) hat zum Ziel, konsistentere und transparentere Informationen für Abschlussadressaten bereit zu stellen und damit die Vergleichbarkeit von Informationen von Unternehmen zu erhöhen. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Ergebnisrechnung und damit der für Abschlussadressaten entscheidungsnützlichen Darstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit. Die gesamte IASB-Meldung nebst Historie zur Standardentwicklung ist unter folgendem Link abrufbar: IFRS - Primary Financial Statements

 

„Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures“ (voraussichtlich IFRS 19) soll Anforderungen zu Angaben für Tochtergesellschaften von (Teil-)Konzernen reduzieren, deren Anteile nicht an einem öffentlichen Markt gehandelt werden und die auch keine Vermögenswerte im Namen ihrer Kunden halten. Durch diese Erleichterung sollen die Tochterunternehmen künftig lokale IFRS-Abschlüsse erstellen können mit Informationen im reduzierten Umfang, die (unter Anwendung der Konzernbilanzierungsrichtlinien) auch an das Mutterunternehmen berichtet werden. Die gesamte IASB-Meldung nebst Historie zur Standardentwicklung ist unter folgendem Link abrufbar: IFRS - Disclosure Initiative—Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures

 

Beide Standards sollen erstmalig für Geschäftsjahre angewendet werden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, damit ausreichend Zeit zur Umsetzung verbleibt. Eine frühzeitige Anwendung wird erlaubt. Voraussetzung ist die vorherige Übernahme in EU-Recht (endorsement process).  

 

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