IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 für Verträge über den Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien – ED/2024/3 (Contracts for Renewable Electricity)
Der IASB hat heute, am 8. Mai 2024, mit ED/2024/3 vorgeschlagene punktuelle Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 veröffentlicht. Ziel dieser Änderungen ist es sicherzustellen, dass die IFRS-Rechnungslegungsstandards Schritt halten mit der aktuellen Entwicklung, wonach immer mehr Unternehmen auf erneuerbare Energien umsteigen.
Die bestehenden Regelungen des IFRS 9 decken die insbesondere in Bezug auf die Anwendbarkeit der own use exemption nach IFRS 9.2.4 aufkommenden Fragestellungen beim Abschluss von Verträgen über den Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien (sog. Power Purchase Agreements) nicht ausreichend ab.
Im Unterschied zu konventionellen Energielieferverträgen, bei denen nur die benötigte Energiemenge abgenommen wird, muss der Strom aus erneuerbaren Energien (z.B. aus einem Wind- oder Solarpark) i.d.R. vollständig abgenommen werden. Unternehmen müssen daher zwangsläufig in der Natur der Sache liegende Schwankungen in Bezug auf die abzunehmenden Mengen in Kauf nehmen. Dadurch können sich bei solchen Warentermingeschäften negative Konsequenzen in Bezug auf die Anwendbarkeit der own use exemption ergeben, da eine ausschließliche Deckung des Eigenbedarfs u.U. nicht ausreichend nachgewiesen werden kann. In der Folge würden die betroffenen Warentermingeschäfte durch die Nichtanwendbarkeit der own use exemption im Anwendungsbereich von IFRS 9 verbleiben, was dazu führen würde, dass in der Regel Derivate mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam zu bilanzieren sind.
Der IASB hat den Handlungsbedarf (insbesondere für länger laufende Verträge) erkannt und nunmehr mit ED/2024/3 punktuelle Änderungen an IFRS 9 vorgeschlagen, die sicherstellen sollen, dass die Auswirkungen solcher Verträge auf das jeweilige Unternehmen in der Finanzberichterstattung zutreffender abgebildet werden.
Vorgeschlagene punktuelle Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7:
- Klarstellung wie die own-use-Kriterien bei derartigen Verträgen anzuwenden sind;
- Zulässigkeit von Hedge Accounting, sofern die Verträge als Sicherungsinstrumente designiert werden und die im ED verankerten Kriterien erfüllt sind;
- Ergänzende Anhangangaben, die es Investoren ermöglichen sollen, die Effekte aus solchen Verträgen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit und die künftigen Cashflows des Unternehmens beurteilen zu können.
Die auf 90 Tage verkürzte Kommentierungsfrist endet am 7. August 2024. Die Finalisierung der vorgeschlagenen Änderungen soll noch bis Ende 2024 erfolgen, mit anschließender möglichst zeitnaher Anwendbarkeit der Neuregelungen.
Den Link zum Exposure Draft finden Sie hier:
https://www.ifrs.org/content/dam/ifrs/project/power-purchase-agreements/exposure-draft/iasb-ed-2024-3-contracts-re.pdf
Den Link zur Pressemitteilung des IASB finden Sie hier:
https://www.ifrs.org/news-and-events/news/2024/05/iasb-proposes-amendments-renewable-electricity-contracts/
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