BDO unterstützt Sie bei der Umsetzung der EU-Kryptoregulierung
BDO unterstützt Sie bei der Umsetzung der EU-Kryptoregulierung
Im September 2020 hat die Europäische Kommission das „Digital Finance Package“ vorgestellt. Dessen Einführung markiert einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Finanzsektors durch die Integration fortschrittlicher digitaler Technologien in das europäische Finanzregelwerk. Das Paket enthält mehrere Regulierungsbestandteile wie den Digital Operational Resilience Act (DORA) und eine Pilotregelung für Marktstrukturen basierend auf der Distributed-Ledger-Technologie (DLT). Im Mittelpunkt des Pakets steht zudem die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets - MiCA).
MiCA zielt darauf ab, einen einheitlichen regulatorischen Rahmen für Kryptowerte in der gesamten Europäischen Union zu schaffen und befasst sich mit den bisher unregulierten Aspekten des Kryptomarktes. MiCA soll sicherstellen, dass digitale Vermögenswerte auf sichere, transparente und verbraucherschützende Weise ausgegeben und gehandelt werden. MiCA bezieht sich generell auf die Regulierung des öffentlichen Angebots bzw. die Zulassung, den Handel und die Verwahrung von Kryptowerten sowie auf die damit verbundenen Dienstleistungen.
Welche Titel, Bestimmungen und Eintrittszeitpunkte genau relevant sind, hängt maßgeblich vom ausgeübten Geschäft ab, da MiCA zwischen den Tätigkeiten des Primärmarktes (Emission von Kryptowerten) und den Dienstleistungen des Sekundärmarktes (Kryptowerte-Dienstleistungen) unterscheidet. In der Verordnung werden drei spezifische Kategorien von Kryptowerten definiert:
MiCA regelt im Einzelnen die Transparenz- und Offenlegungspflichten für die Emission und den Handel von Kryptowerten, die Zulassung und Aufsicht von Kryptowert-Dienstleistern (Crypto Asset Service Providers – CASP) und Emittenten, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, Investoren- und Verbraucherschutzvorschriften sowie Maßnahmen gegen Marktmissbrauch auf Kryptohandelsplätzen.
Als “Crypto Asset Services” definiert MiCA eine der folgenden Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten:
Zulassung und allgemeine Bedingungen für Anbieter von Kryptowert-Dienstleistungen sind in Titel 5 der MiCA festgelegt. So haben juristische Personen oder andere Unternehmen, die beabsichtigen, Krypto-Vermögensdienstleistungen zu erbringen, einen Antrag auf Zulassung als Krypto-Vermögensdienstleister bei der zuständigen Behörde ihres Herkunftsmitgliedstaats einzureichen.
Hierbei sind klar festgelegte Formvorschriften zu beachten, auf die eine schriftliche Zulassung durch den jeweils zuständigen Regulator folgt. Emittenten von ART- oder E-Money-Token sind verpflichtet, ein Whitepaper zu veröffentlichen, das die Schlüsselelemente des Kryptovermögens und die Anlagerisiken offenlegt. Zudem muss die zuständige Behörde (NCA) über das Whitepaper informiert werden.
Mit dem Inkrafttreten von MiCA im Juni 2023 hat die Übergangszeit begonnen, in der sich die Institute auf den neuen Regulierungsrahmen vorbereiten müssen und sicherzustellen haben, dass die neuen Anforderungen erfüllt werden. Im Verlauf des Jahres 2024 tritt die Verordnung nach und nach in der gesamten EU offiziell in Kraft. Die Abschnitte der Verordnung bezüglich ART und EMT gelten bereits seit dem 30. Juni 2024. Die übrigen Vorschriften, einschließlich derjenigen für die Zulassung und die laufende Aufsicht von Kryptodienstleistern, folgen am 30. Dezember dieses Jahres. MiCA wird in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sein.
Die EU-Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) und die EU-Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) haben dazu technische Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards – RTS) und Implementierungsstandards (Implementing Technical Standards – ITS) ausgearbeitet, welche die Anwendung von MiCA weiter konkretisieren.
Die im Kreditwesengesetz (KWG) aufgeführten besonderen Pflichten für Kryptoverwahrer werden durch MiCA auf europäischer Ebene erweitert. Die Anforderungen zur Vermögenstrennung wurden seit Ende 2023 im KWG erfolgreich umgesetzt. Diese Maßnahme entspricht den gesetzlichen Vorschriften und gewährleistet die sichere und transparente Verwaltung von Kundengeldern. Das KWG schreibt ferner unter § 29 (1) die Prüfung der Anzeigepflichten und Anforderungen der Verordnung (EU) 2022/858 über die Pilotregelung für auf DLT basierende Marktinfrastrukturen vor.
Die EU-DLT-Verordnung legt ferner Anforderungen für DLT-Marktstrukturen fest. Betreiber von DLT-Marktinfrastrukturen, einschließlich multilateraler DLT-Handelssysteme (DLT-MTF), DLT-Abwicklungssysteme (DLT-SS) und multilaterale DLT-Handels- und Abwicklungssysteme (DLT-TSS), müssen Genehmigungen der zuständigen Aufsichtsbehörden einholen, Risiken bewerten, Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und Transparenz gewährleisten.
Sie sind verpflichtet, Informationen offenzulegen, eine solide Governance sowie Sicherheitspflichten in Bezug auf operationelle / Cyber-Risiken zu implementieren und Datenschutz zu gewährleisten. Ein Betreiber einer DLT-Marktinfrastruktur muss eine nachvollziehbare Übergangsstrategie zur Reduzierung oder Einstellung seiner Aktivitäten oder zum Übergang zu traditionellen Marktinfrastrukturen vorlegen, wenn bestimmte interne Schwellenwerte bzw. Risikoindikatoren überschritten werden, Genehmigungen entzogen werden oder das Geschäft eingestellt wird.
Gesamthaftes Ziel ist es, sichere, transparente und rechtlich einwandfreie DLT-Dienste anzubieten und sicherzustellen, dass die DLT-Marktinfrastruktur vergleichbaren Anforderungen unterliegt zu den Vorgaben der EU-MIFIR und CSDR.
Unser Expertenteam aus den Bereichen Compliance, Handel und Risikomanagement steht Ihnen für die einzelnen Umsetzungsschritte zur Verfügung.
MiCA zielt darauf ab, einen einheitlichen regulatorischen Rahmen für Kryptowerte in der gesamten Europäischen Union zu schaffen und befasst sich mit den bisher unregulierten Aspekten des Kryptomarktes. MiCA soll sicherstellen, dass digitale Vermögenswerte auf sichere, transparente und verbraucherschützende Weise ausgegeben und gehandelt werden. MiCA bezieht sich generell auf die Regulierung des öffentlichen Angebots bzw. die Zulassung, den Handel und die Verwahrung von Kryptowerten sowie auf die damit verbundenen Dienstleistungen.
Welche Titel, Bestimmungen und Eintrittszeitpunkte genau relevant sind, hängt maßgeblich vom ausgeübten Geschäft ab, da MiCA zwischen den Tätigkeiten des Primärmarktes (Emission von Kryptowerten) und den Dienstleistungen des Sekundärmarktes (Kryptowerte-Dienstleistungen) unterscheidet. In der Verordnung werden drei spezifische Kategorien von Kryptowerten definiert:
- E-Geld-Token (E-Money Token – EMT)
- vermögenswertreferenzierte Token (Asset Referenced Token – ART)
- Utility-Token
MiCA regelt im Einzelnen die Transparenz- und Offenlegungspflichten für die Emission und den Handel von Kryptowerten, die Zulassung und Aufsicht von Kryptowert-Dienstleistern (Crypto Asset Service Providers – CASP) und Emittenten, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, Investoren- und Verbraucherschutzvorschriften sowie Maßnahmen gegen Marktmissbrauch auf Kryptohandelsplätzen.
Als “Crypto Asset Services” definiert MiCA eine der folgenden Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten:
- Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kundinnen und Kunden
- Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte
- Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag bzw. andere Kryptowerte
- Ausführung von Aufträgen für Kundinnen und Kunden
- Platzierung von Kryptowerten
- Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kundinnen und Kunden
- Beratung zu Kryptowerten
- Portfolioverwaltung von Kryptowerten
- Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kundinnen und Kunden.
Zulassung und allgemeine Bedingungen für Anbieter von Kryptowert-Dienstleistungen sind in Titel 5 der MiCA festgelegt. So haben juristische Personen oder andere Unternehmen, die beabsichtigen, Krypto-Vermögensdienstleistungen zu erbringen, einen Antrag auf Zulassung als Krypto-Vermögensdienstleister bei der zuständigen Behörde ihres Herkunftsmitgliedstaats einzureichen.
Hierbei sind klar festgelegte Formvorschriften zu beachten, auf die eine schriftliche Zulassung durch den jeweils zuständigen Regulator folgt. Emittenten von ART- oder E-Money-Token sind verpflichtet, ein Whitepaper zu veröffentlichen, das die Schlüsselelemente des Kryptovermögens und die Anlagerisiken offenlegt. Zudem muss die zuständige Behörde (NCA) über das Whitepaper informiert werden.
Mit dem Inkrafttreten von MiCA im Juni 2023 hat die Übergangszeit begonnen, in der sich die Institute auf den neuen Regulierungsrahmen vorbereiten müssen und sicherzustellen haben, dass die neuen Anforderungen erfüllt werden. Im Verlauf des Jahres 2024 tritt die Verordnung nach und nach in der gesamten EU offiziell in Kraft. Die Abschnitte der Verordnung bezüglich ART und EMT gelten bereits seit dem 30. Juni 2024. Die übrigen Vorschriften, einschließlich derjenigen für die Zulassung und die laufende Aufsicht von Kryptodienstleistern, folgen am 30. Dezember dieses Jahres. MiCA wird in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sein.
Die EU-Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) und die EU-Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) haben dazu technische Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards – RTS) und Implementierungsstandards (Implementing Technical Standards – ITS) ausgearbeitet, welche die Anwendung von MiCA weiter konkretisieren.
Die im Kreditwesengesetz (KWG) aufgeführten besonderen Pflichten für Kryptoverwahrer werden durch MiCA auf europäischer Ebene erweitert. Die Anforderungen zur Vermögenstrennung wurden seit Ende 2023 im KWG erfolgreich umgesetzt. Diese Maßnahme entspricht den gesetzlichen Vorschriften und gewährleistet die sichere und transparente Verwaltung von Kundengeldern. Das KWG schreibt ferner unter § 29 (1) die Prüfung der Anzeigepflichten und Anforderungen der Verordnung (EU) 2022/858 über die Pilotregelung für auf DLT basierende Marktinfrastrukturen vor.
Die EU-DLT-Verordnung legt ferner Anforderungen für DLT-Marktstrukturen fest. Betreiber von DLT-Marktinfrastrukturen, einschließlich multilateraler DLT-Handelssysteme (DLT-MTF), DLT-Abwicklungssysteme (DLT-SS) und multilaterale DLT-Handels- und Abwicklungssysteme (DLT-TSS), müssen Genehmigungen der zuständigen Aufsichtsbehörden einholen, Risiken bewerten, Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und Transparenz gewährleisten.
Sie sind verpflichtet, Informationen offenzulegen, eine solide Governance sowie Sicherheitspflichten in Bezug auf operationelle / Cyber-Risiken zu implementieren und Datenschutz zu gewährleisten. Ein Betreiber einer DLT-Marktinfrastruktur muss eine nachvollziehbare Übergangsstrategie zur Reduzierung oder Einstellung seiner Aktivitäten oder zum Übergang zu traditionellen Marktinfrastrukturen vorlegen, wenn bestimmte interne Schwellenwerte bzw. Risikoindikatoren überschritten werden, Genehmigungen entzogen werden oder das Geschäft eingestellt wird.
Gesamthaftes Ziel ist es, sichere, transparente und rechtlich einwandfreie DLT-Dienste anzubieten und sicherzustellen, dass die DLT-Marktinfrastruktur vergleichbaren Anforderungen unterliegt zu den Vorgaben der EU-MIFIR und CSDR.
Unser Expertenteam aus den Bereichen Compliance, Handel und Risikomanagement steht Ihnen für die einzelnen Umsetzungsschritte zur Verfügung.
Unser BDO-Ansatz zur Umsetzung der MiCA-Verordnung bzw. der Anforderungen des DLT-Pilotregimes
1. IST-Bestandsaufnahme und gemeinsame Zielvereinbarung- Im ersten Schritt möchten wir ein umfassendes Verständnis für Ihr Geschäftsmodell, Ihre betrieblichen Abläufe und Belange gewinnen. Dies ermöglicht es uns, die operationellen Anforderungen, die durch bestimmte MiCA Primärmarkt- oder Sekundärmarktaktivitäten bzw. durch den Betrieb von DLT-Marktinfrastrukturen entstehen, präzise zu identifizieren. Durch diesen Austausch legen wir die Grundlage für eine maßgeschneiderte Zusammenarbeit, die optimal auf Ihre Bedürfnisse als Krypto-Emittent, Kryptoverwahrer, Betreiber einer Krypto-Plattform bzw. als Anbieter von DLT-basierten Handels- und Abwicklungsinfrastrukturen abgestimmt ist.
- In einem persönlichen Zielvereinbarungsgespräch legen wir gemeinsam mit Ihnen die konkreten Ziele und Erwartungen fest, die durch unseren Projektansatz erreicht werden sollen. Diese abgestimmten Ziele werden als Leitfaden dienen und ermöglichen, dass die Umsetzung der neuen Anforderungen effizient und zielgerichtet erfolgt.
- Im Rahmen der Field Work führen wir zunächst eine detaillierte Gap-Analyse durch. Dabei gleichen wir Ihre IST-Prozessabläufe mit den regulatorischen MiCA- bzw. DLT-Pilot Regime-Anforderungen, welche für Ihr Geschäftsmodell einschlägig sind, ab, um mögliche Compliance-Gaps zu identifizieren bzw. im Falle von DLT-Marktinfrastrukturen zur Nichtgenehmigung durch die Aufsicht führen könnten. Eine tiefgehende Analyse und Evaluierung der IST-Situation vermittelt uns ein klares Bild, in welchen Bereichen Neuentwicklungen bzw. Anpassungen notwendig sind, um den geltenden Vorgaben zu entsprechen und potenziellen Risiken sowie Haftungsfällen vorzubeugen.
- Basierend auf den Ergebnissen unserer Analysen erstellen wir einen ausführlichen Plan, der auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist. Dabei stützen wir uns auf unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Prüfung und Beratung in Bezug auf die Implementierung neuer regulatorischer Anforderungen im Handels- und Kryptoumfeld. Zusammen mit unseren umfassenden Kenntnissen der MiCA-Verordnung bzw. der DLT-Pilotregelung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung ihres Action Plans, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen effektiv und effizient realisiert werden.
- Wir verstehen es als Teil unseres Client Service Konzepts Sie regelmäßig über aktuelle Neuentwicklungen und regulatorische Updates, die für Ihr Geschäftsmodell relevant sind, zu informieren. So bleiben Sie stets up-to-Date und können antizipativ auf mögliche Änderungen in der dynamischen Landschaft der Krypto-Regulierung reagieren.