CSDDD: Alles, was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist ein wichtiger Schritt in der europäischen Gesetzgebung, der Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu berücksichtigen. 

Das Ziel der CSDDD, auch als EU-Lieferketten Richtlinie bezeichnet, ist es, dass Unternehmen zum Übergang zu einer klimaneutralen und grünen Wirtschaft im Einklang mit dem EU Green Deal und den SDGs der Vereinten Nationen beitragen. Mit der CSDDD sind Unternehmen verpflichtet, die negativen Auswirkungen ihrer eigenen Tätigkeit, der Tätigkeiten ihrer Tochtergesellschaften und der ihrer Geschäftspartner in der vor- und nachgelagerten „Aktivitätskette“ auf die Menschenrechte und die Umwelt zu berücksichtigen. Die ersten Unternehmen werden ab 2027 zur Einhaltung der CSDDD verpflichtet sein.

Die Eckpfeiler der CSDDD

Die Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten wurde am 05.07.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt damit am 25.07. in Kraft. Bis Mitte 2026 haben die Mitgliedsstaaten Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das bedeutet auch, dass das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in den nächsten zwei Jahren angepasst werden wird. 

Abb.: Zeitplan für die Umsetzung der CSDDD1
 

Über das deutsche LkSG hinaus: Die CSDDD im Vergleich

Die CSDDD unterscheidet sich aktuell in mehreren Punkten vom LkSG. Erstens gibt es eine dreiphasige Anwendung, wobei das Kriterium für die Anwendung nicht nur die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch der weltweite Nettoumsatz eines Unternehmens ist (Art.2 CSDDD). Zweitens erweitert die CSDDD die Schutzbereiche und berücksichtigt weitere Menschenrechte, die im Rahmen der unternehmerischen Sorgfalt geschützt werden müssen, sowie eine Erweiterung der Umweltrechte, einschließlich der Eindämmung des Klimawandels und der Aufstellung eines Klimaplans zur Erreichung des 1,5°-Ziels. Drittens führt die CSDDD das Konzept der “Aktivitätskette” ein, das produkt- und dienstleistungsbezogene Aktivitäten der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette berücksichtigt, von der Gewinnung von Rohstoffen bis zum nachgelagerten Vertrieb (Art. 3 Abs. 1 g) CSDDD). Das Konzept der "Aktivitätskette" findet sich auch in der Durchführung der Risikoanalyse wieder, wonach (tatsächliche und potenzielle) negative Auswirkungen für die eigene Geschäftstätigkeit, die der Tochterunternehmen und - sofern mit der Aktivitätskette verbunden - für die Geschäftspartner (der vor- und nachgelagert Wertschöpfung) zu ermitteln, zu bewerten und zu priorisieren sind (siehe Art. 8f. CSDDD).

Schließlich sieht die CSDDD finanzielle Sanktionen von mindestens 5% des weltweiten Nettoumsatzes sowie eine zivilrechtliche Haftung bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit vor (Art. 27 CSDDD).

Darüber hinaus gibt es auch Gemeinsamkeiten zwischen dem LkSG und der CSDDD: die CSDDD folgt dem Due Diligence Prozess zur menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Sorgfalt. Dieser Prozess folgt internationalen Standards wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und umfasst gemäß Artikel 5 CSDDD die folgenden Sorgfaltspflichten: 
  • Einbeziehung der Sorgfaltspflicht in ihre Unternehmenspolitik und Risikomanagementsysteme nach Artikel 7;
  • Ermittlung und Bewertung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen nach Artikel 8 und erforderlichenfalls 
  • Priorisierung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen nach Artikel 9;
  • Verhinderung und Minderung potenzieller negativer Auswirkungen, Abstellung tatsächlicher negativer Auswirkungen und Minimierung ihres Ausmaßes nach den Artikeln 10 und 11;
  • Leistung von Abhilfe für tatsächliche negative Auswirkungen nach Artikel 12;
  • Sinnvolle Einbeziehung von Interessenträgern nach Artikel 13;
  • Einrichtung und Aufrechterhaltung eines Meldemechanismus und Beschwerdeverfahrens nach Artikel 14;
  • Überwachung der Wirksamkeit ihrer Strategien und Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht nach Artikel 15;
  • Öffentliche Kommunikation über die Sorgfaltspflicht nach Artikel 16.
Im Vergleich zum LkSG stellt die CSDDD eine inhaltliche Erweiterung und Intensivierung dar. Unternehmen sind gut beraten, sich frühzeitig mit den Anforderungen der CSDDD auseinanderzusetzen und ihre Prozesse entsprechend anzupassen.
 


1Die CSDDD gilt auch für Nicht-EU Unternehmen:

  • Drittlandsgesellschaften oder Drittlands Muttergesellschaften einer Gruppe, die einen Nettoumsatz von mindestens 450 Millionen EUR in der Europäischen Union erzielen.

  • Unternehmen, die Franchising- oder Lizenzvereinbarungen anbieten, die einen weltweiten Umsatz von mindestens 80 Mio. EUR, Lizenzgebühren von mehr als 22,5 Mio. EUR erzielen und die in der CSDDD genannten Kriterien erfüllen.