BaFin und Bundesbank haben für den Zeitraum 2024 bis 2026 die Schwerpunkte ihre Aufsicht und Prüfhandlungen von national beaufsichtigten Finanzinstituten (LSI) festgelegt. Dies sind:
Ergänzend hierzu liegen die mittelfristigen Prioritäten der Aufsicht bis 2026 auf den Themen:
Diese Themen werden Gegenstand von Prüfungen, Datenerhebungen und horizontaler Analyse sowie der regelmäßigen Gespräche mit der Aufsicht sein.
Die vielfältigen Herausforderungen erfordern robuste und effiziente Geschäfts- und Kontrollprozesse, effektive Steuerungs- und Überwachungsstrukturen, einen belastbaren und ständig wachsenden Datenhaushalt sowie eine umfassende und aktuelle Dokumentation der einzelnen Aspekte.
Gerne unterstützen wir Sie bei
Unser interdisziplinäres Expertenteam hilft Ihnen gerne, die vielseitigen Herausforderungen von heute und morgen gemeinsam zu meistern und komplexe Aufgaben effizient zu lösen. Mit unserem breiten Wissen und unserer Erfahrung beraten wir Sie zukunftssicher, prüfen Sie kompetent und erarbeiten passgenau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungsvorschläge.
- Basierend auf einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld und einer anhaltend hohen Inflation fokussiert die Aufsicht auf die Steuerung des Kreditrisikos, insbesondere die Ausgestaltung der Kreditvergabestandards, die Entwicklung von Kreditausfallsquoten und die Sicherheitenbewertungen. Zudem führt die Aufsicht Querschnittsanalysen zu Fokusthemen durch und ordnet verstärkt Werthaltigkeitsprüfungen auf Grundlage des § 30 KWG an.
- Ein weiterer Fokus der Aufsicht liegt aufgrund der Zinsentwicklung auf der Liquiditätslage und den Zinsrisiken. Der LSI- und Bausparkassenstresstest wird horizontal durchgeführt und ggf. um weitere Maßnahmen ergänzt. §44 KWG Prüfungen fokussieren verstärkt auf das Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiko.
- Bei der IT-Sicherheit liegt der Fokus der Aufsicht auf der Fähigkeit von Finanzinstituten und ihren Dienstleistern, Cyber- und IT-Risiken zu erkennen, zu bewerten und zu steuern und im Angriffsfall schnell und effektiv zu behandeln. Der aufsichtliche Dialog mit Instituten mit hohem Cyber-/IT-Risiko wird intensiviert. Neben präventiven Maßnahmen und deren wirksamer Umsetzung stehen besonders Auslagerungen und Migrationsprojekte im Fokus. Dies erfährt durch den nahen Start der verschärften Vorgaben aus DORA zusätzliche Bedeutung. Die Aufsicht zeigt hier auch großes Interesse, Einblick in den Stand der DORA-Umsetzungsprojekte zu erhalten.
- Vor dem Hintergrund der Preisentwicklung, der nachlassenden Nachfrage und des steigenden Zinsniveaus liegt der Fokus der Aufsicht bei den Gewerbeimmobilien auf der Überprüfung, inwieweit die herausfordernde Marktentwicklung in den Kredit- und Sicherheitenbewertungen der Finanzinstitute vollständig abgebildet sind, und ob Risken adäquat und vorausschauend überwacht werden. Die Lage ist durch teilweise spektakuläre Konkurse von Bauträgern und Projektentwicklern schmerzhaft evident. In diesem Zusammenhang ist auch die vollständige Umsetzung der Vorgaben aus der EBA Loan Orgination & Monitoring Guideline sowie der dadurch angestoßenen MaRisk Novellen von zentraler Bedeutung.
Ergänzend hierzu liegen die mittelfristigen Prioritäten der Aufsicht bis 2026 auf den Themen:
- Digitale Transformation im Zusammenspiel mit dem demografischen Wandel
- Klimawandel, Nachhaltigkeit und ökonomische Transformation
- Governance, d.h. die umfassende, wirksame und transparente Steuerung der Institute in allen Teilaspekten
Was bedeutet das für Sie?
Diese Themen werden Gegenstand von Prüfungen, Datenerhebungen und horizontaler Analyse sowie der regelmäßigen Gespräche mit der Aufsicht sein.Die vielfältigen Herausforderungen erfordern robuste und effiziente Geschäfts- und Kontrollprozesse, effektive Steuerungs- und Überwachungsstrukturen, einen belastbaren und ständig wachsenden Datenhaushalt sowie eine umfassende und aktuelle Dokumentation der einzelnen Aspekte.
Gerne unterstützen wir Sie bei
- der Analyse Ihrer Steuerungs- und Kontrollmechanismen, Geschäfts- und Unterstützungsprozesse und Ihrer Dokumentation derselben;
- der Identifikation von Lücken gegenüber relevanten Regularien und aufsichtlichen Erwartungen;
- der Entwicklung wirksamer und wirtschaftlich effizienter Maßnahmen sowie deren geordneter Abarbeitung,
- der Vorbereitung auf eine anstehende §44 KWG Prüfung, bei der Durchführung und der vollständigen und geordneten Maßnahmenabarbeitung.