Entwurf des Koalitionsvertrages: beabsichtigte Steueränderungen

Die wichtigsten Steuerpläne stellen wir Ihnen nachfolgend vor:

Einkommensteuer

  • Über eine Investitionsprämie soll den Steuerpflichtigen in den Jahren 2022 und 2023 ermöglicht werden, einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten entsprechender dem Klimaschutz oder dem digitalen Ausbau dienenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vom steuerlichen Gewinn abzuziehen (sog. „Superabschreibung“).
  • Die im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführte erweiterte Verlustverrechnung soll zeitlich bis Ende 2023 verlängert und der Verlustrücktrag (die Formulierung „Verlustvortrag“ im Koalitionsvertrag dürfte ein redaktionelles Versehen sein) soll auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume ausgeweitet werden.
  • Die Thesaurierungsbesteuerung gemäß § 34a EStG soll evaluiert und auf praxistaugliche Anpassungen überprüft werden.
  • Das Optionsmodell gemäß § 1a KStG, das Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit einräumt, zur Körperschaftsteuer zu optieren, soll evaluiert und auf praxistaugliche Anpassungen überprüft werden.
  • Die steuerlichen Regelungen des Home Office für Arbeitnehmer sollen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.
  • Der Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs. 2 EStG) soll von EUR 924 auf EUR 1.200 erhöht werden.
  • Das Urteil des BFH zum Alterseinkünftegesetz soll umgesetzt und damit eine doppelte Rentenbesteuerung vermieden werden. Dafür soll bereits ab 2023 der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben möglich werden und gleichzeitig der steuerliche Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen.
  • Der Sparerpauschbetrag soll zum 1. Januar 2023 von derzeit EUR 801 bzw. EUR 1.602 bei Zusammenveranlagung auf EUR 1.000 bzw. EUR 2.000 erhöht werden.
  • In den Pflegeberufen soll es eine Steuerbefreiung der Zuschläge geben.
  • Durch eine Anhebung des Steuerfreibetrages soll die Mitarbeiterkapitalbeteiligung attraktiver gemacht werden.
  • Alleinerziehende sollen mit einer Steuergutschrift entlastet werden.
  • Der Mindestlohn soll auf EUR 12 angehoben werden.
  • Die Kombination der Steuerklassen III und V soll in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden.
  • Die Mini-Jobgrenze soll sich künftig an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren; mit der Anhebung des Mindestlohnes wird sie auf EUR 520 erhöht.
  • Die Grenze für das Arbeitsentgelt im Rahmen eines Midi-Jobs soll auf EUR 1.600 angehoben werden.
  • Durch ein bundesweit einheitliches elektronisches Meldesystem, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird, soll der Umsatzsteuerbetrug bekämpft werden.
  • Die Einfuhrumsatzsteuer soll weiterentwickelt werden.
  • Die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsdienstleistungen soll beibehalten werden.
  • Durch eine formale Privilegierung im Umsatzsteuergesetz sollen Inklusionsunternehmen gestärkt werden.
  • Auf EU-Ebene will sich die Koalition für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem (z.B. „Reverse-Charge“) einsetzen.
  • Über eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer soll der Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum erleichtert werden.
  • Zur Gegenfinanzierung soll es eine steuerliche Verschärfung bei den sog. Share Deals geben.
  • Die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer Pkw, die eigentlich zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen wäre, wird unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortgeführt.
  • Die privilegierte Besteuerung von Privatfahrten mit Dienstwagen in Höhe von 0,5 % des Bruttolistenpreises soll bei Plug-In-Hybridfahrzeugen zukünftig nur noch gewährt werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss bereits ab dem 1. August 2023 80 km betragen.
  • Nach dem Jahr 2025 soll die Pauschalsteuer für die Nutzung eines Dienstwagens für Privatfahrten für emissionsfreie Elektrofahrzeuge sowie auch für CO² neutral betriebene Fahrzeuge 0,5 % des Bruttolistenpreises betragen (nach der derzeitigen Gesetzesfassung wären bis 2030 unter bestimmten weiteren Bedingungen allerdings nur 0,25 % des Bruttolistenpreises anzusetzen).
  • Durch einen Versteuerungsnachweis für gewerbliche und private Immobilienkäufer aus dem Ausland soll die illegale Finanzierung von Immobilien bekämpft werden.
  • Die Koalition will sich aktiv für die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung einsetzen.
  • Die Quellenbesteuerung soll ausgeweitet werden; dafür sollen die Doppelbesteuerungsabkommen angepasst werden.
  • Die Zinsschranke soll durch eine Zinshöhenschranke ergänzt werden.
  • Die Steueroasen-Liste der EU soll ständig aktualisiert werden.
  • Hinsichtlich des internationalen Finanzkonten-Informationsaustausches (CRS und FATCA) sollen die OECD-Regeln gegen Umgehungsgestaltungen umgesetzt werden; darüber hinaus soll der Informationsaustausch ausgeweitet werden.
  • Die eingeführte Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen soll auf nationale Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als EUR 10 Mio. ausgeweitet werden.
  • Missbräuchliche Dividendenarbitragegeschäfte sollen unterbunden werden; dafür soll der Daten- und Informationsaustausch zwischen Finanzaufsicht und Steuerverwaltung zukünftig bereits bei Verdachtsfällen möglich sein.
  • Für gemeinnützige Organisationen soll es innerhalb der steuerbegünstigten Zwecke gewisse Erleichterungen geben, ohne dass die Gemeinnützigkeit gefährdet wird.
  • Sachspenden sollen zukünftig einfacher an gemeinnützige Organisationen geleistet werden können.
  • Im Bereich der Unternehmensbesteuerung soll die Betriebsprüfung modernisiert und beschleunigt werden.
  • Die Behandlung von Dieselfahrzeugen in der Kfz-Steuer soll überprüft werden.
  • Mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen soll eine neue Wohngemeinnützigkeit auf den Weg gebracht werden.