Die wichtigsten Steuerpläne stellen wir Ihnen nachfolgend vor:
Einkommensteuer
- Über eine Investitionsprämie soll den Steuerpflichtigen in den Jahren 2022 und 2023 ermöglicht werden, einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten entsprechender dem Klimaschutz oder dem digitalen Ausbau dienenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vom steuerlichen Gewinn abzuziehen (sog. „Superabschreibung“).
- Die im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführte erweiterte Verlustverrechnung soll zeitlich bis Ende 2023 verlängert und der Verlustrücktrag (die Formulierung „Verlustvortrag“ im Koalitionsvertrag dürfte ein redaktionelles Versehen sein) soll auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume ausgeweitet werden.
- Die Thesaurierungsbesteuerung gemäß § 34a EStG soll evaluiert und auf praxistaugliche Anpassungen überprüft werden.
- Das Optionsmodell gemäß § 1a KStG, das Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit einräumt, zur Körperschaftsteuer zu optieren, soll evaluiert und auf praxistaugliche Anpassungen überprüft werden.
- Die steuerlichen Regelungen des Home Office für Arbeitnehmer sollen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.
- Der Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs. 2 EStG) soll von EUR 924 auf EUR 1.200 erhöht werden.
- Das Urteil des BFH zum Alterseinkünftegesetz soll umgesetzt und damit eine doppelte Rentenbesteuerung vermieden werden. Dafür soll bereits ab 2023 der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben möglich werden und gleichzeitig der steuerliche Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen.
- Der Sparerpauschbetrag soll zum 1. Januar 2023 von derzeit EUR 801 bzw. EUR 1.602 bei Zusammenveranlagung auf EUR 1.000 bzw. EUR 2.000 erhöht werden.
- In den Pflegeberufen soll es eine Steuerbefreiung der Zuschläge geben.
- Durch eine Anhebung des Steuerfreibetrages soll die Mitarbeiterkapitalbeteiligung attraktiver gemacht werden.
- Alleinerziehende sollen mit einer Steuergutschrift entlastet werden.