EFRAG startet öffentliche Konsultation zum ersten Satz des Entwurfs des ESRS
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die ESRS-Drafts die ersten im Rahmen des Corporate Sustainability Directive (CSRD)-Draft geforderten Standards und das gesamte Spektrum der Nachhaltigkeitsfragen im Hinblick auf Umwelt, Soziales, Governance und Querschnittsstandards abdecken. Der bis zum 8. August 2022 andauernde Konsultationsprozess ist Teil des ehrgeizigen Plans zur Vorlage der ersten ESRS-Drafts bei der Europäischen Kommission bis November 2022.
Die Konsultation wird innerhalb eines strukturierten Prozesses mittels Online-Umfrage durchgeführt. Konsultiert werden:
- Relevanz der vorgeschlagenen Architektur, der Umsetzung der CSRD-Grundsätze und des Gesamtinhalts der Entwürfe,
- Mögliche Optionen für die Priorisierung/schrittweise Implementierung der ESRS,
- die Angemessenheit der vorgeschlagenen Angabenpflichten.
Die einzelnen Entwürfe stehen auf der Webseite der ERFAG zur Verfügung. Zudem bietet die EFRAG einzelne Outreach-Veranstaltungen zu den Standards an, die derzeit noch in Planung sind. Ferner sind verschiedene erklärende Kurzvideos zu unterschiedlichen Themen geplant. Für die Entwicklung der endgültigen an die EU-Kommission vorzulegenden Standards ist das EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) und die EFRAG Sustainability Reporting Technical Expert Group (SR TEG) verantwortlich. Die Standards werden gem. des CSRD-Draft einem ordnungsgemäßen Verfahren der öffentlichen Aufsicht und Transparenz sowie dem Fachwissen der einschlägigen Interessenträger unterlegt. Es werden Kosten-Nutzen-Analysen der Standards für den zu entwickelnden delegierten Rechtsakt durchgeführt, so dass die ESRS in der EU angenommen werden können. Weitere Informationen finden Sie hier.
Vorläufige Einigung zwischen Europäischem Parlament und Europäischem Rat über CSRD
Das europäische Parlament und der Europäische Rat haben eine vorläufige politische Einigung über die von der Europäischen Kommission im April 2022 vorgeschlagene Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive) erzielt.
Auch wenn detailliert vereinbarte Texte derzeit noch nicht vorliegen, wurden die folgenden Informationen durch eine Pressemitteilung von Rat und Parlament bekannt gegeben.
- Die Regelungen werden für große börsennotierte und nicht börsennotierte EU-Unternehmen (Bilanzsumme ≥ 20 Mio. EUR; Nettoumsatz ≥ 40 Mio. EUR; Mitarbeiter ≥ 250), wie auch börsennotierte KMU (Ausnahmeregelung bis 2028 möglich), gelten. Auch Nicht-EU-Unternehmen werden betroffen sein, soweit ein Nettoumsatz von 150 Mio. EUR erreicht wird und mind. eine Tochtergesellschaft oder Zweigstelle in der EU besteht.
- Die Berichterstattung im Rahmen der CSRD wird schrittweise erfolgen:
- 1. Januar 2024: Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung unterliegen
- 1. Januar 2025: Unternehmen, die derzeit nicht unter die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung fallen
- 1 Januar 2026: Börsennotierte KMU, kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen
- Die Zertifizierung der Berichterstattung durch einen unabhängigen und akkreditierten Prüfer bzw. Zertifizierer ist Pflicht. Auch Nicht-EU-Unternehmen unterliegen dieser Prüfungspflicht durch einen EU- oder Drittlandprüfer.
Das Parlament und der Rat müssen der vorläufigen Vereinbarung noch formell zustimmen. Weitere Informationen finden Sie hier.