Der US-amerikanische Standardsetzer FASB beschloss am 15. Juni, sein seit vier Jahren betriebenes Projekt zur Vereinfachung der Berechnung von Wertminderungen bei Geschäfts- oder Firmenwerten ergebnislos zu beenden. Es ist der Diskussions-Dauerbrenner der Rechnungslegung: Goodwill – impairment only vs. amortization. Die – sowohl akademische als auch in der Praxis geführte - Kontroverse um die Goodwillbilanzierung hatte mit der tentative board decision seitens des US-amerikanischen Standardsetter FASB im Dezember 2020 wieder Rückenwind zugunsten einer Amortisation bekommen, da der FASB vorläufig beschloss die planmäßige Abschreibung für den Goodwill wieder einzuführen. Letzter Stand der vorläufigen Entscheidungen war (Sitzungspapiere für den 15. Juni):
- Lineare Abschreibung von Goodwill über einen standardisierten (default) Zeitraum von 10 Jahren oder über einen geschätzten Zeitraum (unter Verwendung einer nicht abschließenden Liste von zu berücksichtigenden Faktoren), begrenzt auf eine Obergrenze von 25 Jahren.
- Werthaltigkeitstest nur bei einem triggering event.
- Ebene des Tests bleibt die reporting unit.
- Verbot der Neubeurteilung des Abschreibungszeitraums.
Auch der IASB hat sich mit der Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwert auseinandergesetzt. Im Dezember 2017 beschloss der Board vorläufig, die Abschreibung nicht wieder einzuführen und sich stattdessen auf eine Verbesserung der Werthaltigkeitsprüfung zu konzentrieren.
Seit dem im März 2020 veröffentlichten Diskussionspapier „Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment“ (DP/2020/1) sind diverse Diskussionen entfacht. Das IASB war darin zu der vorläufigen Sichtweise des Beibehalts des impairment-only approach gelangt.
Im IASB Update Mai 2022 wurde noch über zusätzlichen Forschungsbedarf zum Thema „potential consequences of transitioning to an amortisation-based model“ diskutiert. Das IASB plant in Q3/2022 eine Zusammenfassung der Erkenntnisse aus der Research-Phase zu veröffentlichen. In Q4/2022 soll dann über den weiteren Verlauf des Projekts (von Research zu Standardsetting) und der Entscheidung zur Folgebewertung von Goodwill entschieden werden.
Welche Auswirkungen diese (vorläufige) Entscheidung auf die aktuell laufenden Diskussionen auf Ebene des IASB – und auch die Konvergenzbestrebungen in diesem Bereich - haben wird, ist noch offen. Auch wenn die Meinungen darüber, ob eine Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes wieder eingeführt werden soll, geteilter Natur sind, wird nach wie vor eine Konvergenz zwischen den Ansätzen des FASB und des IASB gefordert. Weitere Informationen erhalten Sie hier.