Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
ISSB und EFRAG veröffentlichen Interoperabilitätsleitlinien
Die IFRS Foundation und die EFRAG haben im Mai 2024 einen Leitfaden zur Interoperabilität der International Sustainability Standards Board (ISSB) Standards und European Sustainability Reporting Standards (ESRS, ESRS-ISSB Standards Interoperability Guidance) veröffentlicht. Dieser zeigt, dass zwischen den ISSB-Standards und den ESRS ein hohes Maß an Übereinstimmung besteht mit besonderem Fokus auf klimabezogene Angaben. In dem Leitfaden wird aufgezeigt, wie Unternehmen beide Standards anwenden können, einschließlich einer detaillierten Analyse der Übereinstimmungen und Abweichungen bei klimabezogenen Angaben.Da Unternehmen auf der ganzen Welt zunehmend verpflichtet sind, durch die ISSB-Standards und ESRS nachhaltigkeitsbezogene Informationen offenzulegen, sind EFRAG und das ISSB bestrebt, Effizienzsteigerungen zu erzielen, um Transparenz, Vergleichbarkeit und Rechenschaftspflicht zu fördern. Der Leitfaden soll daher praktische Unterstützung dafür bieten, beide Normen effizient anwenden und einhalten zu können. Damit sollen Komplexität und Doppelarbeit reduziert werden.
Der Leitfaden ist in vier Abschnitte unterteilt. Er beschreibt zunächst die Kompatibilität der allgemeinen Anforderungen in Bezug auf Schlüsselkonzepte wie Wesentlichkeit, Darstellung und Angaben für andere Nachhaltigkeitsthemen als das Klima. Der zweite Abschnitt geht auf die Kompatibilität der Klimaangaben ein, indem die Textziffern der ISSB-Standards den entsprechenden Textziffern der ESRS gegenübergestellt werden. In den beiden folgenden Abschnitten geht der Leitfaden jeweils auf Berichtselemente ein, bei denen ein ESRS-Anwender ggf. zusätzliche Angaben zu tätigen hat, um zugleich auch die Berichtsanforderungen der ISSB-Standards zu erfüllen und vice versa. Der vierte Abschnitt enthält zudem auch die Angabepflichten aus ESRS E1, zu denen es kein Pendant im IFRS S1 oder IFRS S2 gibt sowie die zusätzlichen Anforderungen in ESRS E1 im Zusammenhang mit den gemeinsamen Angabepflichten.
Im Herbst 2024 plant das DRSC zwei Workshops zur Interoperabilität von ESRS und ISSB-Standards durchzuführen.
Verschiebung der sektorspezifischen ESRS und ESRS für Drittlandsunternehmen um zwei Jahre
Nachdem zuvor das Europäische Parlament einer Verschiebung sektorspezifischer ESRS und allgemeiner ESRS für Drittlandsunternehmen zugestimmt hatte, billigte der Rat der Europäischen Union am 29.04.2024 die Richtlinie (EU) 2024/1306 über Fristen für den Erlass der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgte am 08.05.2024. Damit wird der Erlass dieser Standards auf den 30.06.2026 verschoben. Die Fristen der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) bleiben jedoch unverändert, wodurch sich nur der Umfang der Berichterstattung zu den festgelegten Zeitpunkten ändert, nicht aber die Verpflichtung zur Berichterstattung zu diesen Zeitpunkten selbst.EFRAG veröffentlicht erste drei Dokumente der Implementation Guidance (IG) für die ESRS
Die EFRAG hat am 31.05.2024 drei Leitlinien zu den ESRS veröffentlicht, die eine wesentliche Unterstützung für Unternehmen bei der Einführung und Einhaltung der ESRS bieten.- EFRAG IG 1: Leitlinie zur Umsetzung der Wesentlichkeitsbeurteilung (Materiality Assessment Implementation Guidance - MAIG) - enthalten ein anschauliches Verfahren zur doppelten Beurteilung der Wesentlichkeit für Unternehmen und entwickeln das Konzept der Wesentlichkeit aus der finanziellen- und der Auswirkungsperspektive anhand einer Reihe von Beispielen, einschließlich der Frage, wie diese beiden Konzepte zusammenspielen. Sie enthalten auch FAQs zur doppelten Wesentlichkeitsbeurteilung, um praktische Umsetzungsleitlinien zur Berichterstattung über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen bereitzustellen.
- EFRAG IG 2: Leitfaden zum Einbezug der Wertschöpfungskette (Value Chain Implementation Guidance – VCIG) - umreißt die Anforderungen an die Berichterstattung über die Wertschöpfungskette, von der doppelten Beurteilung der Wesentlichkeit über Richtlinien und Maßnahmen bis hin zu Kennzahlen und Zielen. Sie veranschaulicht die Berichtsgrenzen des Konzerns/ Unternehmens für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, einschließlich des Konzepts der operativen Kontrolle in Umweltstandards. Zudem sind FAQs für weitere Informationen und eine "Wertschöpfungskettenkarte", die die Auswirkungen der Wertschöpfungskette auf die einzelnen Offenlegungsanforderungen für alle ESRS zusammenfasst, enthalten.
- EFRAG IG 3: Liste der ESRS-Datenpunkte (List of ESRS Datapoints) - übersetzt die vollständige ESRS-Set-1-Liste der detaillierten Anforderungen in jeder Angabeverpflichtung und den damit verbundenen Anwendungsanforderungen in ein Excel-Format. Die Datei enthält zusätzliche Informationen, wie z. B. die Art der Anforderungen (z. B. quantitativ oder qualitativ) oder ob sie Übergangsbestimmungen unterliegen. Diese Liste kann die Grundlage für eine Datenlückenanalyse oder eine Datenerhebung bilden.