Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
ESMA veröffentlicht zwei Dokumente zur Sicherstellung einer einheitlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat am 05.07.2024 einen „Abschlussbericht über die Leitlinien zur Durchsetzung von Nachhaltigkeitsinformationen (Guidelines on Enforcement of Sustainability Information, GLESI)“ sowie eine „Öffentliche Erklärung zur erstmaligen Anwendung der Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichte (ESRS)“ veröffentlicht. Die GLESI bieten eine Orientierungshilfe, um die Konvergenz der Aufsichtspraktiken im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu fördern. Mit der öffentlichen Erklärung zur erstmaligen Anwendung der ESRS will die ESMA große Emittenten dabei unterstützen, die Lernkurve im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser neuen Berichterstattungsanforderungen zu durchlaufen. Die ESMA plant, die Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Jahr 2025 sowie die Anwendung der GLESI weiter zu beobachten. Die ESMA wird außerdem die GLESI in alle EU-Sprachen übersetzen und diese auf ihrer Website veröffentlichen. Darüber hinaus wird die ESMA im 4. Quartal 2024 in ihrer öffentlichen Erklärung zu den gemeinsamen europäischen Durchsetzungsprioritäten 2024 Empfehlungen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichte börsennotierter Unternehmen veröffentlichen. Die Pressemitteilung und die Links zu den angeführten Dokumenten erhalten Sie hier.
Regierungsentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz veröffentlicht
Nachdem das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 22.03.2024 einen Referentenentwurf veröffentlicht hatte, hat das Bundeskabinett nunmehr am 24.07.2024 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) beschlossen. Am gleichen Tag erfolgte die Veröffentlichung durch das BMJ. Den Regierungsentwurf finden Sie hier. Ebenfalls dort erhältlich sind eine Synopse und ein Informationspapier.
Der Regierungsentwurf beinhaltet u.a. folgende wesentliche Aspekte:
- Anpassungen der Regelungen im HGB, insbesondere der Vorschriften zum Lagebericht und Konzernlagebericht;
- Erweiterung des (Konzern-)Lageberichts um einen verpflichtenden Nachhaltigkeitsbericht;
- Die in der CSRD festgelegten Inhalte wurden mit Ausnahme von Wahlrechten 1:1 übernommen, keine Aufnahme von über die CSRD hinausgehenden Maßnahmen;
- Als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll der Abschlussprüfer oder ein anderer Wirtschaftsprüfer tätig werden.
- klarstellende Anpassung des Wortlauts bei den neuen Berichtpflichten in Bezug auf immaterielle Ressourcen durch Verwendung des in der geänderten Bilanzrichtlinie enthaltenen Begriffs der „wichtigsten immateriellen Ressourcen“
(§ 289 Abs. 3a, § 315 Abs. 3a HGB-E); - Verschiebung der Einreichungsfrist für Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)-Berichte für Geschäftsjahre, die vor dem 01.01.2024 begonnen haben, auf den 31.12.2025 (§ 12 Abs. 4 LkSG-E);
- Anpassung der Vorschriften zur zeitlich gestaffelten Einführung der Berichtspflichten durch Bezugnahme auf Unternehmen von öffentlichem Interesse statt auf kapitalmarktorientierte Gesellschaften (EGHGB-E);
- Ergänzung eines Verweises auf § 293 Abs. 4 HGB bzgl. der Befreiung von der Pflicht zur Erweiterung des Konzernlageberichts um einen Konzernnachhaltigkeitsbericht (§ 315b Abs. 1 Satz 1 HGB-E);
- Verschiebung der Pflicht zur Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts nachhaltigkeitsberichterstattungspflichtiger Unternehmen im ESEF-Format und zur Auszeichnung des Nachhaltigkeitsberichts („Tagging“) auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2025 beginnen (EGHGB-E); dem öffentlich diskutierten Vorschlag, statt der “Aufstellungslösung” auf eine “Offenlegungslösung” umzuschwenken, ist der Gesetzgeber nicht gefolgt;
- das Ergebnis der Nachhaltigkeitsberichtsprüfung ist in einem separaten Prüfungsvermerk zu dokumentieren, der nicht in den Bestätigungsvermerk integriert ist; ein Prüfungsbericht ist demgegenüber nicht vorgesehen.
Die Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht hätte bereits bis 06.07.2024 erfolgen müssen. Deutschland hat damit so wie auch andere EU-Mitgliedsstaaten die Einhaltung der Frist verfehlt. Ende September hat die EU-Kommission u.a. gegen Deutschland ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Mit der Umsetzung der CSRD in nationales Recht wird die bislang geltende Verpflichtung zur Erstellung einer nicht-finanziellen Erklärung abgelöst. Der Regierungsentwurf muss nun noch durch den Bundestag verabschiedet und verkündet werden.
EFRAG veröffentlicht neue Q&A zu den ESRS
Am 26.07.2024 hat die EFRAG 23 neue Kommentare veröffentlicht, um die Stakeholder bei der Umsetzung der ESRS über die EFRAG ESRS Q&A-Plattform zu unterstützen. Die Sammlung der Kommentare umfasst nunmehr 93 Kommentare, die zwischen Januar und Juli 2024 veröffentlicht wurden. Das Dokument mit allen Kommentaren finden Sie hier.
Europäische Kommission veröffentlicht FAQs zur Implementierung der CSRD
Am 07.08.2024 hat die Europäische Kommission häufig gestellte Fragen zur Implementierung der CSRD veröffentlicht, die den erhaltenen Input von Unternehmen berücksichtigen und Problemstellungen wie Anwendungsbereich, Anwendungszeitpunkte und Ausnahmen umfassen. Das Dokument mit den FAQs (Draft Commission Notice) finden Sie hier.
EFRAG veröffentlicht XBRL-Taxonomie für den ersten Satz der ESRS
Die EFRAG hat am 30.08.2024 die XBRL-Taxonomie zur digitalen Etikettierung von Informationen im maschinell lesbaren XBRL-Format in Bezug auf den ersten Satz der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Die zugehörige Pressemitteilung der EFRAG finden Sie hier.
DRSC stellt neue Projektseite zu branchenspezifischen ESRS-Wesentlichkeitsanalysen zur Verfügung
Aufgrund der Komplexität der nach der CRSD zukünftig anzuwendenden doppelten Wesentlichkeit der zu berichtenden Nachhaltigkeitsinformationen erarbeitet das DRSC derzeit gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) eine Broschüre als Hilfestellung zur Erstellung branchenbezogener Wesentlichkeitsanalysen. Die branchenbezogenen Vorüberlegungen können Unternehmen in ihre unternehmensindividuellen Wesentlichkeitsanalysen einfließen lassen. Die entsprechende Projektseite des DRSC mit weiterführenden Informationen finden Sie hier.
IDW veröffentlicht erste fünf Module zur Auslegung und Anwendung der ESRS (IDW RS FAB 100)
Am 06.09.2024 hat das IDW fünf Module in ihrer finalen Fassung sowie weitere vier in Entwurfsfassung veröffentlicht. Gegenstand der IDW-Stellungnahme sind abgegrenzte Einzelfragen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) zu zentralen Themen wie Wesentlichkeitsanalyse, Berichterstattung sowie ESRS E1 (Klimawandel) und ESRS S1 (Eigene Belegschaft). Die Stellungnahme soll Abschlussprüfer und Unternehmen bei einer einheitlichen Auslegung und Anwendung der ESRS unterstützen. Die Stellungnahme mit den fünf finalen Modulen und den Entwürfen finden Sie hier. Die Kommentierungsfrist für die enthaltenen vier Modul-Entwürfe endet am 15.11.2024. Weitere Module sind in Vorbereitung.