Mit dem Ziel, die Debatte um eine zutreffende Abbildung von variablen Gegenleistungen zu unterstützen, hat die EFRAG im September ein Diskussionspapier zur Bilanzierung variabler Gegenleistungen – aus Sicht des Erwerbers - veröffentlicht. Die EFRAG stellt in diesem fest, dass es derzeit unterschiedliche Auffassungen darüber gebe, wie ein Erwerber variable Gegenleistungen bei bestimmten Transaktionen bilanzieren sollte und das IFRS IC zahlreiche Einreichungen zu dem Thema erhalten habe, jedoch zu dem Schluss kam, dass die aufgeworfenen Fragen zu weit gefasst seien, um sie im Rahmen der bestehenden IFRS zu behandeln. Darüber hinaus hat das Thema keinen Eingang in den vom IASB für die Jahre 2022 bis 2026 aufgestellten Work plan (Agenda-Konsultation) gefunden.
Das von der EFRAG veröffentlichte Diskussionspapier erörtert nunmehr zwei wesentliche Fragestellungen:
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Wann ist eine Schuld für eine variable Gegenleistung zu passivieren?
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Ob und wann führen spätere Änderungen der Schätzung variabler Gegenleistungen zu einer Anpassung der Anschaffungskosten des erworbenen Vermögenswerts?
Nicht im Fokus der Untersuchungen der EFRAG stehen variable Gegenleistungen aus der Sicht des Veräußerers oder im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb gem. IFRS 3. Stellungnahmen zum Diskussionspapier werden bis 31.05.2023 erbeten. Das ausführliche Diskussionspapier finden Sie hier.