Aktivitäten von DRSC und IDW

Nach dem ersten Update vom 08.04.2022 und einem zweiten Update am 14.04.2022 veröffentlichte das IDW am 09.08.2022 ein drittes Update zu den Auswirkungen von Russlands Krieg in der Ukraine auf die Rechnungslegung und Prüfung. 

Das dritte Update ergänzt Ausführungen zum Verhältnis sanktionsrechtlicher Meldepflichten zur berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht. Außerdem wird die bestehende Frage 6.1.3 inwieweit sich der Abschlussprüfer vom gesetzlichen Prüfungsauftrag lösen kann, hinsichtlich des Verbots der Erbringung bestimmter Dienstleitungen, einschließlich Abschlussprüfung, für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen aktualisiert. Die Ausführungen gelten übergreifend unabhängig von der Branchenzugehörigkeit der Unternehmen.

Den aktualisierten fachlichen Hinweis finden Sie hier.

Veröffentlichung eines weiteren fachlichen Hinweises des IDW zu den Auswirkungen des Kriegs Russlands in der Ukraine auf (Halbjahres-) Finanzberichte zum 30.06.2022

Mit dem am 18.07.2022 veröffentlichten weiteren fachlichen Hinweis möchte das IDW – unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Entwicklungen – spezifische Hilfestellungen zur Bilanzierung und Berichterstattung zum Abschlussstichtag 30.06.2022 ergänzen. Besonders die Darstellung von Auswirkungen durch Risiken im Zusammenspiel mit Liefer- /Energieversorgungsengpässen, aber auch hohen Inflationsraten spielt dabei eine große Rolle. Hierdurch können sich Fragen zu eventuellen Wertminderungen von Vermögenswerten (IAS 36), aber auch erwarteten Kreditverlusten (IFRS 9) ergeben, die sich auf Abschlüsse und Lageberichte auswirken. Etwaige Unsicherheiten bzw. bestehende Risiken bei Finanzinstrumenten sind zum Abschlussstichtag (soweit nicht bereits in etablierten Bewertungsmodellen nach IFRS 9 berücksichtigt) über sog. Post Model Adjustments /Overlays (nachträgliche Modellanpassungen) abzubilden, was zu einer Erhöhung der bereits ermittelten Risikovorsorge führen kann. Unternehmen haben bei allen Unsicherheiten unter Darlegung der wesentlichen für die Bilanzierung und Berichterstattung getroffenen Annahmen transparent über die möglichen Folgen des Krieges in der Ukraine zu berichten. Die Adressaten müssen in der Lage sein, die Einschätzungen des Managements nachvollziehen zu können. In diesem Zusammenhang sind u.a. auch Angaben zu Schätzungsunsicherheiten zu beachten, wonach bspw. Sensitivitätsanalysen verlangt werden (IAS 1.125 ff. bzw. IAS 34.16A(d)). Insoweit ist auch dem Szenario eines möglichen russischen Gaslieferstopps angemessen Rechnung zu tragen. Den fachlichen Hinweis finden Sie hier.

Veröffentlichung eines fachlichen Hinweises des IDW zur Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds und Auswirkungen auf Finanzberichte zum oder nach dem 30.09.2022

Am 30.09.2022 hat das IDW infolge der gegenwärtigen vielschichtigen wirtschaftlichen Unsicherheiten einen fachlichen Hinweis zu möglichen Auswirkungen auf HGB- und IFRS-Abschlüsse veröffentlicht. Die vielfältigen wirtschaftlichen Unsicherheiten, die u.a. auf den Krieg in der Ukraine, die Energiekrise, steigende Inflationsraten und eine u.U. aufkommende Rezession zurückzuführen sind, können gemäß IDW insbesondere Auswirkungen auf die folgenden Bereiche haben:

  • Prognosen und daraus abgeleitete Zahlungsströme, die als Grundlage für diverse Bilanzierungs- und Bewertungssachverhalte von Relevanz sind, wie z.B. die Werthaltigkeit aktivierter Geschäfts- oder Firmenwerte (IAS 36), die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern (IAS 12), die Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen bei Rückstellungen (IAS 37);

  • Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten: u.a. Wertminderung/Risikovorsorge, Umklassifizierung;

  • Transparente Berichterstattung in Anhang und Lagebericht: u.a. mögliche Auswirkungen auf Risiko- oder Prognosebericht, Notwendigkeit eines Nachtragsberichts;

  • Bestätigungsvermerk: Aufnahme eines Hinweises in den Bestätigungsvermerk zur Hervorhebung eines Sachverhalts im Zusammenhang mit bestehenden Unsicherheiten.

Den vollständigen fachlichen Hinweis finden Sie hier.

DRSC Feedback zu PiR IFRS 10-12

Am 26.08.2022 äußerte sich das DRSC in einem offenen Brief an den IASB zu den Ergebnissen des Post-implementation Review (PiR) der Standards IFRS 10, 11 und 12. Grundsätzlich stimmt das DRSC in seiner Stellungnahme dem IASB zu, dass IFRS 10, 11 und 12 wie beabsichtigt funktionieren. Zeitgleich wird allerdings darauf hingewiesen, dass für bestimmte übergreifende Fragestellungen derzeit nach wie vor Anwendungsleitlinien in den IFRS fehlen, auch wenn diese teilweise vom IASB in der Vergangenheit intensiv diskutiert wurden. Dabei wird u.a. die Problematik der Abbildung von Transaktionen im Zusammenhang mit sog. „corporate wrappers“ angesprochen. Zwar verstehe man, dass die Thematik laut IASB nicht allein mit einer Betrachtung von IFRS 10 zu lösen sei, allerdings sehe man die Wurzeln der Problematik sehr wohl in diesem Standard. Ein weiterer Punkt betrifft Transaktionen, welche die Beziehung zwischen einem Investor und einem Beteiligungsunternehmen ändern. Das DRSC empfiehlt diesbezüglich die Entwicklung von Leitlinien für die Bilanzierung aller Transaktionen, die die Beziehung zwischen einem Investor und einem Beteiligungsunternehmen verändern und nicht in den IFRS behandelt werden, da das DRSC einen umfassenden Ansatz für die Bilanzierung aller möglichen Transaktionen, die Änderungen von Anteilen an anderen Unternehmen beinhalten, begrüßen würde. Auch dieser Punkt wurde nicht in den Arbeitsplan des IASB aufgenommen. Im Kontext von limitierten Ressourcen drängt das DRSC daher auf eine Repriorisierung der laufenden Projekte, um ggf. Ressourcen für die genannten Problematiken zu schaffen und in den Arbeitsplan aufzunehmen. Kritisiert wird außerdem der Umgang mit den Fragen von Stakeholdern. Während offene Fragen bewusst zurückgestellt wurden, um sie im Rahmen der Erkenntnisse des PiR von IFRS 10 – 12 zu prüfen, hat man sich nun entschlossen, diese nicht mehr zu behandeln. Es bleibt offen, ob diese nun auf die Tagesordnung des IFRS IC gesetzt werden. Das DRSC befürchtet, dass durch dieses Vorgehen Stakeholder demotiviert werden könnten und zukünftig weniger Kommentare einreichen. Weitere Informationen finden Sie hier.

DRSC und IDW nehmen Stellung zur EFRAG-Konsultation der ESRS

In seinem Schreiben vom 06.08.2022 hat das DRSC eine Komplexitätsreduzierung infolge der Vielzahl und Granularität der vorgeschlagenen Berichtspflichten gefordert und schlägt demzufolge Erleichterungen bei der Einführung der ESRS vor („phasing in“). Das DRSC befürwortet weiterhin eine integrierte Nachhaltigkeitsberichterstattung, die mit den international anerkannten Mindeststandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang stehen muss. Das Schreiben des DRSC finden Sie hier.

Das IDW hat mit Schreiben vom 04.08.2022 begrüßt, dass die EU bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen weltweit eine Vorreiterrolle einnimmt und unterstützt viele der EFRAG-Vorschläge. Das IDW teilt jedoch auch seine Bedenken mit, dass viele der berichtspflichtigen Unternehmen nicht in der Lage sein werden, innerhalb der ehrgeizig gesetzten Fristen die erforderlichen internen Datenerhebungs- und Kontrollsysteme einzurichten. Daher empfiehlt das IDW zu prüfen, wie der Umfang der Berichtspflichten so weit wie möglich begrenzt werden kann, um die Belastung für die betroffenen Unternehmen möglichst gering zu halten und dennoch die berechtigten Informationsbedürfnisse der Interessengruppen befriedigen zu können. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

DRSC und IDW nehmen Stellung zu den beiden Entwürfen des ISSB

Das DRSC bekräftigt in seinen beiden Stellungnahmen jeweils vom 29.07.2022 gegenüber dem ISSB in Bezug auf die beiden veröffentlichten Entwürfe seine Unterstützung für globale Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung, verweist aber auch auf die Herausforderung einer Anschlussfähigkeit an nationale und regionale gesetzliche Vorgaben wie die künftigen ESRS. Das DRSC fordert daher eine Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen. Weiterhin befürwortet das DRSC die in den beiden ersten Entwürfen enthaltenen Ansätze zur integrierten Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Einführung sektorspezifischer Standards begrüßt das DRSC grundsätzlich. Kritisch äußert sich das DRSC jedoch hinsichtlich des vom ISSB verfolgten Ansatzes in Bezug auf die Übernahme der vom Sustainable Accounting Standards Board (SASB) entwickelten Standards, da die Vereinbarkeit regelbasierter und prinzipienbasierter Berichtsvorgaben unklar sei. Die beiden vollständigen Stellungnahmen finden Sie hier und hier.

Auch das IDW hat in seinen beiden Schreiben jeweils vom 29.07.2022 zu den beiden Entwürfen des ISSB seine Unterstützung bei der Entwicklung einer globalen Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgedrückt. Wie auch schon in seiner Stellungnahme an die EFRAG, hat das IDW zum Ausdruck gebracht, dass es einen weiteren Austausch zwischen ISSB und EFRAG befürwortet, um die Entwürfe des ISSB und der EFRAG so weit wie möglich aneinander anzugleichen bzw. aufeinander abzustimmen zu können. Auch gegenüber dem ISSB äußerte das IDW seine Sorge, dass die berichtenden Unternehmen nicht genügend Zeit haben könnten, um die erforderlichen Datenerfassungs- und interne Kontrollsysteme einzurichten. Das IDW forderte den ISSB auf, möglichst eindeutige Kriterien und Definitionen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bereitzustellen. Die beiden vollständigen Stellungnahmen finden Sie hier.