Aufsichtsschwerpunkte der BaFin für 2021

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie und der Neuausrichtung der BaFin im Zuge der Insolvenz der Wirecard AG hat die BaFin ihre Aufsichtsschwerpunkte aktualisiert.

Diese setzte die Behörde vor Pandemiebeginn auf die Themenbereiche:

  • Digitalisierung, IT- und Cyberrisiken
  • Integrität des Finanzsystems und Bekämpfung von Finanzkriminalität
  • Nachhaltige Geschäftsmodelle
  • Nachhaltige Finanzwirtschaft, Sustainable Finance

Für das Jahr 2021 hat die BaFin drei Aufsichtsschwerpunkte gesetzt:

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Nach Ausbruch der Pandemie hat die BaFin eine Vielzahl von Maßnahmen erlassen, die dazu dienen sollen, Banken, Versicherern und anderen Finanzdienstleistern eine größere Flexibilität in Governance-Fragen zu verschaffen. Finanzunternehmen sollen trotz der COVID-19-Pandemie weiterhin in der Lage sein, die Realwirtschaft und private Haushalte sicher mit Finanzprodukten versorgen zu können.

Die BaFin weist darauf hin, dass Vor-Ort-Prüfungen im Jahr 2021 weiter nur eingeschränkt möglich sein werden. Daher will die Behörde verstärkt Offsite-Prüfungen sowie die Analyse von Unternehmensdaten und anderer Informationen durchführen. Des Weiteren kündigt die Behörde an, pandemiebedingte Folgen in der Abwicklungsplanung berücksichtigen zu wollen.

IT- und Cyberrisiken

Weil digitale Geschäftsmodelle mit Online-Vertrieb zunehmend Marktanteile gewinnen und digitale Innovationen wie Künstliche Intelligenz, Distributed-Ledger-Technologie und Kryptowerte die Branche verändern, setzt die BaFin ihren zweiten Aufsichtsschwerpunkt auf IT- und Cyberrisiken. Vor allem in Systempannen und Cyberkriminalität begründete IT-Risiken könnten aus Sicht der Behörde neben finanziellen Verlusten und Reputationsschäden auch systematische Auswirkungen zur Folge haben. Die Aufsicht legt ihren Fokus dabei auf kritische Infrastruktur und die Ausgliederung von IT-Dienstleistungen. Sie wird daher systematisch abfragen, welche Maßnahmen zur Begrenzung von IT- und Cybersicherheitsrisiken ergriffen wurden.

Kollektiver Verbraucherschutz

Die BaFin vertritt die Auffassung, dass digitale Geschäftsmodelle und die in diesem Kontext veränderte Zugangs- und Kommunikationskanäle zwischen Verbraucher und Unternehmen Verbraucherrechte gefährden können. Daher plant die Behörde ihr Informationsangebot für Verbraucher, vor allem im Internet, auszubauen. Zudem wird sie fortlaufend Verbrauchertrends analysieren und in Kooperation mit dem Gesetzgeber Verbraucherinteressen auch aus regulatorischer Sicht vertreten. An dieser Stelle verweist die BaFin auf das „Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes im Bereich der Vermögensanlagen und der geschlossenen Publikumsfonds“ und das Finanzmarktintegritätsgesetz, welche in dieser Legislaturperiode noch verabschiedet werden sollen.

Aufsichtsschwerpunkte für 2020, die in den Ausführungen für 2021 nicht explizit genannt werden, will die BaFin in den einzelnen Geschäftsbereichen weiterverfolgen.

Im Bereich der Versicherungsaufsicht steht für die BaFin der Schutz der Versicherungsnehmer und Begünstigten von Versicherungsleistungen im Vordergrund. Dabei ist die Solvenzaufsicht von großer Bedeutung.

Im Zusammenhang mit COVID-19 sieht die BaFin besonders Anleihen von nicht-erstklassigen Emittenten und Immobilienanlagen gefährdet. Daher rücken Exposures mit BBB-Ratings und High-Yield-Anlagen sowie Immobilien-Exposures und Immobiliendarlehen von Unternehmen in das Aufsichtsblickfeld. Zudem wird die Behörde genau beobachten wie Unternehmen aus der Versicherungsbrache mit Dividenden bzw. Gewinnausschüttung umgehen.

Ein weiteres Augenmerk liegt auf der IT-Governance dieser Unternehmen. Die BaFin kündigt an, IT-Infrastrukturen prüfen zu wollen. Zudem will die Behörde untersuchen, wie sich das Segment Cyberpolicen entwickelt und auf welche Weise Unternehmen digitale Informationsprozesse umsetzen und finanzieren.

Hinsichtlich des kollektiven Verbraucherschutzes liegt der Aufsichtsschwerpunkt auf der Überprüfung des Umgangs mit den Vorgaben des § 48a Versicherungsaufsichtsgesetz für die Vertriebsvergütung – insbesondere im Online-Vertrieb. Darüber hinaus wird die BaFin den Vertrieb von Restschuldversicherungen analysieren.

Weitere Schwerpunkte der Versicherungsaufsicht für 2021:

  • Entwicklung eines Aufsichtskonzeptes für die Überwachung der europäischen Offenlegungspflichten
  • Prüfung des Umgangs von Lebensversicherern und Pensionskassen mit dem Garantiezins im Neukundengeschäft
  • Analyse der Prämiensituation von Rückversicherern und der damit verbundenen Risiken
  • Prüfung der marktnahen Bewertung von Schadensrückstellungen bei Schadens- und Unfallversicherern
  • Prüfung der versicherungstechnischen Rückstellungen im Bereich Lebensversicherung
  • Fortsetzung der Prüfung stochastischer Bewertungsmodelle von Lebensversicherungen, die die Standardformel nutzen.
  • Ausarbeitung von Kriterien zur Beurteilung des Kapitalmanagements innerhalb von Versicherungsgruppen
  • Einrichtung von Verfahren zur Früherkennung von Solvenzrisiken
  • Überprüfung, ob Versicherer ihre Informationspflicht bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage einhalten
  • Ausarbeitung von Standards zu § 132 VAG und zur Klärung der Mitteilungspflicht des Abschlussprüfers nach § 341k Absatz 3 HGB
  • Hinwirken auf eine angemessene und verursachungsorientiere Überschussbeteiligung

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website der BaFin.