Fachliche Hinweise des IDW zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und der Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds

3. Update des fachlichen Hinweises des IDW zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung

Nach dem ersten Update vom 8.4.2022 und einem zweiten Update am 14.4.2022 veröffentlichte das IDW am 9.8.2022 ein drittes Update zu den Auswirkungen von Russlands Krieg in der Ukraine auf die Rechnungslegung und Prüfung. Das dritte Update ergänzt Ausführungen zum Verhältnis sanktionsrechtlicher Meldepflichten zur berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht. Außerdem wird die bestehende Frage 6.1.3, inwieweit sich der Abschlussprüfer vom gesetzlichen Prüfungsauftrag lösen kann, hinsichtlich des Verbots der Erbringung bestimmter Dienstleitungen, einschließlich Abschlussprüfung, für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen aktualisiert. Die Ausführungen gelten übergreifend unabhängig von der Branchenzugehörigkeit der Unternehmen.

Den aktualisierten fachlichen Hinweis finden Sie hier.

Veröffentlichung eines weiteren fachlichen Hinweises des IDW zu den Auswirkungen des Kriegs Russlands in der Ukraine auf (Halbjahres-) Finanzberichte zum 30.6.2022

Mit dem am 18.7.2022 veröffentlichten weiteren fachlichen Hinweis möchte das IDW – unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Entwicklungen – spezifische Hilfestellungen zur Bilanzierung und Berichterstattung zum Abschlussstichtag 30.6.2022 ergänzen. Besonders die Darstellung von Auswirkungen durch Risiken im Zusammenspiel mit Liefer- /Energieversorgungsengpässen, aber auch hohen Inflationsraten spielt dabei eine große Rolle. Hierdurch können sich Fragen zu eventuellen Wertminderungen von Vermögenswerten (IAS 36), aber auch zu erwarteten Kreditverlusten (IFRS 9) ergeben, die sich auf Abschlüsse und Lageberichte auswirken. Etwaige Unsicherheiten bzw. bestehende Risiken bei Finanzinstrumenten sind zum Abschlussstichtag (soweit nicht bereits in etablierten Bewertungsmodellen nach IFRS 9 berücksichtigt) über sog. Post Model Adjustments /Overlays (nachträgliche Modellanpassungen) abzubilden, was zu einer Erhöhung der bereits ermittelten Risikovorsorge führen kann. Unternehmen haben bei allen Unsicherheiten unter Darlegung der wesentlichen für die Bilanzierung und Berichterstattung getroffenen Annahmen transparent über die möglichen Folgen des Krieges in der Ukraine zu berichten. Die Adressaten müssen in der Lage sein, die Einschätzungen des Managements nachvollziehen zu können. In diesem Zusammenhang sind u.a. auch Angaben zu Schätzungsunsicherheiten zu beachten, wonach bspw. Sensitivitätsanalysen verlangt werden (IAS 1.125 ff. bzw. IAS 34.16A(d)). Insoweit ist auch dem Szenario eines möglichen russischen Gaslieferstopps angemessen Rechnung zu tragen. Den fachlichen Hinweis finden Sie hier.

Veröffentlichung eines fachlichen Hinweises des IDW zur Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds und Auswirkungen auf Finanzberichte zum oder nach dem 30.09.2022

Am 30.9.2022 hat das IDW infolge der gegenwärtigen vielschichtigen wirtschaftlichen Unsicherheiten einen fachlichen Hinweis zu möglichen Auswirkungen auf HGB- und IFRS-Abschlüsse veröffentlicht. Die vielfältigen wirtschaftlichen Unsicherheiten, die u.a. auf den Krieg in der Ukraine, die Energiekrise, steigende Inflationsraten und eine u.U. aufkommende Rezession zurückzuführen sind, können gemäß IDW insbesondere Auswirkungen auf die folgenden Bereiche haben:

  • Prognosen und daraus abgeleitete Zahlungsströme, die als Grundlage für diverse Bilanzierungs- und Bewertungssachverhalte von Relevanz sind, wie z.B. die Werthaltigkeit aktivierter Geschäfts- oder Firmenwerte (IAS 36), die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern (IAS 12), die Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen bei Rückstellungen (IAS 37);
  • Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten: u.a. Wertminderung/Risikovorsorge, Umklassifizierung;
  • Transparente Berichterstattung in Anhang und Lagebericht: u.a. mögliche Auswirkungen auf Risiko- oder Prognosebericht, Notwendigkeit eines Nachtragsberichts;
  • Bestätigungsvermerk: Aufnahme eines Hinweises in den Bestätigungsvermerk zur Hervorhebung eines Sachverhalts im Zusammenhang mit bestehenden Unsicherheiten.
    Den vollständigen fachlichen Hinweis finden Sie hier.

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