Tax and Legal UPDATE KW 4-2024

Neueinstellungen im Internet

Entwicklung der aktuellen Energiepreise und -elastizitäten sowie aktuelle Trends in der energiewirtschaftlichen Beschaffung
BDO Website, Web Seminar am 31.01.2024

Krankenhaus-Update 2024
BDO Website, Web Seminar am 08.02.2024

Indirect Tax News, Issue 1/2024 - January 2024
BDO Global, Newsletter

 

Gesetzgebung

Vermittlungsverfahren zum Wachstumschancengesetz
Vermittlungsausschuss, Mitteilung vom 25.01.2024

Zu dem vom Bundestag verabschiedeten Wachstumschancengesetz hat der Bundesrat am 24.11.2023 den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Länder fordern in ihrem Anrufungsbeschluss eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich nunmehr voraussichtlich am 21.02.2024 mit dem Gesetz befassen.

Antrags- und Bewilligungspause für KTF-Förderprogramme aufgehoben
BMWK, Pressemitteilung vom 22.01.2024

Das BMWK hat die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, die am 01.12.2023 zentral für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden ist. Diese Antrags- und Bewilligungspause war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 erforderlich. Damit können wieder Anträge in den Förderprogrammen gestellt werden. Außerdem können bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung beschieden werden.

 

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Verzicht des Gesellschafters auf unter Nennwert erworbene Genussrechtsforderung
BFH, Urteil vom 16.11.2023, IV R 28/20

1. Erwirbt der Gesellschafter eine Genussrechtsforderung gegen die Personengesellschaft unter Nennwert und verzichtet er im Anschluss auf den die Anschaffungskosten übersteigenden Teil der Forderung, entsteht im Gesamthandsbereich ein "Wegfallgewinn", der aus der Minderung der Verbindlichkeit resultiert.

2. Die Grundsätze der korrespondierenden Bilanzierung stehen dem nicht entgegen. Der Ertrag kann auch nicht durch die Bildung eines steuerlichen Ausgleichspostens neutralisiert werden.

Kein Investitionsabzugsbetrag zugunsten des Erwerbers eines Anteils an einer Personengesellschaft
BFH, Beschluss vom 07.12.2023, IV R 11/21 (NV)

Für den beabsichtigten Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft, in deren Gesamthandsvermögen sich Photovoltaikanlagen befinden, kann kein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden.

 

Rechtsprechung - privater Bereich

Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Abtrennung und Veräußerung eines unbebauten Teils des Wohngrundstücks
BFH, Urteil vom 26.09.2023, IX R 14/22; Pressemitteilung vom 25.01.2024

1. Zwischen dem angeschafften bebauten Grundstück und dem veräußerten, durch Teilung entstandenen unbebauten (Teil-)Grundstück besteht wirtschaftliche (Teil-)Identität.

2. Die Tatbestandsausnahme in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes erstreckt sich nicht nur auf das zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude, sondern auch auf den dazugehörenden Grund und Boden, sofern ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang zwischen dem Gebäude und dem Grundstück besteht.

3. Ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang zwischen dem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude und dem dazugehörenden Grund und Boden entfällt, soweit von dem bisher ungeteilten Wohngrundstück ein (unbebauter) Teil abgetrennt wird. Die beiden dadurch entstandenen Grundstücke sind in Bezug auf ihre "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" jeweils getrennt zu betrachten.

Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an (Schwieger-)Mutter
BFH, Urteil vom 14.11.2023, IX R 13/23; Pressemitteilung vom 25.01.2024

Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des Befreiungstatbestands des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes liegt nicht vor, wenn die Nutzungsüberlassung an die (Schwieger-)Mutter des Steuerpflichtigen erfolgt.

Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners
BFH, Urteil vom 14.11.2023, IX R 10/22 (NV)

Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes liegt nicht vor, wenn eine Nutzungsüberlassung (auch) an den geschiedenen Ehegatten erfolgt (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, u.a. Senatsurteil vom 14.02.2023 - IX R 11/21, BFHE 280, 1, BStBl II 2023, 642, Rz 29 ff.).

Kindergeld: Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bei Freiwilligendienst zwischen mehreren Ausbildungsabschnitten
BFH, Urteil vom 12.10.2023, III R 10/22; Pressemitteilung vom 25.01.2024

1. Der für die Zusammenfassung einzelner Ausbildungsabschnitte zu integrativen Teilen einer einheitlichen Ausbildung unter anderem notwendige enge zeitliche Zusammenhang ist nur dann gewahrt, wenn das Kind den nächsten Teil der mehraktigen Ausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufnimmt.

2. Der enge zeitliche Zusammenhang muss zwischen den Ausbildungsabschnitten bestehen. Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Ende eines Freiwilligendienstes im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d des Einkommensteuergesetzes und dem Beginn eines weiteren Ausbildungsabschnitts genügt nicht.

Steuerbarkeit der Erstattung von auf der Fondsebene erhobenen Verwaltungsgebühren durch den Investmentmanager
BFH, Urteil vom 24.10.2023, VIII R 8/20

1. Die Steuerbarkeit der Erstattung von auf der Fondsebene erhobenen Verwaltungsgebühren durch den Investmentmanager an den Inhaber eines Investmentanteils lässt sich nicht auf § 20 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes stützen. Diese Regelungen werden durch die speziellere und abschließende Regelung zur Steuerbarkeit laufender Fondserträge in § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 des Investmentsteuergesetzes 2004 verdrängt.

2. Die Erstattung ist aus diesem Grund auch nicht als Rückfluss zuvor auf der Fondsebene steuermindernd abgezogener Werbungskosten an den Anleger steuerbar.

Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei einer bis zum 31.12.2007 vereinbarten Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen
BFH, Urteil vom 15.11.2023, X R 3/21

1. Für die Änderbarkeit von Versorgungsleistungen als Voraussetzung für die Annahme einer dauernden Last nach der für bis zum 31.12.2007 abgeschlossene Verträge geltenden Rechtslage genügt es nicht, wenn substantiell nur eine Änderbarkeit zugunsten des Übernehmers, nicht aber auch zugunsten des Übergebers vereinbart ist.

2. Da für die Annahme abänderbarer Leistungen zugunsten des Übergebers der Mehrbedarf wegen (dauernder) Pflegebedürftigkeit wenigstens über einen der drei möglichen Durchführungswege der Pflege abgedeckt sein muss (Senatsurteil vom 16.06.2021 - X R 31/20, BFHE 273, 526, BStBl II 2022, 165, Rz 23, 32), führt der vollständige vertragliche Ausschluss der Übernahme eines pflegebedingten Mehrbedarfs zur Einordnung der wiederkehrenden Leistungen als Leibrente.

3. Auf die Frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit aufgrund eigener guter Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Übergebers und der gegebenenfalls beträchtlichen Höhe der vereinbarten Bar-Versorgungsleistungen im Zeitpunkt des Abschlusses des Vermögensübergabe- und Versorgungsvertrages ein Mehrbedarf an Unterhalt zu erwarten war, kommt es nicht an.

Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften zweifelhaft
FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.12.2023, 1 V 1674/23, Beschwerde BFH VIII B 113/23

Die betragsmäßige Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des JStG 2020 führt zur Ungleichbehandlung, für die nach vorläufiger Prüfung ein sachlicher Rechtfertigungsgrund nicht vorliegt.

Zum Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers
EuGH, Pressemitteilung vom 18.01.2024 zum Urteil vom 18.01.2024, C-218/22

Ein Arbeitnehmer, der nicht seinen gesamten Jahresurlaub nehmen konnte, bevor er auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausgeschieden ist, hat Anspruch auf eine finanzielle Vergütung.

 

Rechtsprechung - Verfahrensrecht

Verminderung der Beteiligung eines Kommanditisten am Vermögen einer grundbesitzenden KG
BFH, Urteil vom 08.11.2023, II R 20/21 (NV)

Die Steuerbefreiung gemäß § 5 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) entfällt rückwirkend, wenn sich der Anteil des Kommanditisten im maßgebenden Fünfjahreszeitraum tatsächlich im Sinne des § 5 Abs. 3 GrEStG vermindert hat. Ob eine tatsächliche Verminderung vorliegt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall zu entscheiden und obliegt der Würdigung durch das Finanzgericht.

Kirchenapparat ist von der Zahlung von Gerichtsgebühren gesetzlich befreit
OLG Frankfurt a.M., Pressemitteilung vom 22.01.2024 zum Beschluss vom 05.01.2024, 26 Sch 4/23

Das OLG Frankfurt a.M. entschied, dass sämtliche zum evangelischen Kirchenapparat zu zählende Stellen von der Entrichtung von Gerichtsgebühren befreit sind. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

 

Finanzverwaltung

Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug
BMF, Schreiben vom 24.01.2024

Das BMF bezieht Stellung zu unentgeltlichen Zuwendungen und Vorsteuerabzug und deren Folgen aus der aktuellen BFH-Rechtsprechung.

Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen
BMF, Schreiben vom 23.01.2024

Zahlung eines Gerätebonus durch ein Mobilfunkunternehmen
BMF, Schreiben vom 23.01.2024

Das BMF äußert sich zum Entgelt von dritter Seite bei Zahlung eines Gerätebonus durch ein Mobilfunkunternehmen für die Abgabe eines Endgeräts durch den Vermittler eines Mobilfunkvertrags und ändert den UStAE.

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen
BMF, Schreiben vom 28.12.2023

 

Sonstiges

Besteuerung der Energiepreispauschale unter der Lupe
DStV, Mitteilung vom 23.01.2024

Aktuell ist zur Frage der Rechtmäßigkeit der Besteuerung der Energiepreispauschale eine Klage beim FG Münster anhängig, Az. 14 K 1425/23 E. Inwieweit das Einlegen eines Einspruchs und ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens – zum gegenwärtigen Zeitpunkt oder später – sinnvoll ist, ist im konkreten Einzelfall zu entscheiden.

Auf den Punkt gebracht: Meldungen
DRV, E-Broschüre vom 19.01.2024

Die Kranken- und Pflegekassen, die Rentenversicherungsträger, die Unfallversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit benötigen zur Erfüllung ihrer Aufgaben von allen Arbeitgebern Informationen über die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer. Deshalb müssen alle Arbeitgeber für die bei ihnen Beschäftigten Meldungen erstatten. Die E-Broschüre stellt die relevanten Informationen zusammen.

 

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