Tax and Legal UPDATE KW 5-2024
Tax and Legal UPDATE KW 5-2024
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Haftung bei Mehrwertsteuerbetrug eines Mitarbeiters
EuGH, Urteil vom 30.01.2024, C-442/22; Pressemitteilung vom 30.01.2024
Ein Arbeitnehmer, der die Daten seines Arbeitgebers verwendet, um falsche Rechnungen auszustellen, schuldet den darin ausgewiesenen Steuerbetrag. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der mehrwertsteuerpflichtige Arbeitgeber die zumutbare Sorgfalt an den Tag gelegt hat, um das Handeln seines Arbeitnehmers zu überwachen.
Tonnagebesteuerung: Vorlage an das BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Besteuerung bei unentgeltlicher Rechtsnachfolge
BFH, Vorlagebeschluss vom 19.10.2023, IV R 13/22; Pressemitteilung vom 01.02.2024
Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 EStG i.d.F. des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes) verstößt, soweit diese Vorschrift die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 und 6 EStG i.d.F. des AbzStEntModG für Wirtschaftsjahre anordnet, die nach dem 31.12.1998 beginnen.
Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004
BFH, Urteil vom 11.10.2023, I R 23/23
1. Ein nach luxemburgischem Recht errichteter Fonds für gemeinsame Anlagen (fonds commun de placement) in der Ausgestaltung eines spezialisierten Anlagefonds (fonds d'investissement spécialisé) kann als Zweckvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Körperschaftsteuergesetzes zu qualifizieren sein und mit seinen inländischen Einkünften der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegen.
2. Der Ausschluss eines luxemburgischen Spezialimmobilienfonds von der persönlichen Steuerbefreiung des § 11 Abs. 1 Satz 2 des Investmentsteuergesetzes 2004 verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Anschluss an Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union L Fund vom 27.04.2023 - C-537/20, EU:C:2023:339, Internationales Steuerrecht 2023, 355); die Steuerbefreiung ist bei einer Veranlagung mittels geltungserhaltender Reduktion des nationalen Rechts zu gewähren.
Zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch
BFH, Beschluss vom 12.01.2024, VI B 37/23 (NV)
Ein Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden. Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nur, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden (Bestätigung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 16.11.2005 - VI R 64/04, BFHE 211, 513, BStBl II 2006, 410).
Mindestlohn: Keine einseitige Umstellung von Urlaubsgeld auf monatliche Zahlungen
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.01.2024, 3 Sa 4/23
Die Zweifelsregelung in § 271 Abs. 2 BGB gestattet es einem Arbeitgeber nicht, eine dem Arbeitnehmer bisher zustehende jährliche Einmalzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld kraft einseitiger Entscheidung stattdessen in anteilig umgelegten monatlichen Teilbeträgen zu gewähren, um sie pro rata temporis auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen zu können.
Rechtsprechung - Verfahrensrecht
(Teilweise) Aussetzung der Festsetzung oder Feststellung nach § 165 Abs. 1 Satz 4 AO
BFH, Urteil vom 30.11.2023, IV R 13/21 (NV)
1. Die (teilweise) Aussetzung der Feststellung nach § 165 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 181 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) erfolgt durch einen im Ermessen der Finanzbehörde stehenden Verwaltungsakt, der gemäß § 121 Abs. 1 AO zu begründen ist (Bestätigung der Rechtsprechung).
2. Ist der Bescheid gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5b des Einkommensteuergesetzes), kann er bei Beseitigung der (verfassungsrechtlichen) Ungewissheit nicht dergestalt nach § 165 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 AO geändert werden, dass die Gewerbesteuer erstmals dem Gewinn hinzugerechnet wird.
Steuerliche Betriebsprüfung auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers zulässig
FG Hessen, Pressemitteilung vom 31.01.2024 zum Urteil vom 10.05.2023, 8 K 816/20
Die Durchführung einer steuerlichen Betriebsprüfung für zurückliegende Besteuerungszeiträume ist auch dann zulässig, wenn der Betriebsinhaber verstorben ist und der Betrieb von den Erben nicht weitergeführt wird. Die steuerlichen Pflichten gehen mit dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben über. Dazu gehört auch die Duldung der Betriebsprüfung.
Gegen das Urteil ist Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden, BFH X B 73/23.
Finanzverwaltung
Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG
BMF, Schreiben vom 29.01.2024
Es werden die Verbraucherpreisindizes für Deutschland zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 bekannt gegeben.
Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG
BMF, Schreiben vom 30.01.2024
Es werden die Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 bekannt gegeben.