Tax and Legal UPDATE KW 16

Neueinstellungen im Internet

Gewerbliche Infizierung einer freiberuflichen Partnerschaft
BDO Website, Insight

Corporate Sustainability - Kompass für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
BDO Website – Publikation mit dem Haufe-Verlag

Basierend auf dem Know-how und den Erfahrungen von Expertinnen und Experten von BDO sowie Autoren aus der Unternehmenspraxis und Wissenschaft werden Unternehmen optimal auf die Herausforderungen im Nachhaltigkeitsmanagement und die neuen Anforderungen der Berichterstattung vorbereitet. 

VAT UPDATE | April 2022
Web Seminar am 29.04.2022

Gesetzgebung

Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie
BMJ, Referentenentwurf und Mitteilung vom 20.04.2022

Die EU-Richtlinie 2019/2121 für grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen soll in deutsches Recht umgesetzt werden. Diese soll die Niederlassungsfreiheit für EU-Kapitalgesellschaften erleichtern und den betroffenen Interessen ausreichend Rechnung tragen. Dazu werden u.a. die bestehenden Vorgaben zur grenzüberschreitenden Verschmelzung, insbesondere die Vorschriften zum Schutz der Minderheitsgesellschafter, Gläubiger und Arbeitnehmer, novelliert und erstmals einheitliche Vorgaben für grenzüberschreitende Spaltungen zur Neugründung und „grenzüberschreitende Formwechsel“ geschaffen.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Keine Hinzurechnung von Stückzinsen eines Sachdarlehens
BFH, Urteil vom 07.10.2021, III R 15/18

Erhält ein Unternehmen ein Sachdarlehen über festverzinsliche Anleihen, die es nach Empfang veräußert und später zwecks Rückgabe zurückerwirbt, so sind weder die beim Rückerwerb dem Veräußerer zu vergütenden Stückzinsen noch die im Zeitraum zwischen der Überlassung der Anleihen und deren Rückgabe an den Darlehensgeber aufgelaufenen Stückzinsen als Entgelte für Schulden hinzuzurechnen.

Eine konkludente Abbedingung des § 101 BGB ‑ die Zinsen der überlassenen Anleihen stehen der Verleiherin zu ‑ begründet kein zusätzliches Entgelt für die Gewährung eines Wertpapierdarlehens.

Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 17.02.2022 als NV-Entscheidung abrufbar.

Hinzurechnung der auf den Mieter umgelegten Grundsteuer
BFH, Urteil vom 02.02.2022, III R 65/19; Pressemitteilung vom 21.04.2022

Grundsteuer, die vertraglich auf den Mieter oder Pächter eines Gewerbegrundstücks umgelegt wird, ist nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen.

Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe
BFH, Urteile vom 25.11.2021, V R 45/20, V R 46/20 (NV) u. V R 47/20 (NV)

Liefert ein Unternehmer mit einer von ihm hergestellten Biogasanlage vorsteuerabzugsberechtigt Strom gegen Entgelt, während er die mit der Anlage erzeugte Wärme unentgeltlich auf andere Personen überträgt, handelt es sich bei der Wärmelieferung um eine Zuwendung i.S. von § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 und S. 2 UStG.

Rechtsprechung – privater Bereich

Kosten für ein Grabdenkmal als Nachlassverbindlichkeiten
BFH, Urteil vom 01.09.2021, II R 8/20; Pressemitteilung vom 21.04.2022

Zu den Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG können auch Aufwendungen für eine Zweitgrabstätte gehören, wenn die erste Grabstätte nur als vorübergehende Ruhestätte des Verstorbenen bestimmt war.

Die Angemessenheit eines Grabdenkmals richtet sich neben dem Umfang des Nachlasses nach der Lebensstellung des Erblassers. Entscheidend ist, was nach den in den Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebräuchen zu einer würdigen Bestattung gehört.

Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind bei fortbestehendem Ausbildungsverhältnis
BFH, Urteil vom 15.12.2021, III R 43/20; Pressemitteilung vom 21.04.2022

Eine kindergeldrechtliche Berücksichtigung wegen Berufsausbildung scheidet aus, wenn Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des fortbestehenden Ausbildungsverhältnisses wegen einer nicht vorübergehenden Erkrankung unterbleiben. In Betracht kommt dann eine Berücksichtigung wegen Behinderung (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG).

Eine Krankheit ist nicht vorübergehend, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit eine länger als sechs Monate dauernde Beeinträchtigung zu erwarten ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX).

Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Abgrenzung zwischen Leibrenten und dauernden Lasten bei teilweisem Ausschluss der Übernahme eines pflegebedingten Mehrbedarfs
BFH, Urteil vom 16.06.2021, X R 29/19 (NV)

Sind wiederkehrende Barleistungen in einem vor dem 01.01.2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag vereinbart worden, stellen sie dauernde Lasten dar, wenn sie abänderbar sind.

Für die Annahme der Abänderbarkeit wegen eines pflegebedingten Mehrbedarfs des Vermögensübergebers genügt es, wenn sich der Erwerber entweder zur persönlichen Pflege (mindestens im Umfang der bis 2016 geltenden Pflegestufe 1 bzw. des ab 2017 geltenden Pflegegrades 2) oder in entsprechendem Umfang zur Übernahme der Kosten für die häusliche Pflege oder der Kosten für die externe Pflege verpflichtet hat.

Hat das FG eine (gebotene) Auslegung unterlassen, so kann der BFH diese selbst vornehmen, wenn das FG die hierfür erforderlichen tatsächlichen Feststellungen getroffen hat, und zwar selbst dann, wenn mehrere Auslegungsmöglichkeiten bestehen.

Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers als Steuerschuldner
BFH, Urteil vom 18.11.2021, V R 24/20 (NV)

Das VersStG schließt eine Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers für die Versicherungsteuer nicht aus.

Das Auswahlermessen bei der Entscheidung über die Inanspruchnahme des Steuerschuldners oder des Haftenden ist im VersStG nicht gesetzlich gebunden. Eine gesetzliche Bindung des Ermessens ergibt sich insbesondere nicht daraus, dass der Versicherer gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 VersStG Entrichtungspflichtiger ist.

Die Entrichtungspflicht des Versicherers berührt die nach § 44 i.V.m. § 5 AO zu treffende Auswahlentscheidung zwischen Steuer- und Haftungsschuldner nur insoweit, als das FA bei der Ausübung seines Ermessens den Besonderheiten der Entrichtungspflicht Rechnung zu tragen hat.

Altersvorsorgeaufwendungen zu kapitalbildenden Lebensversicherungen
BFH, Beschluss vom 13.01.2022, X B 82/21 (NV)

Beiträge zu kapitalbildenden Lebensversicherungen sind auch dann nicht den als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG abziehbaren Beiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung gleichzustellen, wenn die gesetzlichen Regelungen der Versorgungseinrichtung die Möglichkeit eines Dispenses von der Beitragspflicht wegen des vorherigen Abschlusses einer Lebensversicherung vorsehen.

Drittlohn bei Rabatten eines Automobilherstellers
BFH, Urteil vom 16.02.2022, VI R 53/18 (NV)

Gewährt ein Automobilhersteller Arbeitnehmern eines Zulieferers, an dem er kapitalmäßig beteiligt ist und dem er eigene Arbeitnehmer überlässt, die nämlichen Rabatte beim Erwerb von Fahrzeugen wie seinen eigenen Arbeitnehmern, handelt es sich bei den Preisnachlässen um lohnsteuerbaren Drittlohn.

Müllabfuhr und Abwasserentsorgung sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen
FG Münster, Urteil vom 24.02.2022, Az. 6 K 1946/21 E; Revision BFH VI R 8/22

Die Entsorgung von Müll und die Ableitung von Schmutzwasser werden typischerweise nicht von Haushaltsangehörigen erledigt. Die hierfür von der Gemeinde erhobenen Abgaben betreffen nicht die von der Klägerin auf ihrem eigenen Grundstück erbrachten Leistungen, sondern aufgrund ihres Umfangs typischerweise von den Kommunen übernommene Aufgaben.

Kosten für Überwinterung in Thailand stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar
FG Münster, Urteil vom 23.02.2022, Az. 7 K 2261/20 E

Nach dem FG reicht die Angabe „in tropischem Klima“ in einem amtsärztlichen Attest zur Bestimmung des Kurorts nicht aus mit der Folge, dass Kosten für die Überwinterung eines an Kälteallodynie Leidenden in Thailand nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Erstattungsberechtigter nach § 37 Abs. 2 S. 1 AO
BFH, Urteil vom 14.12.2021, VII R 20/18

Erstattungsberechtigt i.S. von § 37 Abs. 2 S. 1 AO ist derjenige, auf dessen Rechnung und nicht auf dessen Kosten eine Zahlung bewirkt worden ist.

Es kommt nicht darauf an, von wem und mit wessen Mitteln gezahlt worden ist, sondern nur darauf, wessen Steuerschuld nach dem Willen des Zahlenden, so wie er im Zeitpunkt der Zahlung dem FA gegenüber erkennbar hervorgetreten ist, getilgt werden sollte. Dies gilt auch im Fall einer vermeintlichen Organschaft.

Persönliche Steuerbefreiung von der Grunderwerbsteuer
BFH, Beschluss vom 23.02.2022, II B 26/21 (NV)

Über die Auswirkung einer persönlichen Steuerbefreiungsvorschrift auf den weiteren grunderwerbsteuerrechtlichen Gesamtschuldner ist allein durch Auslegung dieser Vorschrift zu entscheiden.

Ernstliche Zweifel an der Aufrechnung in Bauträgerfällen
FG Münster, Beschlüsse vom 17.02.2022, Az. 5 V 3238/21, 5 V 3239/21, 5 V 3240/21, 5 V 3241/21, 5 V 3242/21 und 5 V 3243/21

Das FG hat über die Aussetzung der Vollziehung zur Aufrechnung in Bauträgerfällen Stellung genommen. Danach bestehen in den entschiedenen Fällen ernstliche Zweifel an den Aufrechnungen des Finanzamts mit abgetretenen Werklohnforderungen gegen Umsatzsteuernachforderungen.

Finanzverwaltung

Rückzahlung von nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen und Rückzahlung von Nennkapital durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften
BMF, Schreiben vom 21.04.2022, Gz. IV C 2 - S 2836/20/10001 :002

Das Schreiben umfasst die Frage der Anerkennung einer Einlagenrückgewähr aus Drittstaaten-Kapitalgesellschaften zu dieser der BFH in mehreren Entscheidungen Stellung genommen hat.

Hinweis zur aktuellen Version der Digitalen Schnittstelle für Kassensysteme
BMF, Schreiben vom 21.04.2022, Gz. IV A 4 - S 0316-a/19/10007 :004

Die Finanzverwaltung hat die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle erarbeitet. Für Aufzeichnungen ab dem 01.07.2022 oder vorher ist die DSFinV-K in der Version 2.3 anzuwenden.

Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000; Wirtschaftszweige / Gewerbekennzahlen (GKZ) 2022
BMF, Schreiben vom 20.04.2022, Gz. IV A 8 - S 1451/19/10001 :001

Entwurf zur Einlagelösung nach § 14 Abs. 4 KStG i. d. F. des KöMoG
BMF, Schreiben vom 13.04.2022, Gz. IV C 2 - S 2770/19/10004 :005

Der Entwurf des Schreibens befasst sich mit den Änderungen der Behandlung von Minder- und Mehrabführungen in körperschaftsteuerlichen Organschaftsfällen.

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Biogasanlagen und der Erzeugung von Energie aus Biogas
BMF, Schreiben vom 11.04.2022, Gz. IV C 7 - S 2236/21/10001 :002

Das Schreiben stellt die verschiedenen Aspekte der Einkunftsart, der Bewertung, die Abgrenzung von Wirtschaftsgütern sowie die Abschreibung, die Bildung von Rückstellungen und die steuerliche Behandlung von Genossenschaften dar.

Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen aus Options- und Termingeschäften in die
Aktiengewinnberechnung nach § 8 InvStG 2004
BMF, Schreiben vom 07.04.2022, Gz. IV C 1 - S 1980-1/19/10082 :006

Sollten Anleger berichtigte Erklärungen nach § 153 AO abgeben und liegen Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit vor, bleibt die straf- oder bußgeldrechtliche Würdigung einem gesonderten Verfahren vorbehalten. Das BMF-Schreiben vom 17.11.2020 wird dahingehend neu gefasst.

Corona-Krise

Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich
BMF, Schreiben vom 05.04.2022, Gz. IV B 3 - S 1301-FRA/19/10018 :007

Die Vereinbarung wird gekündigt und tritt mit Ablauf des 30.06.2022 außer Kraft. Insgesamt findet diese auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11.03.2020 bis zum 30.06.2022 Anwendung.

 

Abonnieren Sie die neuesten Nachrichten von BDO!

Please fill out the following form to access the download.