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Januar 2022

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Indirect Tax News 1/2022
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Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

§ 15 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 ist kein eigenständiger, von Satz 4 losgelöster Ausschlussgrund
BFH, Urteil vom 11.08.2021, I R 39/18

§ 15 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 bildet nur die Grundlage für die Vermutung des Satzes 4 und ist kein eigenständiger Ausschlussgrund für eine Buchwertfortführung; es handelt sich um eine einheitliche Missbrauchsvermeidungsregelung bestehend aus den Sätzen 3 und 4.

Keine erweiterte Kürzung bei erstmaliger Grundstücksverwaltung im Laufe des Erhebungszeitraums
BFH, Beschluss vom 27.10.2021, III R 7/19 (NV)

Befasst sich eine neu gegründete Kapitalgesellschaft erst Monate nach ihrer Eintragung in das Handelsregister mit der Verwaltung eigenen Grundbesitzes, kann sie die sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht in Anspruch nehmen, da sie in diesem Fall nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig ist.

Steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage
FG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2021, 6 K 2196/17 K,G,F

Die fehlende Erdienbarkeit einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Pensionszusage rechtfertigt keinen Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung. Das Finanzamt hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, BFH I B 89/21.

Rechtsprechung – privater Bereich

Steuerliche Privilegierung von Gewinneinkünften gegenüber Überschusseinkünften für das Jahr 2007 verfassungswidrig
BVerfG, Beschluss vom 08.12.2021, 2 BvL 1/13 und Pressemitteilung vom 12.01.2022

Die auf Gewinneinkünfte beschränkte Begrenzung des Einkommensteuertarifs durch Regelungen im Steueränderungsgesetz 2007 und im Jahressteuergesetz 2007 ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar. Die Vorschriften bewirken eine nicht gerechtfertigte Begünstigung von Gewinneinkünften gegenüber den Überschusseinkünften. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31.12.2022 rückwirkend für das Veranlagungsjahr 2007 eine Neuregelung zu treffen.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen
BFH, Beschluss vom 26.05.2021, VII B 13/21 (NV)

Gegen die Höhe der nach § 240 AO zu entrichtenden Säumniszuschläge bestehen für Jahre ab 2012 jedenfalls insoweit erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, als den Säumniszuschlägen nicht die Funktion eines Druckmittels zukommt, sondern die Funktion einer Gegenleistung oder eines Ausgleichs für das Hinausschieben der Zahlung fälliger Steuern, mithin also eine zinsähnliche Funktion.

Finanzverwaltung

Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale nach dem InvStG
BMF, Schreiben vom 07.01.2022, Gz. IV C 1 - S 1980-1/19/10038

Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins zum 03.01.2022 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2022 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist.

Zweifelsfragen zu Einkünften aus unselbständiger Arbeit
BMF, Schreiben vom 28.12.2021, Gz. IV B 3 - S 1301-FRA/19/10018 :001

Das BMF nimmt Stellung zur steuerlichen Behandlung der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, insbesondere von Grenzgängern und aus öffentlichen Kassen nach dem DBA-Frankreich.

Neues Amtliches Handbuch zur Erbschaftsteuer online
BMF, Mitteilung vom 12.01.2022

Das BMF hat sein Angebot an digitalen Steuerhandbüchern um ein weiteres Handbuch erweitert: Ab sofort ist auch das Erbschaftsteuer-Handbuch 2020 in digitaler Form verfügbar. Unter www.bmf-erbsth.de finden Sie eine übersichtliche Darstellung aller notwendigen und derzeit geltenden Bestimmungen zur Erbschaftsteuer.

Corona-Krise

Keine Fristverlängerung für Steuererklärungen 2020
Finanzausschuss des Bundestages, Mitteilung vom 12.01.2022
Doch noch eine Perspektive? MdB Katharina Beck, Tweet vom 12.01.2022

Der Finanzausschuss im Bundestag hat einen Vorstoß der Union zur Entlastung von Steuerberatern – Abgabe der Steuererklärungen 2020 erst bis August 2022 - abgelehnt. Steuerberater müssen die Steuererklärungen ihrer Mandanten für 2020 bis spätestens Ende Mai eingereicht haben.

Dennoch scheint die Regierungskoalition an einer Lösung zu arbeiten. Allerdings müsse ein längerfristiges Konzept her.

Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung
BGH, Pressemitteilung zum Urteil vom 12.01.2022, XII ZR 8/21

Der u.a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied, dass einem Mieter von gewerblich genutzten Räumen für die Zeit einer behördlich angeordneten Geschäftsschließung während der COVID-19-Pandemie ein Anspruch auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 Abs. 1 BGB zustehen kann, wenn ihm insoweit das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.

Hierzu bedarf es aber einer umfassenden und auf den Einzelfall bezogenen Abwägung, bei der u.a. von Bedeutung ist, welche Nachteile dem Mieter durch die Geschäftsschließung und deren Dauer entstanden sind. Einzubeziehen ist dabei, welche Maßnahmen der Mieter ergriffen hat oder ergreifen konnte, um die drohenden Verluste während der Geschäftsschließung zu vermindern. Darüber hinaus sind auch die finanziellen Vorteile zu berücksichtigen, die der Mieter aus staatlichen oder (betriebs-)versicherungsrechtlichen Leistungen zum Ausgleich der pandemiebedingten Nachteile erlangt hat. Bei der gebotenen Abwägung sind zudem die Interessen des Vermieters zu beachten.

Eine pauschale Vertragsanpassung dahingehend, dass ohne Berücksichtigung der konkreten Umstände die Miete für den Zeitraum der Geschäftsschließung grundsätzlich um die Hälfte herabgesetzt wird, weil das Risiko einer pandemiebedingten Gebrauchsbeschränkung der Mietsache keiner der beiden Vertragsparteien allein zugewiesen werden kann, kommt somit letztlich nicht in Betracht.

Sonstiges

Steuerliche Hochwasserhilfsmaßnahmen verlängert
FinMin Bayern, Erlass vom 30.12.2022

Neben NRW und Rheinland-Pfalz hat auch die Finanzverwaltung in Bayern die steuerlichen Erleichterungen für Betroffene bis zum 31.03.2022 verlängert. Die Möglichkeit einer zinslosen Steuerstundung oder einer Zurückstellung von Vollstreckungsmaßnahmen werden bis zum 30.06.2022 verlängert.

 

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