Tax and Legal UPDATE KW 27-2023

Neueinstellungen im Internet

Transfer Pricing News, Issue 43
BDO Global Website

Einführung des Public Country-by-Country-Reporting
BDO Website, Publikation

Am 21.06.2023 wurde das Gesetz zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen (auch „Public Country-by-Country-Reporting“ oder pCbCR) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, womit die Richtlinie (EU) 2021/2101 in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Tätigkeiten und Steuerzahlungen multinationaler umsatzstarker Unternehmen in der Europäischen Union transparenter zu machen, um dadurch die Compliance in Steuerangelegenheiten zu fördern. 

Zur Änderung von Antrags- und Wahlrechten
BDO Website, Insight

Wahlrechte zu Steuerbefreiungen können verfahrensrechtlich nur eingeschränkt zurückgenommen werden.

Umzugskosten bei Homeoffice-Tätigkeit
BDO Website, Insight

Das FG Hamburg hält in seinem Urteil vom 23.02.2023, Az. 5 K 190/22, homeoffice-bedingte Umzugskosten für steuerlich abzugsfähig.

Zum gewerblichen Grundstückshandel
BDO Website, Insight

Das FG Münster verneint mit Urteil vom 26.04.2023 bei Veräußerungen ca. 6 Monate nach Ablauf der Fünfjahresfrist einen gewerblichen Grundstückshandel.

Digital Operational Resilience Act (DORA)
BDO Website, Insight

Der Digital Operational Resilience Act (DORA), eine Verordnung der EU, ist am 16.01.2023 in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist endet am 17.01.2025. Bis dahin haben Unternehmen im Finanzsektor die in der DORA-Verordnung einheitlich formulierten Anforderungen zur Stärkung der digitalen operationalen Resilienz zu erfüllen.

Compliance-Kultur: Integrität stärken, Wirkung maximieren
BDO Website, Insight

"Tabuthema" Datenlöschung - Wie Sie ein Löschkonzept im Unternehmen einführen
BDO Website, Web Seminar am 20.07.2023

 

Gesetzgebung

Änderungen bei der Grunderwerbsteuer geplant

Ein bislang nicht veröffentlichter Diskussionsentwurf enthält wohl Überlegungen zur umfänglichen Anpassung der grunderwerbsteuerlichen Regelungen für sog. Share Deals, vor allem auch vor dem Hintergrund der Modernisierung des Personengesellschaftsrecht durch das MoPeG.

Zudem sollen die Bundesländer einen ermäßigten Steuersatz für den Kauf von selbstgenutztem Eigentum einführen dürfen. Privatpersonen, die den Kauf einer selbst zu nutzenden Immobilie planen, sollten die diesbezüglichen Entwicklungen weiter beobachten und in ihre Überlegungen mit aufnehmen. 

Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweden
Deutscher Bundestag, Kurzmeldung vom 05.07.2023

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf (20/7307) der Bundesregierung zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Schweden gestimmt.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg
BMF, Pressemitteilung vom 06.07.2023

Deutschland und Luxemburg einigen sich auf ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen, wodurch für grenzüberschreitend Beschäftigte die Ausübung der Tätigkeit insbesondere im Homeoffice steuerlich vereinfacht wird.

 

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Angemessenheit der Gewinnbeteiligung eines typisch stillen Gesellschafters
BFH, Urteil vom 04.04.2023, IV R 19/20 (NV)

1. Ist der Betriebsausgabenabzug der Gewinnanteile des stillen Gesellschafters der Höhe nach streitig, besteht aber die Möglichkeit, dass eine atypisch stille Beteiligung am Handelsgewerbe einer Personengesellschaft vorliegt, ist das Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte der Personengesellschaft gemäß § 74 FGO auszusetzen, bis durch einen ‑‑ggf. negativen‑‑ Bescheid geklärt ist, ob für die stille Gesellschaft ihrerseits eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte durchzuführen ist. Abweichendes ergibt sich nicht daraus, dass der stille Gesellschafter in dem Gewinnfeststellungsbescheid der Personengesellschaft nicht in den Kreis der feststellungsbeteiligten Mitunternehmer aufgenommen worden ist und diese selbständige Regelung des Bescheids in Bestandskraft erwachsen ist (insoweit Aufgabe der im BFH-Urteil vom 19.02.2009 - IV R 83/06, BFHE 224, 340, BStBl II 2009, 798 vertretenen Rechtsauffassung).

2. Es fehlt an dem für eine Mitunternehmerstellung des stillen Gesellschafters erforderlichen Mitunternehmerrisiko, wenn der Stille weder am Verlust der Gesellschaft noch an den stillen Reserven beteiligt ist. Erforderlich ist ein Gesellschafterbeitrag, durch den das Vermögen des Gesellschafters belastet werden kann (Bestätigung der Rechtsprechung).

Ausgleich von Wärmeverlusten in einem Fernwärmenetz
BFH, Urteil vom 28.02.2023, VII R 27/20

1. Energieerzeugnisse, die zum Ausgleich von Wärmeverlusten in einem Fernwärmenetz verheizt werden, sind auch dann nach § 54 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG begünstigungsfähig, wenn der Betreiber des Fernwärmenetzes Wärme von anderen Unternehmen abnimmt und er für den Ausgleich der nach dem Übergabepunkt eintretenden Wärmeverluste verantwortlich ist.

2. Die Höhe der Entlastung ist durch die vom Betreiber des Fernwärmenetzes selbst verheizte Menge an Energieerzeugnissen begrenzt.

3. Die für Übertragungsverluste begünstigungsfähigen Mengen an Energieerzeugnissen können nicht im Wege einer bilanziellen Zuordnung einer bestimmten Anlage zugerechnet werden, sondern sind ‑ bezogen auf das betreffende Fernwärmenetz ‑ anteilig nach den jeweils erzeugten Wärmemengen auf die einzelnen Anlagen des Steuerpflichtigen aufzuteilen.

Leistungen eines Fitnessstudios während der Schließzeit durch Corona-Verordnung

FG Hamburg, Urteil vom 16.02.2023, 6 K 239/21 (Revision BFH XI R 5/23)

1. Es liegt keine Leistung des Fitnessstudiobetreibers vor, wenn das Studio geschlossen ist.

2. Weder die Fortzahlung der Mitgliedsbeiträge noch die angebotenen Ersatzleistungen können einen Leistungsaustausch begründen.

3. Soweit die Schließung im Zeitpunkt der Zahlung noch nicht absehbar war, liegt aber eine Anzahlung vor.

Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Funktionsverlagerung
FG Niedersachsen, Urteil vom 16.03.2023, 10 K 310/19 (Revision zugelassen)

Eine Funktionsverlagerung liegt nicht vor, wenn weder Wirtschaftsgüter noch sonstige Vorteile oder Geschäftschancen übertragen werden noch eine kausale Verknüpfung zwischen der Übertragung von Vorteilen im weitesten Sinne und der Übertragung der Befähigung, eine Funktion auszuüben, besteht.

Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
BFH, Urteil vom 09.05.2023, VI R 38/20 (NV)

Die Unterverpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen führt bei einem land- und forstwirtschaftlichen Pachtbetrieb grundsätzlich zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

 

Rechtsprechung - Verfahrensrecht

Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit
BFH, Urteil vom 14.12.2022, X R 9/20

1. Überlässt der Insolvenzverwalter gemäß § 170 Abs. 2 InsO dem absonderungsberechtigten Gläubiger die der Masse zugehörigen sicherungsübereigneten beweglichen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zur Verwertung und entsteht nachfolgend durch deren Verkauf ‑ infolge Aufdeckung von stillen Reserven ‑ ein einkommensteuerpflichtiger Gewinn, ist die darauf entfallende Einkommensteuer eine "in anderer Weise" durch die Verwertung der Insolvenzmasse begründete Masseverbindlichkeit.

2. Durch die Überlassung (nur) zur Verwertung erfolgt keine echte Freigabe und damit auch keine Entlassung des Gegenstandes aus dem Insolvenzbeschlag.

3. Zum Klageverfahren des Insolvenzverwalters wegen der Qualifizierung von Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit ist der Insolvenzschuldner nicht gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO notwendig beizuladen.

Zum sachlichen Anwendungsbereich des § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG
BFH, Urteil vom 12.04.2023, I R 48/20

1. Das Verlustverrechnungsverbot bei steuerlicher Rückwirkung einer Umwandlung (§ 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG) ist auch in Einbringungsfällen anzuwenden, in denen eine steuergestalterische Missbrauchsabsicht nicht vorliegt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind nicht begründet.

2. Die Regelung gilt auch für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer.

3. § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG ist nicht derart teleologisch zu reduzieren, dass die (negativen) Einkünfte des übernehmenden Rechtsträgers ohne Berücksichtigung eines im Veranlagungsjahr der Übernahme von ihm beantragten Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) zu bestimmen wären.

Aussetzung der Vollziehung von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
BFH, Beschluss vom 12.04.2023, I B 74/22 (AdV)

War dem Gesetzgeber ‑‑hier aufgrund des zu § 8c (später: Abs. 1) Satz 1 KStG a.F. ergangenen BVerfG-Beschlusses vom 29.03.2017 - 2 BvL 6/11 (BVerfGE 145, 106, BStBl II 2017, 1082) und dessen möglicher Ausstrahlungswirkung auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG/§ 8c (später: Abs. 1) Satz 2 KStG a.F.‑‑ ohne weiteres gewiss, dass als Reaktionsmöglichkeit auf fortbestehende Verfassungszweifel eine generelle Neuausrichtung des Tatbestands des § 8c KStG im Raum stand, muss die Interessenabwägung zugunsten des wegen der Anwendung des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG eine AdV beantragenden Betroffenen ausfallen, auch wenn das BVerfG § 8c (später: Abs. 1) Satz 1 KStG a.F. als "ähnliche Norm" nicht für nichtig erklärt, sondern dem Gesetzgeber "lediglich" aufgegeben hat, den Verfassungsverstoß bis zum 31.12.2018 rückwirkend mit Geltung ab dem 01.01.2008 (dem Inkrafttretenszeitpunkt der Regelung) zu beseitigen.

Dreitagesfiktion bei Zentralversand von Steuerbescheiden
FG Hamburg, Urteil vom 13.04.2023, 5 K 92/22 (rkr.)

(1) Bei Anwendung der Dreitagesfiktion gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO hat das Finanzgericht das Datum der tatsächlichen Aufgabe zur Post von Amts wegen zu ermitteln.

(2) Die dreitägige Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt - jedenfalls im Streitfall - trotz Einschaltung eines privaten Postdienstleistungsunternehmens bei dem Versand von Steuerbescheiden durch ein Hamburger Finanzamt im sog. Zentralversand.

 

Finanzverwaltung

Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern
BMF, Schreiben vom 05.07.2023
Oberste Finanzbehörden der Länder, gleichlautende Erlasse vom 05.07.2023

Es wird die Mitwirkung des BMF bei Billigkeitsmaßnahmen zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, erläutert. Im Einzelnen ist die Anpassung des Zustimmungsvorbehalts bei Ratenzahlungen nach § 6 Abs. 4 AStG betroffen.

Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO
BMF, Schreiben vom 30.06.2023

Der neugefasste Anwendungserlass nimmt insbesondere notwendige Ergänzungen für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler auf.

 

Sonstiges

Exportförderung: Forfaitierungsgarantie stärkt deutsche Exporteure im internationalen Wettbewerb
BMWK, Pressemitteilung vom 30.06.2023

Mit der Forfaitierungsgarantie ist es dem Exporteur möglich, seinen Lieferantenkredit zu refinanzieren. Infolgedessen kann er seinem ausländischen Kunden bessere Zahlungsbedingungen einräumen. Die Position des Exporteurs im internationalen Wettbewerb wird gestärkt. Dieses Modell startet am 01.07.2023 mit einer dreijährigen Pilotphase und wird nach deren Ablauf vom Bund evaluiert. Mehr Informationen zu der Forfaitierungsgarantie finden Sie auf der Homepage unter www.exportkreditgarantien.de.

Digitale Rentenübersicht geht an den Start
BMF, Mitteilung vom 30.06.2023

Die Digitale Rentenübersicht ist online gegangen. Auf diesem Portal können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Renteninformationen einfach abrufen und einen umfassenden Überblick über ihre Altersvorsorge gewinnen.

Der Kreis der teilnehmenden Anbieter befindet sich derzeit noch im Aufbau. Bereits an das Portal angebundenen sind die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Union Investment.

Evaluation des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung
BMF, Zwischenbericht mit Stand April 2023

Bei der Verabschiedung des zum 19.07.2016 in Kraft getreten Investmentsteuerreformgesetzes haben die damaligen Koalitionsfraktionen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages um eine Evaluation des Gesetzes gebeten. Das grundlegend reformierte Investmentsteuergesetz ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten. Der Zwischenbericht fasst die derzeit vorliegenden Erkenntnisse zusammen und bewertet sie.

 

New Publications on the Internet

Transfer Pricing News, Issue 43
BDO Global Website

It is rare for an issue of our Global Transfer Pricing newsletter not to be dominated by news of the OECD’s project on the taxation of the digital economy. But in this issue, domestic consultations take centre stage.

On the Amendment of Application and Option Rights
BDO Website, Insight

Options for tax exemptions can only be revoked to a limited extent under procedural law.

Relocation Costs for Home Office Activities
BDO Website, Insight

The Hamburg Fiscal Court considers home office-related relocation costs to be tax deductible in its ruling of February 23, 2023, Case No. 5 K 190/22.

On Commercial Real Estate Trading
BDO Website, Insight

In its ruling of April 26, 2023, the Muenster Fiscal Court negates commercial real estate trading in the case of sellings approx. 6 months after expiry of the five-year period.

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