Neueinstellungen im Internet
Das EU-US Data Privacy Framework ist da!
Am 10.07.2023 hat die EU-Kommission den lange erwarteten Angemessenheitsbeschluss für den Datenaustausch mit den USA erlassen. Grundlage ist das zwischen der EU und den USA getroffene EU-US Data-Privacy-Framework (DPF).
Nicht alles auf einmal: Die digitale Transformation ist ein modularer Prozess
BDO Website, Insight
Zur Digitalisierung von Unternehmensprozessen braucht es keinen Rundumschlag. Die Mammutaufgabe ist teilbar und für jeden Teilabschnitt gibt es bereits digitale Lösungen. Diese werden zunehmend leistungsfähiger und „intelligenter“, während gleichzeitig die Zugangs- und Nutzungsvoraussetzungen sinken.
Gesetzgebung
Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024
BMAS, Pressemitteilung vom 14.07.2023
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll auch im Jahr 2024 unverändert 5,0 % betragen.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Zinsschranke nur bei Entgelt für die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung von Fremdkapital
BFH, Urteil vom 22.03.2023, XI R 45/19
- Ein Entgelt, mit dem nicht die Möglichkeit zur Nutzung von Fremdkapital, sondern eine andere Leistung des Kreditgebers vergütet wird, ist keine Zinsaufwendung im Sinne des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG.
- Eine sogenannte "arrangement fee", mit der gesonderte, über die Kapitalüberlassung hinausgehende Leistungen einer Konsortialführerin vergütet werden und die sich nach der vertraglich vereinbarten (und nicht nach der tatsächlich in Anspruch genommenen) Darlehenssumme bemisst, unterfällt nicht der Abzugsbeschränkung des § 4h EStG.
Keine Steuerbefreiung für eine Pensionskasse
BFH, Urteil vom 11.05.2023, V R 1/21
- § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a KStG schränkt den Personenkreis, dem eine steuerbefreite Pensionskasse einen Rechtsanspruch gewähren darf, konditional ("wenn") in der Weise ein, dass als Leistungsempfänger ausschließlich natürliche Personen in Betracht kommen.
- Ob ein Rechtsanspruch gewährt wird, ist ausschließlich nach der Satzung der Pensionskasse (§§ 17, 9 und 10 Abs. 1 und 2 VAG) und ihr gleichgestellter Vereinbarungen zu beurteilen.
Kein Ausschluss von Sozialversicherungspflicht durch Vertragsbeziehung mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft
BSG, Pressemitteilung vom 20.07.2023 zu den Verhandlungen vom 20.07.2023, B 12 BA 1/23 R, B 12 R 15/21 R und B 12 BA 4/22 R
Stellt sich die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung dar, ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht deshalb ausgeschlossen, weil Verträge nur zwischen dem Auftraggeber und einer Kapitalgesellschaft bestehen, deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter die natürliche Person ist.
Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer als Betriebseinnahmen
FG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2023, 9 K 1987/21 G,F (Revision zugelassen)
- Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen.
- Aus dem Betriebsausgabenabzugsverbot des § 4 Abs. 5b EStG folgt keine symmetrische Besteuerung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen, die eine außerbilanzielle Kürzung des Gewinns um die Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer rechtfertigen könnte.
- Nur soweit Erstattungszinsen im Zusammenhang mit gegenläufigen, zuvor nicht als Betriebsausgaben erfassten Nachforderungszinsen stehen, ist eine entsprechende Gewinnkürzung aus Billigkeitsgründen geboten (BMF-Schreiben vom 16.03.2021, BStBl 2021 I S. 353).
Vertretung im ambulanten Notdienst und Blutentnahmen
FG Münster, Urteil vom 09.05.2023, 15 K 1953/20 U (Revision zugelassen)
Die von einem Arzt vereinnahmten Entgelte für die vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes und die Entnahme von Blutproben für die Polizeibehörden sind keine steuerfreien Heilbehandlungsleistungen.
Corona: Keine Leistungen aus einer sog. Betriebsschließungsversicherung
LG Frankfurt a.M., Pressemitteilung vom 19.07.2023 zum Urteil vom 30.06.2023, 2-08 O 210/22
Das Landgericht hat entschieden, dass einer Klinik keine Entschädigung gegen ihre Versicherung aus einer sog. Betriebsschließungsversicherung zusteht, wenn die Klinik ihre Leistungen aufgrund der „Fünften Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus“ der Hessischen Landesregierung einschränken musste.
Rechtsprechung - privater Bereich
Verrechnung und Hinzurechnung einer Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung für mehrere Jahre
BFH, Urteil vom 22.03.2023, X R 27/21
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die dem Steuerpflichtigen erstattet worden sind, sind auch dann gemäß § 10 Abs. 4b Satz 2 EStG mit den dort genannten Aufwendungen zu verrechnen und gemäß § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen, wenn die Erstattung darauf beruht, dass ein Sozialversicherungsverhältnis rückabgewickelt oder rückwirkend umgestellt worden ist.
- Die Verrechnung und die Hinzurechnung nach § 10 Abs. 4b Sätze 2 und 3 EStG sind unabhängig davon vorzunehmen, ob im Erstattungsjahr noch eine Änderung der Bescheide der Zahlungsjahre nach §§ 173 ff. AO möglich ist.
- Die Regelungen über die Verrechnung und Hinzurechnung erstatteter Sonderausgaben in § 10 Abs. 4b Sätze 2 und 3 EStG verstoßen nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot oder den Grundsatz des Vertrauensschutzes.
Barzuzahlungen im Rahmen eines Anleihegeschäfts
FG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2023, 13 K 84/22 E (Revision zugelassen)
Das FG Düsseldorf hat zur Anwendbarkeit des § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG entschieden, wenn im Rahmen eines Anleihegeschäfts die Barzuzahlung den Wert der gleichzeitig angedienten und übertragenen Wertpapiere um ein Vielfaches übersteigt.
Rechtsprechung - Verfahrensrecht
Zum Organisationsverschulden der Finanzverwaltung bei der Übermittlung elektronischer Dokumente im finanzgerichtlichen Verfahren
BFH, Beschluss vom 24.05.2023, XI R 34/21
- Ein Beteiligter darf erst dann davon ausgehen, dass er ein bestimmtes Dokument erfolgreich an das Gericht übermittelt hat, wenn er für das übermittelte Dokument vom Gericht eine Bestätigung gemäß § 52a Abs. 5 Satz 2 FGO erhalten hat. Dies ist vom Beteiligten zu kontrollieren.
- Auch ein Finanzamt darf nicht ohne Verschulden davon ausgehen, dass die Kontrolle des Erhalts einer Eingangsbestätigung des Gerichts entbehrlich sei. Dies gilt unabhängig davon, ob es verwaltungsintern zur Durchführung dieser Kontrolle angewiesen ist oder nicht.
- Die Finanzverwaltung kann ihre Sorgfaltspflichten bei der elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht nicht selbst durch Verwaltungsanweisungen definieren. Außerdem kann es an sich selbst keine geringeren Anforderungen stellen als an die anderen Beteiligten, die zur elektronischen Übermittlung an das Gericht verpflichtet sind.
Anforderungen an einen nachfolgenden Bescheid
BFH, Urteil vom 18.04.2023, VII R 59/20
Ein Steuerbescheid ist wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit nichtig, wenn er für einen Veranlagungszeitraum ergeht, für den bereits ein ‑ wirksamer ‑ Steuerbescheid (hier: Steueranmeldungen) gegenüber demselben Adressaten besteht, ohne dass sich nach dem Wortlaut des Bescheids oder im Wege der Auslegung ergibt, in welchem Verhältnis der zuletzt ergangene zu dem zuvor ergangenen Bescheid steht.
"Videokonferenz" und gesetzlicher Richter
BFH, Beschluss vom 30.06.2023, V B 13/22
- Bei einer sogenannten "Videokonferenz" muss für die Beteiligten während der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung nach § 91a Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung ‑‑ähnlich wie bei einer körperlichen Anwesenheit im Verhandlungssaal‑‑ feststellbar sein, ob die beteiligten Richter in der Lage sind, der Verhandlung in ihren wesentlichen Abschnitten zu folgen. Dies erfordert, dass alle zur Entscheidung berufenen Richter während der "Videokonferenz" für die lediglich "zugeschalteten" Beteiligten sichtbar sind. Daran fehlt es jedenfalls dann, wenn für den überwiegenden Zeitraum der mündlichen Verhandlung nur der Vorsitzende Richter des Senats im Bild zu sehen ist.
- Auf die Beachtung der Vorschriften über die Besetzung des Gerichts kann nicht wirksam verzichtet werden. Dies ist der Disposition der Beteiligten entzogen.
Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer
FG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2023, 1 V 115/23 A (U) (Beschwerde zugelassen)
- Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer infolge einer vom FA verschuldeten zeitlichen Verschiebung des Vorsteuerabzugs verstößt mangels Vorliegens einer Maßnahme mit Sanktionscharakter und in Anbetracht der Möglichkeit der Korrektur auf der Ebene einer Billigkeitsentscheidung nicht gegen den unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
- Das für die Umsatzsteuer geltende Neutralitätsprinzip findet auf steuerliche Nebenleistungen keine Anwendung.
- Werden aufgrund des nämlichen Sachverhalts sowohl Nachzahlungszinsen als auch Erstattungszinsen festgesetzt, sind die gegenläufigen Auswirkungen nicht isoliert zu beurteilen.
Finanzverwaltung
Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes
BMF, Entwurfsschreiben vom 20.07.2023
Die Vorschriften des Außensteuergesetzes wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz) vom 25.06.2021 weitgehend geändert. Das BMF hat daher seine Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes in einem aktuellen Schreiben zusammengestellt und den Entwurf an einige Verbände zur Stellungnahme versandt.
New Publications on the Internet
Not Everything at Once: Digital Transformation is a Modular Process
BDO Website, Insight
For the digitisation of business processes, a comprehensive overhaul is not necessary. The mammoth task can be divided into smaller parts, and there are already digital solutions available for each section. These solutions are becoming increasingly powerful and ‘smarter’, while the access and usage requirements are simultaneously decreasing.