Tax and Legal UPDATE KW 46-2023

Neueinstellungen im Internet

Indirect Tax News, Issue 4/2023 - October 2023

BDO Global, Website

Token Ökonomie - Potenziale und Handlungsfelder für Unternehmen

BDO Website, Publikation

Die Tokenisierung ist der Prozess der Digitalisierung von Vermögenswerten oder Rechten bzw. die Ausgabe von Token (Token = digitale Abbildung), die diese Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Oldtimer, Aktien, etc.) oder Rechte (z. B. Bezugsrechte, Governance-Strukturen, etc.) repräsentieren. Sind die Token erstellt, können diese dann auf einer Blockchain-Plattform gespeichert und gehandelt werden. Durch diese Möglichkeit, Vermögenswerte und Rechte effizienter und kostengünstiger digital zu handeln, zu verwalten und zu übertragen, hat die Tokenisierung das Potenzial, eine Vielzahl von Branchen zu revolutionieren.

Gesetzgebung

Wachstumschancengesetz

Bundestag, Pressemitteilung vom 17.11.2023

Der Bundestag hat am 17.11.2023 das Wachstumschancengesetz basierend auf der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 15.11.2023 in 2./3. Lesung verabschiedet. Der Finanzausschuss hatte den Gesetzentwurf zuvor mit 33 Änderungsanträgen noch deutlich verändert. Unter anderem wurde die sog. Zinshöhenschranke aus dem Gesetzentwurf gestrichen und eine Übergangsregelung zur grunderwerbsteuerlichen Begünstigung für Personengesellschaften aufgenommen (dazu DStV, Pressemitteilung vom 16.11.2023). Da der Gesetzentwurf der Zustimmung des Bundesrats bedarf, sind möglicherweise weitere Änderungen zu erwarten.

Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung

BMAS, Pressemitteilung vom 15.11.2023
BDO Website, Insight

Durch die Anpassung wird der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2024 zunächst auf EUR 12,41 brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 01.01.2025 auf EUR 12,82 brutto je Zeitstunde.

Einführung einer globalen Mindeststeuer

Bundestag, Pressemitteilung vom 10.11.2023

Der Bundestag hat den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung verabschiedet. Er enthält in der Hauptsache ein "Mindeststeuergesetz", mit dem eine globale effektive Mindestbesteuerung sichergestellt und aggressiven Steuergestaltungen entgegengewirkt werden soll. 

Ausbau der Transparenz im Steuerbereich

BMF, Pressemitteilung vom 10.11.2023

In Reaktion auf die Verbreitung moderner Zahlungs- und Investmentmethoden, insbesondere der wachsenden Bedeutung von Kryptowerten, hat die OECD im Auftrag der G20 den gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard – CRS) aktualisiert. Mit dem sogenannten Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) wurden daneben neue, standardisierte Sorgfalts- und Meldepflichten für Kryptowerte-Dienstleister entwickelt.

Strompreispaket für produzierende Unternehmen

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 09.11.2023

Unternehmen im produzierenden Gewerbe sollen stärker von den hohen Energiepreisen entlastet werden. Die Bundesregierung hat sich auf zusätzliche Maßnahmen für die kommenden fünf Jahre verständigt. Eine Stromsteuersenkung sowie Regelungen im Emissionshandel sollen die Unternehmen wettbewerbsfähig halten.

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Zu den Voraussetzungen einer mittelbaren verdeckten Gewinnausschüttung

BFH, Beschluss vom 05.09.2023, VIII R 2/20 (NV)

Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann auch ohne Zufluss beim Gesellschafter anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter den Vorteil mittelbar in der Weise zuwendet, dass eine dem Gesellschafter nahestehende Person aus der Vermögensverlagerung Nutzen zieht. Daran fehlt es, wenn die Kapitalgesellschaft für den der nahestehenden Person gewährten Vermögensvorteil eine angemessene Gegenleistung erhält.

Rechtsprechung - privater Bereich

Keine Steuerersparnis durch die Vermietung von Luxusimmobilien

BFH, Urteil vom 20.06.2023, IX R 17/21; Pressemitteilung vom 16.11.2023

  1. Bei der Vermietung eines Objekts mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm besteht eine Ausnahme von der typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit, die Anlass zu deren Überprüfung mittels einer Totalüberschussprognose gibt.
  2. An den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit und den diesbezüglichen Ausnahmen, insbesondere bei der Vermietung eines Objekts mit mehr als 250 qm Wohnfläche, hält der Senat auch nach der Einfügung von § 21 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 fest.

Erstattung von Lohnkirchensteuer an den Arbeitgeber

BFH, Urteil vom 23.08.2023, X R 16/21

  1. Erstattet der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs die für ihn an das Finanzamt im Rahmen der Haftung nach § 42d des Einkommensteuergesetzes (EStG) gezahlten Lohnkirchensteuern, handelt es sich nicht um Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, da der hierfür erforderliche objektive Zusammenhang mit dem Beruf fehlt.
  2. Die an den Arbeitgeber geleistete Erstattung ist jedoch als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) abziehbar, weil sie als Zahlung auf die eigene Kirchensteuerschuld des Arbeitnehmers anzusehen ist.

Zahlungen des Arbeitnehmers für einen vom Arbeitgeber angemieteten Parkplatz

FG Köln, Urteil vom 20.04.2023, 1 K 1234/22, Revision BFH VI R 7/23

Zahlungen des Arbeitnehmers für einen vom Arbeitgeber angemieteten Parkplatz mindern den geldwerten Vorteil für Dienstwagennutzung.

Keine Ermäßigung bei Kapitalabfindung einer Rente

FG Münster, Urteil vom 24.10.2023, 1 K 1990/22, Revision zugelassen

Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 EStG für die Einmalauszahlung einer Rente kommt jedenfalls bei vorheriger Vereinbarung eines Kapitalwahlrechts nicht in Betracht.

Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten für § 13a ErbStG

FG Münster, Urteile vom 10.08.2023, 3 K 2723/21 und 3 K 2466/21, Revision jeweils zugelassen

Die Anzahl der Beschäftigten ist anhand der Anzahl der auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten, gezählt nach Köpfen, zu bestimmen. Sie ist auch nicht um den am Bewertungsstichtag verstorbenen Gesellschaftergeschäftsführer zu kürzen. Ebenso scheidet eine generelle Reduzierung hinsichtlich der geringfügig Beschäftigten oder solcher Angestellten aus, die neben ihrer Beschäftigung bei der Klägerin anderweitig beschäftigt waren. Das FG ließ in beiden Fällen die Revision zum BFH zu. 

Klage im “cum/ex-Verfahren” abgewiesen

FG Hamburg, Pressemitteilung vom 13.11.2023 zum Urteil vom 09.11.2023, 6 K 228/20

Das FG Hamburg hat in einem sog. “cum/ex-Verfahren“ die Klage gegen den Bescheid auf Rückforderung unberechtigt erhaltener Kapitalertragsteuern abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Es besteht aber die Möglichkeit der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde zum BFH. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Anklageerhebung wegen Steuerhinterziehung in Sachen “Cum/Ex”

StA München I, Pressemitteilung vom 08.11.2023

Die Staatsanwaltschaft München I hat mit Anklageschrift vom 31.10.2023 Anklage wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Höhe von EUR 343 Mio. erhoben. Den Angeschuldigten wird gemeinschaftliche Steuerhinterziehung in vier Fällen betreffend die Kapitalertragsteuer in den Jahren 2009 und 2010 mittels sog. Cum/Ex-Aktiengeschäften vorgeworfen. Die zuständige 6. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes München I muss über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über eine mögliche Terminierung der Hauptverhandlung entscheiden.

Rechtsprechung - Verfahrensrecht

Monatsbezug der Abrechnung über Säumniszuschläge in Kindergeldfällen

BFH, Urteil vom 17.08.2023, III R 37/22

  1. Säumniszuschläge für fällige Kindergeldrückforderungen sind in einem Abrechnungsbescheid nach Art, Zeitraum und Betrag getrennt aufzuführen; die Abrundung auf den nächsten durch 50 € teilbaren Betrag erfolgt monatsbezogen.
  2. Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, dass Familienkassen in den sogenannten Weiterleitungsfällen die Erfüllungswirkung der Weiterleitung nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Vorlage der wirksamen Weiterleitungserklärung des anderen Elternteils anerkennen.
  3. Der Umdeutung bedarf es nicht, wenn sich der beabsichtigte Inhalt eines Abrechnungsbescheids bereits im Wege der Auslegung bestimmen lässt und die erlassende Behörde im Rahmen der Einspruchsentscheidung eine entsprechende Klarstellung vornimmt; darin liegt auch keine unzulässige Verböserung.

Voraussetzungen für die Zuordnung von Maßnahmen zur Aufbereitung von Brennstoff zur begünstigten Stromerzeugung

BFH, Beschluss vom 25.10.2023, VII B 103/22 (NV)

Die Gewährung einer Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27.10.2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Stromsteuergesetzes für Strom, der zum Beispiel für den Betrieb von Gebläsen und Pumpen für die Aufbereitung von Brennstoff verbraucht wird, hängt davon ab, ob diese Verwendung in einem unmittelbaren Zusammenhang zum technologischen Prozess der Stromerzeugung steht.

Finanzverwaltung

Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das BZSt

BMF, Schreiben vom 15.11.2023

Die Meldung der Plattformbetreiber an das BZSt hat nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege der Datenfernübertragung über amtlich bestimmte Schnittstellen zu erfolgen, den das BMF mit seinem Schreiben nun bekanntgegeben hat.

Die BDO kann damit nun endgültig eine digitale Anwendungslösung entwickeln, um die nötigen Meldungen in einem strukturierten Prozess effizient aufzubereiten und zu übermitteln.

Zerlegung bei Batteriegroßspeicheranlagen zur Speicherung von Wind- und Solarenergie

Oberste Finanzbehörden der Länder, gleich lautende Erlasse vom 13.11.2023

Zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG (ÖPNV)

BMF, Schreiben vom 07.11.2023

Einzelfragen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen und zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG

BMF, Schreiben vom 06.11.2023

Sonstiges

Grundsteuerreform

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, Mitteilung vom 10.11.2023

Es ist vorgesehen, dass in Mecklenburg-Vorpommern die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt wird.

Sofortmeldungen im Minijob: Hier müssen Arbeitgeber schnell sein

Minijob Zentrale, Mitteilung vom 07.11.2023

Stellen Unternehmen neue Minijobberinnen und Minijobber ein, müssen sie die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale anmelden. Für die Anmeldung haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber grundsätzlich Zeit bis zur ersten Entgeltabrechnung, längstens jedoch 6 Wochen ab dem ersten Arbeitstag. Hierauf macht die Minijob-Zentrale aktuell aufmerksam und erläutert die Hintergründe der sog. Sofortmeldung.

New Publications on the Internet

Indirect Tax News, Issue 4/2023 - October 2023

BDO Global, Website

Minimum Wage and Mini-Job Threshold will rise on January 1, 2024

BDO Website, Insight

As a result of the adjustment, the statutory minimum wage will initially be raised to EUR 12.41 gross per hour on January 1, 2024 and will rise to EUR 12.82 gross per hour in a further step on January 1, 2025.