Tax and Legal UPDATE KW 8-2023

Neueinstellungen im Internet​​​​​​​

​​​​​​​News@BDO Legal: Gesundheitswirtschaft
BDO Legal, Insight

Erweiterungen des Energiekostendämpfungsprogramms
BDO Legal, Insight

Durch den Ukrainekrieg sind die Preise für Gas und Strom in den letzten Monaten drastisch angestiegen. Für energieintensive Unternehmen stellt dies eine besondere wirtschaftliche Belastung dar. Um die Belastung oberhalb der Verdopplung der Kosten für Erdgas und Strom zumindest teilweise abzudämpfen und damit einen Beitrag zur Stabilisierung des Industriestandorts Deutschland zu leisten, wurde das Energiekostendämpfungsprogramm aufgelegt.

Krisenfrüherkennung und proaktives Krisenmanagement bei energieintensiven Unternehmen
BDO Website, Web Seminar am 07.03.2023

Herausforderung Lieferkettengesetz - Weniger als 3.000 Mitarbeiter und trotzdem betroffen?!
BDO Website, Web Seminar am 08.03.2023

Gesetzgebung

Zur Gas- und Wärmepreisbremse
BMWK, Pressemitteilung vom 20.02.2023

Die Antragstellung für die Erstattungsanträge der Versorger beim Bund für das erste Quartal 2023 ist seit dem 09.01.2023 möglich. Die Frist für die Stellung dieser Anträge endete bislang Ende Februar. Sie wird jetzt bis zum 31.03.2023 verlängert.

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen
Bundesregierung, Gesetzentwurf vom 15.02.2023

Multinationale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne sollen künftig Informationen zu in den Mitgliedsstaaten gezahlten Ertragssteuern offenlegen. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie soll dem Gesetzentwurf zufolge durch einen neuen Unterabschnitt im Vierten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB erfolgen. Zudem sind weitere Änderungen im HGB vorgesehen. So sollen u.a. eine Offenlegungspflicht erweitert und handelsbilanzrechtliche Bußgeld- und Ordnungsgeldvorschriften punktuell angepasst werden.

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Keine Anwendung der Fahrtenbuchmethode bei Schätzung des Treibstoffverbrauchs des überlassenen Kfz
​​​​​​​BFH, Urteil vom 15.12.2022, VI R 44/20

Eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen ‑ hier: Treibstoffkosten ‑ schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines betrieblichen Kfz aus.

Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
​​​​​​​BFH, Urteil vom 23.11.2022, VI R 31/20

1. Der Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG erfordert die Ermittlung eines Übergangsgewinns.

2. Soweit für Teilbereiche des Durchschnittssatzgewinns die Grundsätze der Einnahmen-Überschussrechnung des § 4 Abs. 3 EStG fortgelten, muss bei einem Wechsel von der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG kein Übergangsgewinn ermittelt werden.

Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft für Zwecke der Erbschaftsteuer
​​​​​​​BFH, Urteil vom 16.11.2022, II R 39/20

1. Der bewertungsrechtliche Begriff "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" ist tätigkeitsbezogen. Zivilrechtliches Eigentum an Grund und Boden oder am Besatz ist unerheblich.

2. Ist für die Bewertung des Wirtschaftsteils eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs der Liquidationswert maßgebend, kann ausnahmsweise der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts geführt werden, wenn der festgestellte Wert das verfassungsrechtliche Übermaßverbot verletzt. Dies setzt aber regelmäßig voraus, dass der vom FA festgestellte Wert den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert um 40 % oder mehr übersteigt.

Grunderwerbsteuer - Gegenleistung
​​​​​​​BFH, Urteil vom 23.11.2022, II R 26/21 (NV)

Die im Rahmen eines öffentlichen Wohnraumfördermodells vom Grundstücksverkäufer übernommene Verpflichtung, noch zu errichtende Wohnungen zu einem verbilligten Mietzins an Dritte zu überlassen, stellt keine grunderwerbsteuerbare Gegenleistung des Grundstückskäufers dar, wenn ihm im Rahmen des Gesamtkonzepts zugleich zinsgünstige Darlehen gewährt werden.

Rechtsprechung - privater Bereich

Erste Tätigkeitsstätte bei Ableistung von Arbeitsbereitschafts- und Bereitschaftsruhezeiten
​​​​​​​BFH, Urteil vom 26.10.2022, VI R 48/20

Die Ableistung von Arbeitsbereitschafts- und Bereitschaftsruhezeiten in einer Einrichtung des Arbeitgebers ist eine Tätigkeit i.S. des § 9 Abs. 4 EStG.

Behindertengerechter Gartenumbau keine außergewöhnliche Belastung
​​​​​​​BFH, Urteil vom 26.10.2022, VI R 25/20; Pressemitteilung vom 23.02.2022

Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbstgenutzten Einfamilienhaus gehörenden Gartens sind keine außergewöhnlichen Belastungen.

Rechtsprechung - Verfahrensrecht

Vorläufiger Rechtsschutz: Erfordernis eines besonderen Aussetzungsinteresses bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer Norm
​​​​​​​BFH, Beschluss vom 18.01.2023, II B 53/22 (NV)

1. Bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm setzt die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung voraus, dass ein besonderes Aussetzungs- bzw. Aufhebungsinteresse des Antragstellers besteht.

2. Fehlt das besondere Interesse an der Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheides über die Entstehung von Säumniszuschlägen, kann offenbleiben, ob ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen bestehen. Aus dem BVerfG-Beschluss vom 04.05.2022 - 2 BvL 1/22 ergibt sich jedenfalls, dass sich ein Gleichlauf der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Höhe von Zinsen nach § 233a AO und von Säumniszuschlägen nach § 240 AO aufgrund der jeweiligen Besonderheiten verbietet (Bestätigung von BFH-Beschluss vom 20.09.2022 - II B 3/22 (AdV); entgegen BFH-Beschluss vom 11.11.2022 - VIII B 64/22 (AdV)).

Finanzverwaltung

AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
BMF, Schreiben vom 22.02.2023

Im Anschluss an das BFH-Urteil vom 28.07.2021, IX R 25/19, lässt die Finanzverwaltung nun – in begründeten Ausnahmefällen – anstelle der AfA nach § 7 Abs. 4 S. 1 EStG auch eine der tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer entsprechende AfA zu und erläutert die im konkreten Einzelfall dabei zu beurteilenden Kriterien. 

Sonstiges

EU aktualisiert Liste der nicht-kooperativen Länder für Steuerzwecke
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 14.02.2023

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 14.2.2023 auf die jüngste Aktualisierung der EU-Liste der steuerlich nicht kooperativen Länder geeinigt.

Vorschläge zum Bürokratieabbau
DStV, Pressemitteilung vom 23.02.2023

Auf eine Befragung des BMJ zum Bürokratieabbau adressiert der DStV neun Verbesserungsvorschläge. Die entsprechende Umsetzung bleibt abzuwarten.

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