Tax and Legal UPDATE KW 08

Corona-Krise: Maßnahmen und Aktivitäten

Neuer Beihilferahmen „Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich)“
BMWi, FAQ zu Beihilferegelungen, Ziff. A.III./B.II.

Die November-/Dezemberhilfe kann in Fällen von „direkter“ und „indirekter“ Betroffenheit wahlweise auf der Grundlage der neuen „Bundesregelung Novemberhilfe/Dezemberhilfe (Schadensausgleich)“ beantragt werden – spätestens ab Mitte März 2021.

Neustarthilfe für Soloselbständige startet
BMWi, FAQ

Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist und die keinen Zugang zu anderen Hilfen haben. Der Antrag zur einmaligen Neustarthilfe ist mittels Direktantrag zu stellen und dazu das von der betrieblichen Steuererklärung bekannte ELSTER-Zertifikat nutzen.

3. Corona-Steuerhilfegesetz
IDW, Stellungnahme vom 19.02.2021

Das IDW regt an, die Verlustverrechnung noch deutlich auszuweiten, neben der betragsmäßigen Anpassung des Verlustvortrags eine steuerfreie Corona-Rücklage einzuführen und vor allem die Mindestbesteuerung zumindest auszusetzt, besser jedoch abzuschaffen.
Das Wahlrecht zur Anwendung der sog. "Digital-AfA" sollte zur Rechtssicherheit nicht nur untergesetzlich per BMF-Schreiben, sondern in das Einkommensteuergesetz aufgenommen werden (s.a. 4.2).

Forderung nach erneuter Verlängerung zur Offenlegung von Jahresabschlüssen
BSTBK, Mitteilung vom 19.02.2021

Bei einer verspäteten Offenlegung bis zum 28.02.2021 für Jahresabschlusse mit dem Bilanzstichtag 31.12.2019 werden keine Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Die Bundessteuerberaterkammer forderte nun eine erneute Verlängerung bis zum 31.08.2021, da die Belastung von Unternehmen und Steuerberater aufgrund COVID-19 weiterhin anhält.
Aktuelle Info: Per Twitter-Account teilte die Bundessteuerberaterkammer unter Berufung auf das Bundesjustizministerium soeben mit, dass die Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2019 faktisch bis zum 05. April 2021 verlängert sei.


Neueinstellungen im Internet

Brexit – Einschätzung der aktuellen Situation
BDO-Mitteilung bei der British Chamber of Commerce in Germany


Gesetzgebung

Grunderwerbssteuer – Share Deals
Finanzministerium Niedersachsen, Pressemitteilung vom 25.02.2021

Mit einer neuen Initiative setzt Niedersachsen einen Impuls, um die Problematik der Share Deals umfassend und gerecht zu lösen. Ziel ist einerseits Gestaltungsmöglichkeiten zu reduzieren, andererseits sollen der Wirtschaft nachhaltige Umstrukturierungen ermöglicht werden, ohne dass Grunderwerbsteuer anfällt.

Country-by-Country Reporting-Austauschabkommen mit den USA
IRS - Competent Authority Arrangement vom 14.08.2020,

Nach Interimslösungen für die Jahre ab 2016 für den Austausch der CbC-Reports zwischen Deutschland und USA haben beide Staaten jetzt den Weg für den automatischen Informationsaustausch bereitet. Da das neue Abkommen jedoch Einzelheiten des Austauschs offen lässt, könnte es zu einer weiteren Interimslösung kommen.

Arbeitnehmer-Entsendung nach dem Brexit
hib, Mitteilung vom 24.02.2021

Ein erster Gesetzesentwurf für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Großbritannien und Nordirland in Folge des Brexit liegt nun vor. Voraussichtlich sollen die bisherigen unionsrechtlichen Regeln zur sozialversicherungsrechtlichen Entsendung von Arbeitnehmern sowie Selbständigen weithin anzuwenden sein.

Änderung des deutsch-dänischen Steuerabkommens
hib, Mitteilung vom 23.02.2021

Im Wege eines bilateralen Protokolls sollen die Inhalte des Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Mulilateriales Instrument – MLI) umgesetzt werden. Ein erster Gesetzesentwurf wurde vorgelegt.

Änderung des DBA Zypern
Protokoll vom 19.02.2021

Das Änderungsprotokoll setzt den abkommensrechtlichen Mindeststandard des BEPS-Projekts sowie den sogenannten „Authorized OECD Approach“ im bilateralen Verhältnis zu Zypern um und wird am der Ratifizierung folgenden 1. Januar in Kraft treten.


Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Investitionszulagenrechtliche Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen bei Verkauf einer Betriebsstätte
BFH, Urteil vom 30.07.2020, III R 1/18

Der Verkauf einer Betriebsstätte innerhalb des fünfjährigen Bindungszeitraums ist auch dann nach § 2 Abs. 1 S. 1 InvZulG 2007/2010 investitionszulagenschädlich, wenn der Käufer die Betriebsstätte fortführt und in die Pflichten des Investors eintritt, da die Wirtschaftsgüter nicht mehr zum Anlagevermögen eines Betriebs des Anspruchsberechtigten gehören.

Der Verkauf von Wirtschaftsgütern an eine Betriebsstätte innerhalb des Fördergebietes außerhalb einer Unternehmensgruppe ist im Vergleich zu den Vorgängerregelungen (InvZulG bis 2005) zulagenschädlich. Eine diesbezügliche planwidrige Regelungslücke liegt nicht vor.

Für die Annahme eines verbundenen Unternehmens i.S. des § 2 Abs. 1 InvZulG 2007/2010 reicht eine auf bestimmte Gegenstände des Unternehmens begrenzte Rechtsmacht, sei es durch eine unternehmensbezogene Kooperation, ein abgestimmtes Verhalten oder eine vertragliche Bindung, nicht aus.

Aufrechnung eines Rechtsanwalts mit Honoraransprüchen gegen Fremdgeldherausgabe in der EÜR
BFH, Urteil vom 29.09.2020, VIII R 14/17

Ein Rechtsanwalt, der nach der Vereinnahmung von Fremdgeld mit Honoraransprüchen gegen den Herausgabeanspruch des Mandanten aufrechnet, löst die für einen durchlaufenden Posten gemäß § 4 Abs. 3 S. 2 EStG notwendige Verklammerung von Einnahme und Ausgabe zu einem einheitlichen Vorgang endgültig auf.

Mit dem Wegfall der Verklammerung und damit der Voraussetzungen eines durchlaufenden Postens ist das Fremdgeld als Betriebseinnahme in die Ermittlung des Gewinns für den Betrieb einzubeziehen.

Feststellung des Einlagekontos für BgA - sachlich-abstrakte Betrachtung
BFH, Urteil vom 30.09.2020, I R 12/17

Der Bestand des Einlagekontos eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten BgA ist nach § 27 Abs. 7 i.V.m. § 27 Abs. 2 KStG weder an die Gewinnermittlungsart noch an das Überschreiten der jeweiligen Betragsgrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG gebunden.

Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit
BFH, Urteil vom 27.10.2020, V R 20/20

Entfällt bei einem Gegenstand, den der Unternehmer zunächst gemischt für steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze genutzt hatte, die Verwendung für die steuerpflichtigen Umsätze, während der Unternehmer die Verwendung für die steuerfreien Umsätze fortsetzt, kann dies zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG führen. Demgegenüber bewirkt der bloße Leerstand ohne Verwendungsabsicht keine Änderung der Verhältnisse.

Wegfall gewerbesteuerlicher Fehlbeträge bei Abspaltung
BFH, Urteil vom 12.11.2020, IV R 29/18

Scheidet infolge einer Abspaltung eine Kapitalgesellschaft als Mitunternehmerin aus einer Mitunternehmerschaft aus, gehen die vortragsfähigen Gewerbeverluste der Mitunternehmerschaft insoweit unter, als diese der Kapitalgesellschaft zugerechnet werden.

§ 19 UmwStG und § 10a Satz 10 HS 1 GewStG gelten nicht für Fehlbeträge einer Mitunternehmerschaft.

§ 8c Abs. 1 S. 5 KStG findet keine Anwendung auf die Übertragung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft.

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Zweckbetriebe von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen
BFH, Urteil vom 10.12.2020, V R 5/20

Zur Vermögensverwaltung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG i.V.m. § 64 Abs. 1 AO und § 68 Nr. 9 AO gehören nur solche Beteiligungsveräußerungen, die mangels einer unternehmerischen (wirtschaftlichen) Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG nicht steuerbar sind. Die Veräußerung der Beteiligung an einer Gesellschaft, an die der Gesellschafter zuvor entgeltliche Leistungen im Rahmen seines Unternehmens erbracht hat, erfolgt daher nicht im Rahmen der Vermögensverwaltung.

Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei einem Solarpark
BFH, Beschluss vom 14.12.2020, IV B 27/20 (NV)

Zur gesetzlichen Entwicklung des gewerbesteuerrechtlichen Zerlegungsmaßstabs bei Betrieben, die ausschließlich Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien betreiben.

Sozialversicherungspflicht bei Nettolohnoptimierung
Bundessozialgericht, Pressemitteilung zum Urteil vom 23.02.2021, B 12 R 21/18

Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten PKWs, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sind sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt und unterliegen der Beitragspflicht.


Rechtsprechung – privater Bereich

Zum Begriff der erzieherischen Tätigkeit i.S. des § 18 EStG
BFH, Urteil vom 29.09.2020, VIII R 10/17

Eine erzieherische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG ist - über die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten hinaus - auf die umfassende Schulung des menschlichen Charakters und die Bildung der Persönlichkeit im Ganzen gerichtet. Keine erzieherische Tätigkeit liegt demgegenüber vor, wenn eine im Rahmen ambulanter Eingliederungshilfe gewährte Unterstützung für behinderte oder erkrankte Menschen darauf zielt, gemeinsam erkannte, individuelle Defizite einer Person auszugleichen.

Eine Diplomsozialarbeiterin, die im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe behinderte und kranke Menschen bei einer selbstbestimmten Lebensführung unterstützt, erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Annahme einer ambulanten Pflegeeinrichtung gemäß § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG.

Nachsteuer i.S. des § 34a Abs. 4 S. 2 EStG als Bestandteil der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag
BFH, Urteil vom 10.11.2020, IX R 34/18

Die Nachsteuer erhöht die festzusetzende Einkommensteuer und damit die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag (Bestätigung des BMF-Schreibens vom 11.08.2008).

Zur Frage des Rückflusses von Werbungskosten bei einvernehmlicher Beilegung des Rechtsstreits um Bankhaftung
BFH, Urteil vom 10.11.2020, IX R 32/19

Erklärt die finanzierende Bank, einen Teil des ausstehenden Darlehens, welches der Steuerpflichtige zur Finanzierung der Anschaffungskosten einer der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienenden Eigentumswohnung aufgenommen hat, nicht mehr zurückzufordern, liegt keine Erstattung von Schuldzinsen und damit kein Rückfluss von Werbungskosten vor, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Bank mit dem "Verzicht" auf die weitere Geltendmachung der Forderung behauptete Schadensersatzansprüche des Steuerpflichtigen im Wege der Aufrechnung abgegolten hat.

Ein derartiger "Verzicht", den die Bank im Rahmen einer Vergleichsvereinbarung zur einvernehmlichen Beendigung eines Zivilrechtsstreits ausspricht, führt auf Seiten des Steuerpflichtigen auch nicht zu sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG.

Zur Aufteilung der Einkommensteuerschuld des Insolvenzschuldners bei Zusammenveranlagung
BFH, Urteil vom 27.10.2020, VIII R 19/18

Die auf den Insolvenzschuldner entfallende Gesamteinkommensteuerschuld ist auf die insolvenzrechtlichen Vermögensbereiche aufzuteilen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steueransprüche sind, soweit diese als Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 1 InsO) zu qualifizieren sind, gegenüber dem Insolvenzverwalter festzusetzen. Sonstige, nach Insolvenzeröffnung begründete Steueransprüche sind insolvenzfrei und gegen den Insolvenzschuldner festzusetzen (ständige Rechtsprechung).

Die Ausübung des Veranlagungswahlrechts durch den Insolvenzverwalter stellt eine Handlung i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar, die zur Folge hat, dass auch die auf der Zusammenveranlagung beruhende Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit anzusehen ist. Wählt der Insolvenzverwalter die Zusammenveranlagung, ist daher auch die auf Einkünfte der nicht insolventen Ehefrau entfallende Einkommensteuer im gleichen Verhältnis wie die durch die Einkünfte des Insolvenzschuldners ausgelöste Einkommensteuer zwischen der Insolvenzmasse und dem insolvenzfreien Vermögen zu verteilen.

Ein Altersentlastungsbetrag gemäß § 24a EStG ist im Rahmen der Ermittlung der den Vermögensbereichen zuzuordnenden Einkünfte --und damit auch zugunsten des Insolvenzverwalters-- zu berücksichtigen.

Kindergeldrechtliche Berücksichtigung eines Kindes, das wegen einer Erkrankung keine Berufsausbildung beginnen kann
BFH, Urteil vom 12.11.2020, III R 49/18, Pressemitteilung 5/21 vom 25.2.2021

Ein Kind unter 25 Jahren, das wegen einer Erkrankung keine Berufsausbildung beginnen kann, ist nur dann als ausbildungsplatzsuchendes Kind nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen, wenn das Ende der Erkrankung absehbar ist. Anderenfalls reicht der Wille des Kindes, sich nach dem Ende der Erkrankung um einen Ausbildungsplatz zu bemühen, nicht aus. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob eine Berücksichtigung als behindertes Kind nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG möglich ist.

Kindergeldanspruch bei krankheitsbedingter Unterbrechung eines Freiwilligendienstes
BFH, Urteil vom 09.09.2020, III R 15/20 (NV)

Der krankheitsbedingte Abbruch eines Freiwilligendienstes führt zum Verlust des Kindergeldanspruchs.

Die Grundsätze zum Fortbestehen eines Kindergeldanspruchs bei einer Unterbrechung der Berufsausbildung wegen Krankheit sind auf die vorzeitige Beendigung eines Freiwilligendienstes wegen Krankheit nicht entsprechend anwendbar.

 

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Bindungswirkung eines Ablehnungsbescheids
BFH, Urteil vom 09.09.2020, III R 2/19

Wird vor Ablauf der Klagefrist ein Änderungsantrag gemäß § 172 Abs. 1 S. 3 AO gestellt, der eine den Anspruch auf Kindergeld ablehnende Einspruchsentscheidung betrifft, und wird die Angelegenheit nach der Ablehnung dieses Antrags im darauf folgenden Einspruchsverfahren erneut sachlich geprüft, umfasst die Bindungswirkung der ablehnenden Entscheidung auch die Monate bis zur Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung über den Änderungsantrag.


Finanzverwaltung

Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und
-verarbeitung mit 1 Jahr festgelegt
BMF, Schreiben vom 26.02.2021, Gz. IV C 3 - S 2190/21/10002

Das BMF setzt die angekündigte der „Digital-AfA“ nunmehr um, und legt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für definierte materielle Wirtschaftsgüter „Computerhardware“ sowie immateriellen Wirtschaftsgüter „Betriebs- und Anwendersoftware“ nun mit einem Jahr fest. Dies erfolgt „unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder“. Die von verschiedenen Bundesländern zunächst vorgebrachten rechtliche Bedenken gegen die Umsetzung durch BMF-Schreiben scheinen damit überwunden.

Kriterien für die Entscheidung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung
BMF, Schreiben vom 27.01.2021, Gz. IV A 3 -S 0550/20/10008

Das BMF aktualisierte die Kriterien für einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Insbesondere geht das BMF auf folgende Regelungen näher ein: Anwendungsbereich, Verfahren (Zustimmung/Ablehnung), Sachverhaltsermittlung, Planinhalt und Entscheidung (Erlassbedürftigkeit/Erlasswürdigkeit). Das Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 11.01.2002.

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
BMF, Schreiben vom 28.01.2021, Gz. IV A 3 -S 0062/20/10005

Mit sofortiger Wirkung werden die Normen des AEAO zu § 30 (Nr. 7) und § 89 (Nr. 4.2.4) geändert.

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
BMF, Schreiben vom 19.02.2021, Gz. IV C 1 -S 2252/19/10003

Das BMF-Schreibens vom 18.01.2016 wird um folgende Themen ergänzt: Zertifikate (Rd. 57), negative Einlagezinsen (Rd. 129a) sowie Fundstellennachweis und Anwendungsregelung (Rd. 324)

Steu­er­li­che För­de­rung von For­schung und Ent­wick­lung
BMF, Mitteilung vom 22.02.2021

Für die Beantragung und Gewährung der Forschungszulage ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Das erste Verfahren ist der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Danach erfolgt der Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt. Dieses Antragsformular wird ab dem 01.04.2021 auf dem Online-Portal „Mein ELSTER“ bereitgestellt werden. Dem Antrag sind keine weiteren Belege - auch nicht die Bescheinigung der BSFZ - beizufügen.

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