Tax and Legal UPDATE KW 19

Corona-Krise: Maßnahmen und Aktivitäten

Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Schweiz
BMF, Schreiben vom 07.05.2021, Gz. IV B 2 - S 1301-CHE/07/10019-05

Die Vereinbarung wird dahingehend ergänzt, dass für Arbeitgeber regelmäßig keine Betriebsstätte im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers begründet wird, nur weil diese temporär aufgrund der Corona Pandemie ihre Tätigkeiten an deren Wohnsitz ausüben. Für die Annahme einer Betriebsstätte fehlt es an dem erforderlichen Maß an Dauerhaftigkeit der Aktivität.

Betrügerische Erlangung von Corona-Soforthilfen
BGH, Pressemitteilung zum Beschluss vom 04.05.20.21, 6 StR 134/21

Der BGH verwarf mangels Rechtsfehlern die Revision gegen das landgerichtliche Urteil in Sachen Subventionsbetrug. Der Angeklagte hatte im Frühjahr 2020 in sieben Fällen in vier Bundesländern Corona-Soforthilfen für tatsächlich nicht existierende Kleingewerbe beantragt und dabei insgesamt 50.000 Euro erlangt.

Neueinstellungen im Internet

Vorbereitung des Generationswechsels in Familienunternehmen – Erfahrungsberichte aus der Praxis und der Lehre
BDO Website, Web Seminar am 20.05.2021

Gesetzgebung

Änderung DBA Großbritannien und Nordirland
Bundestag, Gesetzesentwurf vom 11.05.2021

Das DBA zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland aus dem Jahr 2010 ist aus dem Geltungsbereich des Multilateralen Instruments (MLI) zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ausgenommen. Deshalb werden die Ergebnisse der Auswahlentscheidungen des MLI insoweit nicht mittels des MLI selbst, sondern über ein bilaterales Änderungsprotokoll umgesetzt.

Dadurch sollen insbesondere nicht nur Doppelbesteuerungen, sondern auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermieden werden. Zudem wird die dem BEPS-Mindeststandard entsprechende Missbrauchsvermeidungsklausel, die auf ein Hauptzweck-Kriterium abstellt („Principal Purpose Test“ – PPT), aufgenommen.

Änderung des DBA Niederlande
Bundesregierung, Gesetzesentwurf vom 10.04.2021

Auch das DBA zwischen Deutschland und den Niederlanden ist aus dem Geltungsbereich des Multilateralen Instruments (MLI) zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ausgenommen und die Ergebnisse der Auswahlentscheidungen des MLI werden insoweit nicht mittels des MLI selbst, sondern über ein bilaterales Änderungsprotokoll umgesetzt.

Neben Änderungen bezüglich dem Besteuerungsrecht an Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Staates, wenn diese einen Gesamtbetrag von 15 000 Euro im Jahr nicht überschreiten. sollen mit diesem Protokoll weitere Aktualisierungen und Klarstellungen des Abkommens im Hinblick auf die Qualifikation der Beschäftigten im niederländischen öffentlichen Dienst und den  Datenschutz beim Informationsaustausch vorgenommen werden.

Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb sowie zur Änderung weiterer Gesetze
Bundestag, Gesetzesentwurf, Ds 19/28901, vom 22.04.2021

Der Bundestag hat über den Gesetzentwurf am 06.05.2021 in erster Lesung (Plenarprotokoll 19/227) debattiert und ihn zur weiteren Beratung in die entsprechenden Ausschüsse verwiesen.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung
BFH, Urteil vom 17.11.2020, I R 72/16

Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.

Herstellerrabatt als Entgeltbestandteil des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Arzneimitteln
BFH, Urteil vom 10.12.2020, V R 34/18

Das Entgelt für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Arzneimitteln durch eine gesetzliche Krankenkasse bemisst sich nach dem von dieser an die jeweilige Versandapotheke gezahlten --rabattierten-- Betrag zuzüglich des von dem pharmazeutischen Unternehmer der Apotheke gezahlten Herstellerrabatts.

Die Berücksichtigung des Herstellerrabatts als Entgeltbestandteil verstößt bei Lieferungen von Arzneimitteln in einer --mit Ausnahme der Versandapotheke-- inländischen Lieferkette von einem pharmazeutischen Unternehmer über einen Großhändler und eine Versandapotheke an eine gesetzliche Krankenkasse nicht gegen den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer.

Entlastung von der Energiesteuer bei Zahlungsausfall
BFH, Urteil vom 15.12.2020, VII R 11/19

Die Vereinbarung und Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts i.S. des § 60 Abs. 1 Nr. 3 EnergieStG richtet sich nach den zivilrechtlichen Vorschriften.

Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass der Zahlungsausfall trotz des vereinbarten Eigentumsvorbehalts und der Erfüllung der weiteren Voraussetzungen der Entlastungsnorm nicht zu vermeiden war.

Zum Vorsteuerabzug und zur unentgeltlichen Zuwendung
BFH, Urteil vom 16.12.2020, XI R 26/20

Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil Mitteldeutsche Hartstein-Industrie vom 16.09.2020 - C-528/19

Bezieht ein Unternehmer eine Leistung, um diese an einen Dritten unentgeltlich weiter zu liefern und zugleich die eigene unternehmerische Tätigkeit zu ermöglichen, steht ihm der Vorsteuerabzug zu, wenn die bezogene Eingangsleistung nicht über das hinausgeht, was erforderlich/unerlässlich war, um diesen Zweck zu erfüllen, und die Kosten der Eingangsleistung (kalkulatorisch) im Preis der getätigten Ausgangsumsätze enthalten sind und der Vorteil des Dritten (hier: der Allgemeinheit) allenfalls nebensächlich ist. Insoweit reicht eine "mittelbare" Veranlassung für den Vorsteuerabzug aus (Änderung der Rechtsprechung).

§ 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG ist unionsrechtskonform dahingehend einschränkend auszulegen, dass eine Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe nicht erfolgt, wenn kein unversteuerter Endverbrauch droht.

Stromverbrauch in Transformations- und Umspannanlagen
BFH, Beschluss vom 28.01.2021, VII B 99/20 (NV)

Der Verbrauch von Strom in den Transformations- und Umspannanlagen einer Photovoltaikanlage ist nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG steuerfrei.

Rückwirkende Verteilung von im Voraus gezahlten Erbbauzinsen zum Teil verfassungswidrig
BVerfG, Pressemitteilung vom 11.05.2021 zum Beschluss vom 25.03.2021, 2 BvL 1/11

Die Beschränkung der Absetzbarkeit von Vorauszahlungen auf Erbbauzinsen durch die gleichmäßige Verteilung der Ausgaben auf den Zeitraum, für den sie geleistet worden sind, durch § 11 Abs. 2 S. 3 Hs. 1 iVm. § 52 Abs. 30 EStG in der Fassung des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes vom 09.12.2004 war mit belastenden Folgen einer unechten Rückwirkung verbunden, die zum Teil dem Grundsatz des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes widersprechen.

Rechtsprechung – privater Bereich

Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus Schneeballsystemen
BFH, Urteile vom 29.09.2020, VIII R 17/17, vom 27.10.2020, VIII R 3/10 und VIII R 42/18; Pressemitteilung 17/21

Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG tritt auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird und kein die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließender Fall nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 oder Satz 3 EStG vorliegt.

Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte in Form von Scheinrenditen aus einem betrügerischen Schneeballsystem erzielt hat, für die aus seiner Sicht Kapitalertragsteuer nach § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG einbehalten worden ist.

Die Bemessungsgrundlage der von dem Steuerpflichtigen aus den Scheinrenditen erzielten Kapitaleinkünfte mindert sich nicht um die einbehaltene Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag), wenn der Einbehalt nach § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG mit abgeltender Wirkung für Rechnung des Steuerpflichtigen als Gläubiger der Kapitalerträge erfolgt ist (anderer Ansicht Urteil des FG München vom 27.10.2017 - 2 K 956/16, BB 2018, 468).

Grenzen der nachgelagerten Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Altersvorsorgesystemen
BFH, Urteil vom 28.10.2020, X R 29/18

Leistungen aus einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan "401(k) pension plan" sind sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG.

Die Einkünfte sind nach § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen Kapitalauszahlung und Einzahlungen zu besteuern, sofern der Steuerpflichtige während der Ansparphase nicht der inländischen Besteuerung unterlag, sodass die in dieser Vorschrift abschließend aufgezählten steuerrechtlichen Freistellungen oder sonstigen Förderungen von Beiträgen nicht gewährt werden konnten.

Die Regelungen in § 22 Nr. 5 Sätze 1 und 2 EStG ermöglichen weder nach ihrem Wortlaut noch im Wege rechtsfortbildender Analogie, die nach US-amerikanischem Steuerrecht während der Ansparphase tatsächlich gewährte Freistellung der Beiträge in den "401(k) pension plan" zum Anlass zu nehmen, die Leistungen hieraus im Inland nachgelagert zu besteuern.

Schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen aufgrund eines Fehlers des Anbieters
BFH, Urteil vom 16.12.2020, X R 21/19

Eine förderschädliche Auszahlung von Altersvorsorgevermögen liegt aufgrund der gebotenen objektiven Betrachtungsweise vor, wenn der Anbieter Zahlungen entgegen den in § 93 Abs. 1 Satz 1 EStG genannten Voraussetzungen --wenn auch irrtümlich-- vorgenommen hat.

Anspruch auf deutsches Kindergeld in den Wohnsitz-Wohnsitz-Fällen, wenn nur in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht
BFH, Urteil vom 18.02.2021, III R 27/19

Der Anspruch auf Kindergeld im nachrangigen Staat ist nicht nach Art. 68 Abs. 2 Satz 3 der VO Nr. 883/2004 ausgeschlossen, wenn nur ein Anspruch im nachrangigen Staat besteht, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch im vorrangigen Staat aber nicht erfüllt werden.

Die Koordinierungsregel des Art. 68 Abs. 2 Satz 3 der VO Nr. 883/2004 ist nur anwendbar, wenn konkurrierende Ansprüche im Sinne dieser Vorschrift vorliegen.

Wird daher in dem vorrangig zuständigen Mitgliedstaat für einzelne Kinder keine dem Kindergeld vergleichbare Leistung erbracht, weil die nationalen Rechtsvorschriften keinen Anspruch für das Kind vorsehen, müssen die allein durch den Wohnort einer berechtigten Person ausgelösten Ansprüche auf Familienleistungen für in einem anderen Mitgliedstaat lebende Kinder erfüllt sein.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Bekanntgabe der Prüfungsanordnung - vermögensverwaltende Personengesellschaft - Hemmung der Feststellungsfrist
BFH, Urteil vom 27.10.2020, IX R 16/19

Führt das FA bei einer KG eine Außenprüfung durch, um u.a. zu prüfen, ob es sich bei den bisher festgestellten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung um solche aus Gewerbebetrieb handelt, und ist das nicht der Fall, entfaltet die Prüfungsanordnung (für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betreffende Feststellungen) gegenüber den Kommanditisten keine den Ablauf der Feststellungsfrist hemmende Wirkung, wenn sie nur der KG (bzw. deren rechtlich identischer Rechtsnachfolgerin) bekannt gegeben und auf § 193 Abs. 1 AO gestützt worden ist.

Finanzverwaltung

Digitales Lohnsteuer-Handbuch 2021
BMF, Mitteilung vom 14.05.2021

Die aktuelle Ausgabe des Amtlichen Lohnsteuer-Handbuchs ist in digitaler Form verfügbar. Dort finden Sie eine übersichtliche Darstellung der Gesetze, Richtlinien und Hinweise zur Lohnsteuer für das Jahr 2021. Auch von weiteren amtlichen Handbüchern sind digitale Versionen verfügbar.

Sonstiges

Grundsteuer: Bundesmodell gilt auch für Nordrhein-Westfalen
FinMin NRW, Mitteilung vom 06.05.2021

Nordrhein-Westfalen wird von der Öffnungsklausel bei der Grundsteuer keinen Gebrauch machen, damit wird dort künftig das Bundesmodell gelten.