Tax and Legal UPDATE KW 31

Neueinstellungen im Internet

Änderungen beim Transparenzregister durch das TraFinG
BDO Website – Insights, deutsch und englisch
BDO Legal – Web Seminar am 19. August 2021

Neue Auffassung der Finanzverwaltung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Aufsichtsräten
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Global Employer Services News |July 2021
BDO Global

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Zur Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage von im Gesamthandsvermögen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft befindlichen Wirtschaftsgütern nach einer zwischenzeitlichen gewerblichen Prägung
BFH, Urteil vom 22.02.2021, IX R 13/19 (NV)

Eine Betriebsaufgabe i.S. des § 16 Abs. 3 EStG liegt auch dann vor, wenn eine gewerblich geprägte Personengesellschaft ihre gewerbliche Prägung verliert.

Werden Wirtschaftsgüter einer gewerblich geprägten Personengesellschaft - hier Gebäude - wegen des Wegfalls der gewerblichen Prägung in das Privatvermögen überführt und von der nunmehr vermögensverwaltenden Gesellschaft weiterhin zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt, sind als Bemessungsgrundlage für die AfA die gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter als fiktive Anschaffungskosten anzusetzen.

Umfang des Vorsteuerabzugs einer Führungsholding; Leistungsaustausch bei erfolgsabhängiger Vergütung
BFH, Beschluss vom 30.03.2021, V B 63/20 (NV)

Aufgrund des beim EuGH unter dem Az. C-98/21 anhängigen Vorabentscheidungsersuchens des BFH vom 23.09.2020 - XI R 22/18 (BFHE 270, 562, BStBl II 2021, 325) ist ernstlich zweifelhaft, ob der grundsätzliche Vorsteuerabzug einer Führungsholding nach Maßgabe des ausschließlichen Entstehungsgrundes eingeschränkt wird.

Der Steuerbarkeit von Beratungsleistungen steht bei summarischer Prüfung nicht entgegen, dass die Vergütung nur im Falle eines Finanzierungserfolgs zu zahlen ist.

Voraussetzungen des Verbots des Abzugs von sog. Bestechungsgeldern
BFH, Urteile vom 15.04.2021, IV R 25/18, IV R 26/18 (NV) und IV R 27/18 (NV)

Soweit die Zuwendung von Vorteilen sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 1 EStG den Gewinn nicht mindern dürfen, wenn die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, muss auch der subjektive Tatbestand des Strafgesetzes erfüllt sein.

Ausübung des Wahlrechts nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG bei ausländischer Personengesellschaft
BFH, Urteile vom 20.04.2021, IV R 3/20 und IV R 20/17 (NV)

Die als Mitunternehmerschaft anzusehende ausländische Personengesellschaft wird für Zwecke der Ermittlung der steuerfreien, dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte als "fiktive" Normadressatin des § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG behandelt; ein danach ggf. bestehendes Gewinnermittlungswahlrecht ist von ihr selbst, nicht von ihren inländischen Gesellschaftern auszuüben.

In diesem Fall ist das (materielle) Gewinnermittlungswahlrecht nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG ausgeschlossen, wenn nach ausländischen gesetzlichen Vorschriften eine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht besteht.

Das Eingreifen der Sperrwirkung setzt nicht voraus, dass die ausländischen gesetzlichen Pflichten mit den deutschen funktions- und informationsgleich sind.

Finanzielle Eingliederung bei Verschmelzung des Organträgers
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.08.2020, 1 K 1585/15, Revision BFH I R 45/20

Die Voraussetzungen einer fortbestehenden Organschaft sind auch dann erfüllt, wenn eine finanzielle Eingliederung seit Beginn des Wirtschaftsjahres ununterbrochen zunächst zum übertragenden und sodann zum übernehmenden Rechtsträger bestanden hat und bis zum Ende des Wirtschaftsjahres bestehen geblieben.

Rechtsprechung – privater Bereich

Begriff des Grundstücks beim Erwerb eines Familienheims
BFH, Urteil vom 23.02.2021, II R 29/19

Sollte als Grundstück des Familienheimerwerbs die wirtschaftliche Einheit im Sinne des BewG zu verstehen sein und erlässt das Belegenheitsfinanzamt einen entsprechenden Feststellungsbescheid, ist diese Feststellung bindend und kann im Verfahren gegen den Erbschaftsteuerbescheid nicht erfolgreich angegriffen werden.

Keine Zusammenschau bei Erwerb von Geschwistern
BFH, Beschluss vom 25.05.2021, II B 87/20 (NV)

Wendet ein Schenker einen Grundstücksanteil zunächst einem Abkömmling zu, ist der anschließende Erwerb des Grundstücksanteils durch einen anderen Abkömmling nicht aufgrund einer Zusammenschau von § 3 Nrn. 2 und 3 GrEStG steuerbefreit, unabhängig davon, ob eine entsprechende Auflage bestand.

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG ist auf die Abwicklung von Bruchteilsgemeinschaften, die im Wege der vorweggenommenen Erbfolge entstanden sind, nicht entsprechend anwendbar.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Außergerichtlicher Rechtsbehelf als Voraussetzung einer Untätigkeitsklage
BFH, Urteil vom 23.03.2021, VII R 7/19 (NV)

Wurde gegen einen Einfuhrabgabenbescheid kein Einspruch eingelegt, ist eine Untätigkeitsklage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 FGO unzulässig.

Nachlaufende Schuldzinsen – Abgeltungsteuer
BFH, Beschluss vom 09.07.2021, IX B 67/20 (NV)

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass Schuldzinsen für die Anschaffung einer Beteiligung i.S. des § 17 EStG wie nachträgliche Betriebsausgaben als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden. Das Werbungskostenabzugsverbot in § 20 Abs. 9 EStG ist nicht verfassungswidrig, soweit es den Abzug verhindert. Diesbezügliche Fragen haben keine grundsätzliche Bedeutung mehr.

Sonstiges

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für unwettergeschädigte Unternehmen
BMJV, Mitteilung und Formulierungshilfe vom 04.08.2021

Die Bundesregierung hat die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgrund der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 beschlossen. Geplant ist, die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen rückwirkend vom 10.7.2021 bis Ende Oktober 2021 auszusetzen.