Neueinstellungen im Internet
Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt!
BDO Legal, Web Seminar am 21. September 2021
Rechtsprechung – gewerblicher Bereich
Betriebsaufspaltung und minderjährige Kinder
BFH, Urteil vom 14.04.2021, X R 5/19; Pressemitteilung vom 09.09.2021
Die personelle Verflechtung verlangt --abgesehen vom Sonderfall der faktischen Beherrschung--, dass der das Besitzunternehmen beherrschende Gesellschafter auch in der Betriebskapitalgesellschaft die Stimmenmehrheit innehat und dort in der Lage ist, seinen Willen durchzusetzen; eine Beteiligung von exakt 50 % der Stimmen reicht nicht aus (Bestätigung des BFH-Urteils vom 30.11.2005 - X R 56/04, BFHE 212, 100, BStBl II 2006, 415).
Sind sowohl ein Elternteil als auch dessen minderjähriges Kind an der Betriebskapitalgesellschaft beteiligt, sind die Stimmen des Kindes jedenfalls dann nicht dem Elternteil zuzurechnen, wenn in Bezug auf die Gesellschafterstellung des Kindes eine Ergänzungspflegschaft angeordnet ist.
Sog. Typenvergleich zur Qualifizierung von Ausschüttungen einer ausländischen Gesellschaft
BFH, Urteil vom 18.05.2021, I R 12/18
Ob Ausschüttungen einer ausländischen Gesellschaft gemäß § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG außer Ansatz bleiben, richtet sich nach dem sog. Typenvergleich. Sowohl das ausländische Rechtsgebilde als auch die konkrete Beteiligungsform des Steuerpflichtigen müssen vom Typ her den Gesellschafts- und Beteiligungsformen gleichen, die in diesen Regelungen angeführt werden. Entscheidend ist eine rechtliche und wirtschaftliche Gesamtwürdigung der maßgebenden ausländischen Bestimmungen über die Organisation und Struktur der Gesellschaft sowie deren konkrete Ausformung in ihrer Satzung.
Für den Typenvergleich der konkreten Beteiligungsform mit einer Aktie kommt es grundsätzlich darauf an, ob die Beteiligungsform als mitgliedschaftliche Beteiligung anzusehen ist, die dem Anteilseigner Vermögens- und Mitverwaltungsrechte einräumt. Dies setzt aber nicht voraus, dass sämtliche Einzelheiten der ausländischen Beteiligungsform auch für inländische Aktien umsetzbar wären.
Aufgrund der Unionsrechtswidrigkeit des § 8b Abs. 5 KStG 2001 richtet sich die Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben beim Bezug steuerfreier Dividenden im Jahr 2001 grundsätzlich nach § 3c Abs. 1 EStG.
Entlastung von Kapitalertragsteuer trotz Zwischenschaltung einer GbR
BFH, Beschluss vom 18.05.2021, I R 77/17
Eine unmittelbare Beteiligung i.S. des § 43b Abs. 2 Satz 1 EStG liegt auch dann vor, wenn diese Beteiligung unter Zwischenschaltung einer vermögensverwaltenden, nicht gewerblich geprägten GbR gehalten wird. Maßgebend ist die steuerrechtliche Bruchteilsbetrachtung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO.
Zur kurzzeitigen Überlassung von möblierten Wohnungen zum Zwecke der Ausübung der Prostitution in einem sog. Rotationsverfahren
BFH, Urteil vom 24.02.2021, XI R 4/19 (NV)
Die kurzzeitige Überlassung von möblierten Wohnungen auch zum Zwecke der Ausübung der Prostitution in einem sog. Rotationsverfahren ist keine steuerfreie Vermietung i.S. des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse durch andere wesentliche Leistungen des Leistenden überlagert wird, so dass keine passive Vermietungstätigkeit mehr vorliegt.
Besteuerung von Betreuungs- und Pflegeleistungen; Anerkennung des Leistenden als soziale Einrichtung
BFH, Beschluss vom 01.06.2021, XI B 27/20 (NV)
Wenn die Kosten für Pflegeleistungen nicht von Einrichtungen der sozialen Sicherheit "vergütet" werden, sondern die zu pflegende Person selbst aus eigenen Mitteln für die Pflegeleistungen aufzukommen hat, kann nicht von einer Übernahme der Kosten durch soziale Einrichtungen gesprochen werden; dies gilt auch, wenn der Leistungsempfänger die für seine Pflege eingesetzten Mittel aus einer Altersrente bezogen hat.
Setzt der Leistungsempfänger seine Altersrente zur Finanzierung von Pflegekosten ein, liegt darin keine explizite Entscheidung der Kasse zugunsten der Kostenerstattung von Pflegeleistungen, mithin auch keine Anerkennung des Leistenden als "andere Einrichtung mit sozialem Charakter".
Eigenbetriebliche Entnahme des Stroms nach § 9b Abs. 3 StromStG
BFH, Beschluss vom 24.06.2021, VII R 26/19 (NV)
Für eine Entlastungsberechtigung nach § 9b Abs. 3 StromStG ist es erforderlich, dass der verwendete Strom von dem Unternehmen des produzierenden Gewerbes, das den Antrag gestellt hat, selbst zu eigenbetrieblichen Zwecken entnommen wird.
Übt der Betriebsführer auf der Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Betriebsführungsvertrags die tatsächliche Sachherrschaft über die stromverbrauchenden Anlagen aus, wird der Strom vom Betriebsführer entnommen, so dass die Entnahme dem Auftraggeber und Eigentümer der Anlage nicht zugerechnet werden kann.
Keine Abgeltungsteuer bei Gesellschafterfremdfinanzierung aus dem Ausland
FG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2021, 10 K 1362/18, Revision VIII R 15/21
Das FG lehnt eine Anwendung des Abgeltungsteuertarifs ab. In der im Streitjahr 2011 geltenden Fassung betreffe § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG nicht nur Zahlungen von im Inland ansässigen Schuldner-Kapitalgesellschaften. Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Änderung der Regelung ab dem 01.01.2021, wonach Zinsen einer ausländischen Kapitalgesellschaft nicht mehr von der Vorschrift erfasst würden.
Rechtsprechung – privater Bereich
Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auch in Fällen geringer Bedeutung
BFH, Urteil vom 16.03.2021, X R 34/19
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind auch bei geringfügigen Beträgen zu bilden. Weder dem Grundsatz der Wesentlichkeit noch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz lässt sich eine Einschränkung der Pflicht zur Bildung auf wesentliche Fälle entnehmen.
Verfassungsrechtlich zulässige unechte Rückwirkung durch §§ 15b, 20 Abs. 2b Satz 1 EStG i.V.m. § 52 Abs. 37d EStG i.d.F. des JStG 2007
BFH, Urteil vom 25.03.2021, VIII R 16/18
§§ 15b, 20 Abs. 2b Satz 1 EStG i.V.m. § 52 Abs. 37d Satz 1 EStG i.d.F. des JStG 2007 vom 13.12.2006 (BGBl I 2006, 2878) beinhalten eine zulässige unechte Rückwirkung, soweit danach im Jahr 2006 entstandene negative Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einem Steuerstundungsmodell, das der Steuerpflichtige am 20.12.2005 gezeichnet hat, der Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15b EStG unterliegen.
Unionsrechtmäßigkeit des Ausschlusses des Sonderausgabenabzugs für Sozialversicherungsbeiträge eines in Österreich tätigen Arbeitnehmers
BFH, Urteil vom 13.04.2021, I R 19/19 (NV)
Beiträge eines unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmers zu einem inländischen Versorgungswerk, die in Zusammenhang mit nach Art. 15 Abs. 1 DBA-Österreich 2000/2010 steuerfreien ausländischen Einkünften stehen, sind weder als Sonderausgaben noch im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen. Dies verstößt nicht gegen die unionsrechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Rechtsprechung – Verfahrensrecht
Einspruchsgegenstand; Grenzen der Überprüfungsmöglichkeit im Einspruchsverfahren; einheitliche Erstausbildung
BFH, Urteil vom 14.04.2021, III R 50/20
Die vorbehaltlose Festsetzung von Kindergeld und die Verfügung über die Nichtauszahlung sind eigenständige Verwaltungsakte. Richtet sich der Einspruch nur gegen die verweigerte Auszahlung, liegt hierin nicht zugleich ein Einspruch gegen die Festsetzung.
Die der Familienkasse eingeräumte Überprüfungsmöglichkeit im Einspruchsverfahren findet ihre Grenze in dem angefochtenen Verwaltungsakt als formellem Gegenstand des Einspruchs.
Der "Gesamtplan" des Kindes, sein Berufsziel erst durch eine weitere Ausbildung zu erreichen, ist nicht das allein maßgebliche Kriterium für die Annahme einer einheitlichen Erstausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.
Ablehnung eines Terminverlegungsantrags aufgrund schwerwiegender Mitwirkungspflichtverletzungen und einer länger andauernden Erkrankung
BFH, Beschluss vom 28.05.2021, VIII B 103/20
Die Ablehnung einer Terminänderung kann selbst bei Vorliegen erheblicher Gründe ermessensgerecht sein, wenn eine Verletzung der Mitwirkungspflichten bereits im Veranlagungsverfahren und Rechtsbehelfsverfahren vorliegt und wenn der Beteiligte zusätzlich trotz einer bereits seit geraumer Zeit bestehenden Erkrankung keine Vorsorge für die Wahrnehmung eines anstehenden Termins trifft.
Unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und formelle Anforderungen bei fakultativen Steuerermäßigungen
BFH, EuGH-Vorlage vom 08.06.2021, VII R 44/19
Gilt der unionsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch für die fakultative Steuerermäßigung nach Art. 5 Satz 1 vierter Gedankenstrich RL 2003/96 mit der Folge, dass der Mitgliedstaat die Steuerermäßigung nach Ablauf der in seinem Recht geregelten Antragsfrist nicht verweigern darf, wenn im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei der zuständigen Behörde noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist?
Finanzverwaltung
Vorsteuerabzug – Angabe des Leistungszeitpunktes/-raums in Rechnungen
BMF, Schreiben vom 09.09.2021, Gz. Z III C 2 - S 7280-a/19/10004
Die Finanzverwaltung übernimmt die Rechtsgrundsätze einiger BFH-Urteile in den UStAE, wonach sich der Leistungszeitpunkt im Einzelfall aus dem Rechnungsdatum ergeben kann, wenn keine Zweifel bestehen, dass die Leistung in dem Monat der Rechnungsstellung ausgeführt wurde.
Aliasnamen nach dem ProstSchG bei umsatzsteuerlichen Rechnungen
BMF, Schreiben vom 070.9.2021, Gz. III C 2 - S 7280-a/19/10001
Ein Aliasname nach § 5 Abs. 6 des Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) stellt keinen falschen, sondern einen behördlich genehmigten Zweitnamen ähnlich einem Künstlernamen dar. Alleine die Verwendung eines Aliasnamens als Rechnungsaussteller oder Leistungsempfänger führt daher nicht zur Entstehung einer Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG.
Versicherung von im Drittland belegenen Betriebsstätten
BMF, Schreiben vom 07.09.2021, Gz. III C 4 - S 6400/21/10002
Die Finanzverwaltung erläutert ihre Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 2 Satz 2 VersStG bei der Versicherung von im Drittland belegenen Betriebsstätten und im Drittland ansässigen fremden Unternehmen.
Vorläufigkeitsvermerk für Renteneinkünfte soll kommen
BdSt, Mitteilung vom 31.08.2021
Nach einem vom BMF erhaltenen Schreiben sollen Steuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2005 mit Blick auf die Basisrentenbesteuerung künftig vorläufig ergehen – und zwar so lang, bis die Verfassungsmäßigkeit der Steuerberechnung geprüft wurde.
Gegen die BFH-Urteile vom 19.05.2021 wurden zwischenzeitlich Verfassungsbeschwerden eingelegt (2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21).
Corona-Krise
Konsultationsvereinbarung mit der Schweiz
BMF, Schreiben vom 08.09.2021, Gz. IV B 2 - S 1301-CHE/07/10015-16
Im Hinblick auf die andauernden Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beabsichtigen die zuständigen Behörden, die bestehende Konsultationsvereinbarung betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an unselbständig Erwerbstätige während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie nicht vor dem 31. Dezember 2021 zu kündigen.
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