Tax and Legal UPDATE KW 45

Neueinstellungen im Internet

Zuschusspflicht des Arbeitgebers für Altzusagen der betrieblichen Altersversorgung ab 2022
BDO Legal, Website
, Insight

Ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen
BDO Website
, Insight

Kölner Stiftungsforum
Web Seminar am 25. November 2021

Optionsmodell Teil 2 – Ein praktisches Fallbeispiel für KMU
Web Seminar am 26. November 2021

Gesetzgebung

Nationale Einführung des Public Country-by-Country-Reportings bis Mitte 2023 erforderlich
EU-Parlament, Mitteilung vom 11.11.2021 und Schlagzeile vom 09.11.2021

Das EU-Parlament hat der Einführung einer länderbezogenen öffentlichen Steuerberichtspflicht für große multinationale Konzerne zugestimmt. Mit der Verabschiedung der "Richtlinie über die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen" (Public Country-by-Country Reporting) kommt das Verfahren zum Abschluss mit dem Ziel, die Steuertransparenz und die öffentliche Kontrolle zur erhöhen, um es multinationalen Unternehmensgruppen zu erschweren, Gewinne zu verschieben.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Entfallen des unberechtigten Steuerausweises
BFH, Beschluss vom 27.07.2021, V R 43/19

Hat der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend gemacht, ist der aufgrund des unberechtigten Steuerausweises geschuldete Steuerbetrag gemäß § 14c Abs. 2 UStG für den Zeitraum zu berichtigen, in dem der Rechnungsempfänger die Vorsteuer an das Finanzamt zurückzahlt. Auf den Zeitpunkt der Berichtigungsbeantragung beim Finanzamt oder den einer Rechnungsberichtigung kommt es nicht an.

Bei der Zustimmung des Finanzamts nach § 14c Abs. 2 S. 5 UStG handelt es sich nicht um einen Grundlagenbescheid.

Besteuerung von Sportwetten
BFH, Urteil vom 07.09.2021, IX R 30/18

Der Einsatz bei einer Sportwette umfasst den gesamten Betrag, den der Spieler zum Abschluss des Wettvertrags i.S. des § 763 BGB an den Veranstalter zahlt.

Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sportwettensteuer nach § 17 Abs. 2 S. 2 RennwLottG a.F. ist nicht um die gegebenenfalls auf den Spieler überwälzte Sportwettensteuer zu kürzen.

Beschränkte Steuerpflicht für Zinsen aus Wandelanleihen
BFH, Beschluss vom 13.07.2021, I R 6/18

Zinsen aus Wandelanleihen führen gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG zu beschränkt steuerpflichtigen inländischen Einkünften. Dies gilt auch dann, wenn sie in Form von Teilschuldverschreibungen ausgegeben worden sind. Die tatbestandlichen Ausnahmen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa S. 2 EStG finden auf Wandelanleihen keine Anwendung.

Erbschaftsteuerrechtliche Behandlung der Anwachsung eines KG-Anteils bei übersteigendem Abfindungsanspruch
BFH, Urteil vom 08.06.2021, II R 2/19

Ist der Abfindungsanspruch, der aufgrund des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer KG bei dessen Tod gegen die Gesellschaft entsteht, höher als der Wert des auf den fortsetzenden Gesellschafter übergegangenen Anteils der KG, wird kein negativer Wert des Erwerbs als Schenkung auf den Todesfall bei dem fortsetzenden Gesellschafter berücksichtigt.

Dies gilt auch für den Fall, dass der fortsetzende Gesellschafter zugleich Erbe des ausgeschiedenen Gesellschafters ist.

Arbeitgeber muss Fahrradlieferanten Fahrrad und Mobiltelefon als notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen
BAG, Urteil vom 10.11.2021, 5 AZR 334/21, Pressemitteilung vom 10.11.2021.

Fahrradlieferanten (sogenannte „Rider“), die Speisen und Getränke ausliefern und ihre Aufträge über eine Smartphone-App erhalten, haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen die für die Ausübung ihrer Tätigkeit essentiellen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. Dazu gehören ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein geeignetes internetfähiges Mobiltelefon. Von diesem Grundsatz können vertraglich Abweichungen vereinbart werden. Geschieht dies in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers, sind diese nur dann wirksam, wenn dem Arbeitnehmer für die Nutzung des eigenen Fahrrads und Mobiltelefons eine angemessene finanzielle Kompensationsleistung zusagt wird.

Rechtsprechung – privater Bereich

Keine Erbschaftsteuerpause
BFH, Urteil vom 06.05.2021, II R 1/19; Pressemitteilung vom 11.11.2021

Die Regelungen des ErbStG i.d.F. des WBG 2009 betreffend den Erwerb von Privatvermögen und den Steuersatz sind über den 30.06.2016 hinaus weiter anwendbar. Der BFH bestätigt also, dass der Gesetzgeber im November 2016 erbschaftsteuerrechtlichen Regelungen rückwirkend ab dem 01.07.2016 in Kraft setzen konnte.

Keine freigebige Zuwendung bei Verschaffung einer Gesamtgläubigerstellung bezüglich eines Nießbrauchsrechts an den anderen Ehegatten
BFH, Urteil vom 08.06.2021, II R 23/19 (NV)

Eine freigebige Zuwendung einer Gesamtgläubigerstellung an einem Nießbrauchsrecht liegt dann nicht vor, wenn der Berechtigte über die Erträge im Innenverhältnis rechtlich und tatsächlich nicht frei verfügen kann.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Einreichung einer Steuererklärung unmittelbar vor Ablauf der Festsetzungsfrist
BFH, Urteil vom 28.07.2021, X R 35/20 (NV)

Für die Wahrung der Festsetzungsfrist ist gemäß § 169 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 AO derjenige Zeitpunkt maßgeblich, in dem der Steuerbescheid den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat. Auf den Zeitpunkt, in dem eine Steuererklärung bei der Finanzbehörde eingereicht wurde, kommt es nicht an.

Die Abgabe einer gesetzlich vorgeschriebenen Steuer- oder Feststellungserklärung ist nicht als Antrag i.S. des § 171 Abs. 3 AO anzusehen (Bestätigung der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung). Dies gilt auch dann, wenn in einem Begleitschreiben zu der gesetzlich vorgeschriebenen Steuererklärung von einem "Antrag auf Veranlagung" die Rede ist.

Eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3a AO tritt nicht ein, wenn der Erlass eines (begünstigenden) Steuerbescheids erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist abgelehnt und dieser Ablehnungsbescheid angefochten wird (Bestätigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung).

Bei einer Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG ist die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO nicht anwendbar, sodass die Festsetzungsfrist gemäß § 170 Abs. 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist, beginnt.

Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben kann nicht erwartet werden, dass der Steuerbescheid noch innerhalb der Festsetzungsfrist den Bereich der Finanzbehörde verlässt, wenn die Steuererklärung erst einen Tag vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim FA eingereicht wird.

Rückforderung einer auf ein Insolvenzanderkonto eingegangenen Zahlung
BFH, Beschluss vom 31.08.2021, VII B 64/20 (AdV) (NV)

Schuldner eines abgabenrechtlichen Rückzahlungsanspruchs ist derjenige, zu dessen Gunsten erkennbar die Zahlung geleistet wurde, die zurückverlangt wird. Dies ist in der Regel derjenige, demgegenüber die Finanzbehörde ihre -vermeintliche oder tatsächlich bestehende- abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen will.

Ein Insolvenzverwalter, der im Rahmen seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 80 InsO) eine zur Insolvenzmasse geschuldete Steuererstattung entgegennimmt, ist nicht Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO.

Finanzverwaltung

Option zur Körperschaftsbesteuerung
BMF, Schreiben vom 10.11.2021, Gz. IV C 2 - S 2707/21/10001

Das BMF veröffentlicht nun die finale Fassung zur Neuregelung in § 1a KStG.

Gewährung von Forschungszulage nach dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG)
BMF, Schreiben vom 11.11.2021, Gz. IV C 3 - S 2020/20/10029
BMF, Mitteilung vom 11.11.2021 zum Muster eines Stundenzettels

Das BMF fasst seine bisher im Online-FAQ veröffentlichten Erläuterungen in einem förmlichen Schreiben zusammen und berücksichtigt auch die zwischenzeitlichen Änderungen des ursprünglichen FZulG aus 2019 durch mehrere Gesetze. Damit zusammenhängend wurde auch das Muster eines „Stundenzettels“ zur Dokumentation der Arbeitszeit in begünstigten FuE-Vorhaben aktualisiert.

Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 bei angestellten Ehegatten/Lebenspartnern
BMF, Merkblatt vom 08.11.2021

Das "Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind" erleichtert die Steuerklassenwahl und gibt weitere Hinweise (u.a. zum Faktorverfahren).

Bemessungsgrundlage bei  Umsätzen  aus  Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
BMF, Schreiben vom 05.11.2021, Gz. III C 2  - S 7200/19/10003

Privatnutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen
BMF, Schreiben vom 05.11.2021, Gz. IV C 6 - S 2177/19/10004

Das BMF hat seine Schreiben aus 2014 und 2018 zur Nutzung von betrieblichen Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG und Familienheimfahrten an die nach einigen Gesetzen in der Zeit von 2018 bis 2020 bestehende aktuelle Rechtslage angepasst. Unverändert erläutert es dabei zunächst die sachlichen Anforderungen an ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug, Elektrofahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge und dann die pauschale Ermittlung des privaten/pauschalen Nutzungswertes bzw. des tatsächlichen privaten/individuellen Nutzungswertes. Abschließend geht das BMF auch auf den Ansatz privater Stromkosten und auf die komplexen Anwendungsregelungen ein.

Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG; Berücksichtigung der Gewerbesteuerrückstellung
BMF, Schreiben vom 05.11.2021 Gz. IV C 6 - S 2144/19/10003

Obwohl sich die zu bildende GewSt-Rückstellung und die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen gegenseitig beeinflussen, hält die Finanzverwaltung im Hinblick auf den Ansatz des Hinzurechnungsbetrags eine Neuberechnung der Gewerbesteuerrückstellung nicht für erforderlich, beanstandet sie aber auch nicht.

Corona-Krise

Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen
SOMA – Website und FAQ

Mit einem Sonderfonds sichern Bund und Länder die Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen gegen das Risiko einer Corona-bedingten Veranstaltungsabsage ab. Damit sollen Anreize zur Planung und Durchführung von Messen und Ausstellungen gesetzt werden.