Gesetzgebung
Nötige steuerpolitische Ziele für die kommende Legislaturperiode
IDW, Positionspapiere vom 29.11.2021
Im Positionspapier "Steuerpolitische Ziele" fordert das IDW dazu auf, das Besteuerungsverfahren zeitnah und möglichst umfassend zu modernisieren.
Mit dem Positionspapier "Veranlagungsnahe Betriebsprüfung" regt das IDW an, bestehende Verwaltungsprozesse etwa bei Betriebsprüfungen agiler und straffer zu gestalten.
Vorschläge für eine Reform der Gemeindefinanzierung unterbreitet das IDW im Positionspapier "Notwendigkeit einer Gemeindefinanzreform".
Rechtsprechung – gewerblicher Bereich
Gewerbesteuerbefreiung bei Psychotherapeuten
BFH, Urteil vom 26.05.2021, V R 25/20
Die im Rahmen der praktischen Ausbildung von psychologischen Psychotherapeuten gegenüber Krankenkassen erbrachten Behandlungsleistungen dienen nicht unmittelbar i.S. von § 3 Nr. 13 GewStG 2002 i.V.m. § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG dem Schul- und Bildungszweck der Ausbildung der angehenden Therapeuten.
Entsprechendes gilt für § 3 Nr. 13 GewStG i.d.F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (JStG 2019, BGBl I 2019, 2451).
Verdeckte Gewinnausschüttung - Gemeinnützige Stiftung als nahestehende Person
BFH, Beschluss vom 13.07.2021, I R 16/18
Eine gemeinnützige Stiftung kann im Verhältnis zu einem Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft eine nahestehende Person sein; Zuwendungen der Kapitalgesellschaft an die Stiftung können eine vGA i.S. von § 8 Abs. 3 S. 2 KStG sein.
Ein Vorgang ist bereits dann geeignet, einen sonstigen Bezug bei einem Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG auszulösen, wenn eine dem Anteilseigner nahestehende Person aus einer Vermögensverlagerung einen Nutzen zieht. Bei einer gemeinnützigen Stiftung liegt ein solcher Nutzen u.a. vor, wenn sie durch eine zuvor erfolgte Vermögensverlagerung in die Lage versetzt wird, ihrem Satzungszweck nachzugehen.
Aufspaltungsbedingter Übertragungsgewinn ist Organträgerin zuzurechnen
BFH, Urteil vom 11.08.2021, I R 27/18
Ein durch die Aufspaltung der Organgesellschaft ggf. angefallener Übertragungsgewinn ist Teil des der Organträgerin nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG zuzurechnenden Einkommens (entgegen BMF-Schreiben vom 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314, Rz Org. 27 Satz 1).
Abgrenzung Lieferung und sonstige Leistung bei der Abgabe von Speisen
BFH, Urteil vom 26.08.2021, V R 42/20
Die Nutzung eines Food-Courts in einem Einkaufszentrum kann beim Verzehr von Speisen als überwiegendes Dienstleistungselement zum Vorliegen einer sonstigen Leistung führen, wenn die Einräumung dieser Nutzungsmöglichkeit aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers dem Speisenanbieter zuzurechnen ist. Für die Annahme einer sonstigen Leistung genügt dabei die Ausgabe von Speisen auf einem Tablett, wenn es typischerweise dazu dient, es dem Kunden zu ermöglichen, die von ihm erworbenen Speisen zu einem Verzehrort in der Nähe (hier dem Food-Court) zu bringen und diese dort an einem Tisch mit Sitzmöglichkeit zu verzehren.
Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis
BFH, Beschluss vom 26.08.2021, V R 38/20 (NV)
Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist bei einer Steuerberichtigung nach § 14c Abs. 2 UStG entscheidend, wann die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist; dies ist bei vorheriger Durchführung des Vorsteuerabzugs durch den Rechnungsempfänger der Fall, wenn die geltend gemachte Vorsteuer zurückgezahlt worden ist.
Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar
FG Münster, Urteil vom 15.09.2021, Az. 13 K 3818/18 E
Das FG Münster entschied, dass die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains eine gewerbliche Tätigkeit darstellt und somit in diesem Bereich erzielte Verluste einkommensteuerlich zu berücksichtigen sind.
Teilabzugsverbot für Kosten der Erstellung eines Konzernabschlusses
FG Münster, Gerichtsbescheid vom 01.04.2020, 8 K 1989/19 F, rechtskräftig
Kosten für die Erstellung eines Konzernabschlusses können dem pauschalen Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG unterliegen. In der Praxis greifen Betriebsprüfungen durchaus auf diese Entscheidung zurück, um den Betriebsausgabenabzug einzuschränken.
Im Streitfall war eine reine Beteiligungsholding mit einer Tochterkapitalgesellschaft betroffen. Bei Beteiligungen an Tochterpersonengesellschaften, einer Holding mit Konzernführungsaufgaben oder einer eigentlichen wesentlichen Geschäftstätigkeit dürfte die Beurteilung anders ausfallen.
Rechtsprechung – privater Bereich
Mehraktige einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit
BFH, Urteil vom 26.05.2021, III R 39/20 (NV)
Eine einheitliche Erstausbildung ist nicht mehr anzunehmen, wenn die von dem Kind aufgenommene Erwerbstätigkeit bei einer Gesamtwürdigung der Verhältnisse bereits die hauptsächliche Tätigkeit bildet und sich die weiteren Ausbildungsmaßnahmen als eine auf Weiterbildung und/oder Aufstieg in dem bereits aufgenommenen Berufszweig gerichtete Nebensache darstellen.
Keine Verengung der Gutachtenmethodik auf Bausubstanzgutachten zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG)
BFH, Urteil vom 28.07.2021, IX R 25/19 (NV)
Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung der verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer eines zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäudes (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG) jeder Darlegungsmethode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint; erforderlich ist insoweit, dass aufgrund der Darlegungen des Steuerpflichtigen der Zeitraum, in dem das maßgebliche Gebäude voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann, mit hinreichender Sicherheit geschätzt werden kann.
Die Vorlage eines Bausubstanzgutachtens ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer.
Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind steuerpflichtig
FG Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 01.12.2021 zum Urteil
vom 11.06.2021 Az. 5 k 1996/19
Kryptowährungen gelten als immaterielle Wirtschaftsgüter und sind entsprechend als sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften zu berücksichtigen. Ebenfalls ist kein strukturelles Vollzugsdefizit gegeben, auch wenn sich die meisten Handelsplattformen für Kryptowährungen im Ausland befinden.
Rechtsprechung – Verfahrensrecht
Bindungswirkung einer Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nach § 7i Abs. 2 EStG hinsichtlich sog. Funktionsträgergebühren
BFH, Urteil vom 28.07.2021, IX R 8/19 (NV)
Die Bindungswirkung der Denkmalbescheinigung erstreckt sich auf die in § 7i Abs. 1 EStG benannten Tatbestandsmerkmale und hängt vom jeweiligen Inhalt der Bescheinigung ab. Ihr Regelungsgehalt ist erforderlichenfalls im Wege der Auslegung zu ermitteln.
Sind Funktionsträgergebühren in der Denkmalbescheinigung ausdrücklich der Prüfung der zuständigen Finanzämter vorbehalten, entfaltet die Bescheinigung keine Bindungswirkung hinsichtlich der Zuordnung dieser Aufwendungen zu den begünstigten Sanierungsaufwendungen i.S. des § 7i EStG.
Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien - Verfassungsgemäßheit der Übergangsregelung
BFH, Beschluss vom 30.09.2021, VIII B 138/20 (NV)
Es ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass die auf fünf Jahre befristete Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Einkünften aus Kapitalvermögen aus § 20 Abs. 2 EStG, die der Abgeltungsteuer unterliegen, verfassungsgemäß ist.
Der Einwand, der Steuerpflichtige unterliege einer faktischen Verlustvernichtung, weil er keine Neugewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mehr erzielen werde, stellt jedenfalls dann keinen neuen Gesichtspunkt dar, der zu einer erneuten Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung durch den BFH Anlass gibt, wenn der Steuerpflichtige in der Vergangenheit steuerbare verrechenbare Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften hätte realisieren können, hiervon aber aus wirtschaftlichen Gründen Abstand genommen hat.
Finanzverwaltung
Zurückweisung von Einsprüchen/Änderungsanträgen zu Zinsfestsetzungen gem. § 233 AO wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit
Allgemeinverfügung der Länder vom 29.11.2021
BMF-Schreiben vom 03.12.2021
Mit der Allgemeinverfügung werden alle anhängigen und zulässigen Einsprüche gegen Festsetzungen von Zinsen gem. § 233a AO für Verzinsungszeiträume vor dem 01.01.2019 zurückgewiesen. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Verzinsung von 0,5 % pro Monat für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Es hat aber gleichzeitig eine Fortgeltungsanordnung für Verzinsungszeiträume bis zum 31.12.2018 getroffen. Lediglich für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 hat das Bundesverfassungsgericht die Anwendung des § 233a AO mit einem Zinssatz von 0,5 % pro vollem Monat untersagt.
Das BMF-Schreiben ergänzt das bisherige Schreiben vom 17.09.2021 im Hinblick auf die Aussetzung bei Einspruchsverfahren und die Vorläufigkeit von Hinterziehungszinsen für Verzinsungszeiträume ab 2019.
Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland;
Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung
BMF, Schreiben vom 01.12.2021, Gz. III C 2-S 7419/19/10002:004
BDO Website, Insight deutsch / englisch – Update
Leistungsbeschreibung nach § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG;
BMF, Schreiben vom 01.12.2021, Gz. III C 2 - S 7280-a/19/10002 :001
Nach dem BFH-Urteil vom 10.07.2019 (XI R 28/18) veröffentlichte nun das BMF seine Auffassung zu den Anforderungen der „handelsüblichen Bezeichnung“.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen
BMF, Schreiben vom 01.12.2021, Gz. III C 2 - S 7246/19/10002 :001
Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Sammlermünzen aus Edelmetallen ist abhängig vom jeweiligen Metallwert.
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
BMF, Schreiben vom 04.11.2021, Gz. IV A 4 - S 0310/19/10001 :003
Die Änderungen des AEAO betreffen die §§ 140, 141, 146, 146a, 146b, 147, 147a und 148 AO.
DBA – Deutschland/Österreich – Zusammenstellung geltender Konsultationsvereinbarungen
BMF, Schreiben vom 26.11.2021, Gz. IV B 3 - S 1301-AUT/19/10006 :003
Das Schreiben listet alle geltenden Vereinbarungen auf und hält fest, welche BMF-Schreiben aufgehoben werden. Die aus Anlass der COVID-19-Pandemie abgeschlossene Konsultationsvereinbarung ist von diesem BMF-Schreiben nicht berührt.
Corona-Krise
DBA Deutschland-Schweiz: Verlängerung der Konsultationsvereinbarung
BMF, Schreiben vom 01.12.2021, Gz. IV B 2 - S 1301-CHE/21/10018 :002
Die Konsultationsvereinbarung betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an unselbstständige Erwerbstätige einschließlich der Ergänzungen werden bis zum 31.03.2022 verlängert.
Frist für die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen auf 31.12.2022 verlängert
BMWi, aktualisierte FAQs vom 26.11.2021
Die digitale Schlussabrechnung für die Corona-Wirtschaftshilfen sind vom prüfenden Dritten nunmehr bis spätestens 31.12.2022 einzureichen. Die FAQ von November-/Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe I, II und III (je Ziff. 3.11 bzw. 3.12) wurden letzten Freitag (26.11.2021) entsprechend neu gefasst.
Bedingungen der Überbrückungshilfe IV stehen
BMWi und BMF, gemeinsame Pressemitteilung vom 02.12.2021
Das BMF und das BMWi haben sich auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt.
Sonstiges
§ 7b EStG und Frist 31.12.2021 beachten
§ 7b EStG sieht eine Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau vor. Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Bauantrag oder – wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist – die Bauanzeige nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 gestellt bzw. getätigt worden sind.
Start des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt
BMWi, Pressemitteilung vom 01.12.2021
Am 01.12.2021 startete das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt. Es soll einen Beitrag zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität leisten. Über das Register erhalten öffentliche Auftraggeber mit einer einfachen elektronischen Abfrage zuverlässig Informationen über Rechtsverstöße von Unternehmen, die einen Ausschluss vom Vergabeverfahren rechtfertigen können. Das betrifft etwa Verurteilungen wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte, z.B. Korruption oder Steuerhinterziehung. Bislang waren Auftraggeber vor allem auf Selbsterklärungen der sich bewerbenden Unternehmen und Abfragen bei den vereinzelt existierenden Korruptionsregistern der Bundesländer angewiesen.
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