Steuerliche Behandlung grenzüberschreitender, konzerninterner Markterschließungszuschüsse
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Scheinselbständigkeit von Trainerinnen und Trainern und Kursleitungen
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Die Beschäftigung von Trainerinnen und Trainern sowie Übungs- und Kursleiterinnen und -leitern auf Honorarbasis gehört seit Jahrzehnten zum Alltag vieler Sportvereine. Mit der jüngeren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sowie der Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten, § 127 SGB IV, sind die sozialversicherungsrechtlichen Risiken aus der Anstellung von vermeintlich selbständigen Honorarkräften für Vereine erheblich gestiegen.
Einkommensteuerreformgesetz 2027
Bundestag, Gesetzentwurf vom 28.09.2026
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Um das Arbeitskräfte- und Wachstumspotential zu stärken sollen durch höhere Grund- und Kinderfreibeträge, die Anhebung des Kindergeldes sowie einen höheren Reichensteuersatz als Gegenfinanzierung sowohl Wachstumsimpulse gesetzt als auch dem Gerechtigkeitsaspekt Rechnung getragen werden.
Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
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Um die stetige Entwicklung um Kryptowerte und die um sie entstandenen Märkte sowie Handels- und Investitionsmöglichkeiten auch steuerlich abzubilden, sollen mit bestimmten Kryptowerten erzielte Einkünfte künftig als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) der Einkommensteuer unterliegen. Der Referentenentwurf wurde nun vom BMF an die Verbände zur Stellungnahme übersandt.
Elektronische Kassenpflicht
Bundesregierung, Gesetzentwurf vom 23.09.2026
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Der Regierungsentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht liegt vor. Wir zeigen die wesentlichen Maßnahmen und Änderungen sowie Neuerungen gegenüber dem Referentenentwurf.
Ergänzung zum JStG 2026 - Steuerbefreiung für Scheidungsimmobilien
Finanzministerium Baden-Württemberg, Mitteilung vom 25.09.2026
Der Verkauf einer Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dessen Erwerb ist steuerpflichtig. Bei einem trennungsbedingten Auszug aus dem Familienheim (insbesondere zur Einhaltung des familienrechtlichen Trennungsjahres) entfällt die begünstigende Ausnahmeregelung der Selbstnutzung. Ein späterer Verkauf belastet also zusätzlich. Der Bundesrat brachte ins Gesetzgebungsverfahren zum JStG 2026 ein, die sog. Spekulationssteuer entfallen zu lassen, sofern die Immobilie bis zum trennungsbedingten Auszug selbst genutzt worden ist.
Steuersatzermäßigung im Hotel I: Frühstück und Parkplätze
BFH, Urteil vom 21.05.2026, V R 8/26 (XI R 11/23, XI R 34/20)
BFH, Urteil vom 21.05.2026, V R 10/26 (XI R 13/23; XI R 7/21)
1. An Hotelgäste erbrachte Frühstücksleistungen unterliegen nicht § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, ohne dass hierin ein Verstoß gegen das Unionsrecht zu sehen ist.
2. Zur Steuerbarkeit und zur Schätzung des Umfangs steuerbarer Leistungen bei der Parkplatzüberlassung an Hotelgäste.
Steuerermäßigung im Hotel II: Parkplätze, Fitness/Wellness und WLAN
BFH, Urteil vom 21. Mai 2026, V R 11/26 (XI R 14/23, XI R 22/21)
1. Die Bereitstellung von Parkplätzen, die nicht nur den Übernachtungsgästen eines Hotels, sondern darüber hinaus allen anderen Besuchern des Hotels sowie der Allgemeinheit frei und unentgeltlich zur Verfügung stehen, führt nicht zu einer gegen Entgelt erbrachten sonstigen Leistung.
2. Die Zugangsgewährung zu Fitness- und Wellnesseinrichtungen an Hotelgäste unterliegt nicht § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, ohne dass hierin ein Verstoß gegen das Unionsrecht zu sehen ist.
Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG bei Abrechnung über einen Dritten
BFH, Beschluss vom 28.07.2026, VII R 35/24
1. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) erfasst Erträge aus Pflegeleistungen, die eine Einrichtung zur ambulanten Pflege tatsächlich gegenüber kranken oder pflegebedürftigen Personen erbringt, auch dann, wenn die Abrechnung der Leistungen gegenüber den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe über einen Dritten erfolgt. Die zivilrechtliche Ausgestaltung der Leistungs- und Abrechnungsbeziehungen steht der Steuerbefreiung nicht entgegen.
2. § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG setzt voraus, dass die Pflegekosten in mindestens 40 % der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil wirtschaftlich getragen werden. Eine unmittelbare Kostenerstattung an die ambulante Pflegeeinrichtung verlangt die Vorschrift nicht.
Körperschaftsteuerpflicht einer vorkonstitutionellen Familienstiftung in kommunaler Trägerschaft
BFH, Urteil vom 15.07.2026, I R 20/23
Eine vorkonstitutionelle unselbständige Familienstiftung, deren Trägerin eine Stadt ist, ist auch dann als nicht rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Körperschaftsteuergesetzes zu beurteilen, wenn die Stadt eine von der Kommunalaufsicht genehmigte Stiftungssatzung erlassen hat, in der die Stiftung als solche des öffentlichen Rechts bezeichnet wird (Fortführung des Senatsurteils vom 29.01.2003 - I R 106/00, BFHE 201, 287).
§ 50d Abs. 11 EStG a. F. auf doppelstöckige Konstruktionen mit Organschaft
FG Hamburg, Urteil vom 03.06.2026, 5 K 174/16, Rev. BFH I R 13/26
1. Beteiligt sich eine natürliche Person als Komplementär an einer inländischen KGaA und begründet diese KGaA eine ertragsteuerliche Organschaft mit einer inländischen Tochter-GmbH, welche wiederum aus einer luxemburgischen SICAV Dividenden bezieht, die grundsätzlich dem Schachtelprivileg des DBA Luxemburg 1958 unterfallen, steht § 50d Abs. 11 EStG a.F. dem Durchschlagen des Schachtelprivilegs auch auf die natürliche Person entgegen.
2. § 50d Abs. 11 EStG a.F. ist in Organschaftsfällen im Lichte des § 15 Satz 2 KStG dahingehend auszulegen, dass Zahlungsempfänger i.S.d. § 50d Abs. 11 EStG a.F. der Organträger ist.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts des Grundbesitzes nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaftsteuer
BFH, Beschluss vom 04.08.2026, II B 87/25
Eine pauschale Zurückweisung des Sachverständigengutachtens im Sinne des § 198 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes unter Hinweis auf einen höheren Kaufpreis verletzt die Pflicht des Finanzgerichts zur Sachverhaltsaufklärung (§ 76 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung ‑‑FGO‑‑) und zur Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO).
Nachweis einer steuerfreien Einlagenrückgewähr aus einer EU-Kapitalgesellschaft nur mit Überleitungsrechnung möglich
FG Köln, Urteil vom 18.03.2026, 9 K 2340/17; Rev. BFH VIII R 13/26
Im Zusammenhang mit dem Bezug einer nicht steuerbaren Einlagenrückgewähr von einer EU-Kapitalgesellschaft bildet die ausländische Handelsbilanz eine, aber nicht die alleinige Grundlage für die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns. Eine Überleitung in das deutsche Steuerrecht mittels Überleitungsrechnung ist unabdingbar.
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
BMF, Schreiben vom 01.10.2026
Das BMF verlängert den zeitlichen Anwendungsbereich der bisher insoweit ergangenen BMF-Schreiben bis Ende 2027.
Income Tax Reform 2027
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The bill for the Income Tax Reform Act 2027, introduced by the German Federal Government on September 28, 2026, provides, among other measures, for increases in the basic allowance, child allowance and employee lump-sum, an increase in child benefit, and adjustments to the income tax rates.
Reform of the taxation of crypto-assets held as private assets
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The BMF’s draft bill reforms the taxation of crypto-assets held as private assets in response to their growing importance as private investments.
(Electronic) cash register requirement
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The government draft on the cash register requirement has been published. We outline its key measures and changes compared with the first draft bill.
Tax treatment of cross-border intra-group market development grants
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