Anwendungsbereich

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit 2023 und adressiert menschenrechtliche sowie ausgewählte umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in Lieferketten. Seit 2024 erfasst es grundsätzlich Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland. Gleichzeitig wird das LkSG derzeit im Lichte der europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und des Omnibus-Prozesses weiterentwickelt. Nach aktuellen politischen Vorschlägen sollen Berichtspflichten vereinfacht bzw. zeitweise abgeschafft, Sanktionen stärker auf wesentliche Pflichtverstöße konzentriert und die nationale Umsetzung der CSDDD bis 2028 vorbereitet werden.

Unverändert bleibt: Unternehmen benötigen ein wirksames Risikomanagement, klare Verantwortlichkeiten, Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie ein Beschwerdeverfahren. Mittelbare Zulieferer sind insbesondere dann einzubeziehen, wenn konkrete Hinweise auf mögliche Verletzungen vorliegen. Für die Praxis empfiehlt sich ein Ansatz, der das LkSG nicht isoliert betrachtet, sondern frühzeitig mit CSDDD, CSRD/ESRS, EU-Taxonomie und weiteren Lieferkettenregulierungen verzahnt.


Aktuelle rechtliche Anforderungen

  • Klare Governance: Festlegung von Verantwortlichkeiten, Einbindung der Unternehmensleitung und Integration in bestehende Compliance- und Risikomanagementsysteme.
  • Risikoanalyse: regelmäßige und anlassbezogene Identifikation sowie Priorisierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei Zulieferern.
  • Grundsatzerklärung: transparente Beschreibung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Erwartungen, Verfahren und Verantwortlichkeiten.
  • Präventions- und Abhilfemaßnahmen: risikobasierte Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber Lieferanten, einschließlich Wirksamkeitskontrolle.
  • Beschwerdeverfahren: zugänglicher Meldekanal für interne und externe Hinweise sowie geregelter Umgang mit Beschwerden.
  • Unternehmensintern fortlaufend zu dokumentieren, jedoch keine externe Berichtspflicht mehr


Unser Lösungsansatz

  • Ausgangspunkt ist eine pragmatische Risikoanalyse, die Länder-, Branchen-, Geschäftsmodell- und Lieferantenrisiken zusammenführt.
  • Risiken werden nach Schwere, Eintrittswahrscheinlichkeit und Einflussmöglichkeit priorisiert, um Ressourcen auf wesentliche Themen zu konzentrieren.
  • Betroffene Stakeholder, Fachbereiche und Einkauf werden gezielt eingebunden; bei erhöhten Risiken können vertiefte lokale Analysen erforderlich sein.
  • Aus den Ergebnissen werden konkrete Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Nachweise für den eigenen Geschäftsbereich und die Lieferkette abgeleitet.
  • Die Anforderungen lassen sich effizient in ein Compliance Management System integrieren und zugleich auf künftige CSDDD-Anforderungen vorbereiten.


Ausblick: Von LkSG zu CSDDD

Die CSDDD wird den europäischen Rahmen für unternehmerische Sorgfaltspflichten prägen. Nach aktuellem Stand verschiebt sich die Anwendung auf große Unternehmen; zugleich werden risikobasierte Scoping-Ansätze, Tier-1-Fokus mit Eskalation bei Risikoindikatoren sowie Leitlinien der EU-Kommission zentrale Umsetzungshilfen. Unternehmen sollten die Übergangszeit nutzen, um bestehende LkSG-Prozesse zu konsolidieren, Datenquellen zu verbessern und ihre Governance so auszurichten, dass sie sowohl nationale als auch europäische Anforderungen abdecken.


Grafik CMS

Dieser Artikel wurde verfasst von