Nationaler Emissionshandel - Prüfung von Beihilfeanträgen zur Vermeidung von Carbon-Leakage

DIE INDUSTRIE STEHT VOR GROßEN HERAUSFORDERUNGEN. KRIEGSBEDINGT BEFINDEN WIR UNS IN EINER ENERGIEKRISE. DIE KOSTEN FÜR WÄRME, GAS UND STROM SIND IMMENS GESTIEGEN. GLEICHZEITIG MUSS DEUTSCHLAND BIS 2045 KLIMANEUTRAL WERDEN. GERADE JETZT SOLLTE DIE INDUSTRIE ENTLASTUNGEN VON CO2-KOSTEN NUTZEN.

Die Industrie muss ihre Versorgungs- und Produktionskonzepte verändern, um auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Energiepreise sind volatil und aufgrund der aktuellen Umstände deutlich gestiegen. Zu den teuren Preisen für Gas, Wärme und Strom treten die Kosten in Folge des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS), mit dem die Bepreisung von CO2-Emissionen aus der Verwendung bestimmter Brennstoffe (z.B. Erdgas) eingeführt wurde. Hierdurch wird die Produktion in Deutschland zusätzlich verteuert. 

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz („BEHG“) regelt zum einen Erleichterungen insbesondere für Unternehmen, die bereits nach dem EU-Emissionshandel mit Kosten belastet sind.

Zum anderen sieht die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung („BECV“) für bestimmte Sektoren Entlastungen vor, um zu verhindern, dass Unternehmen ihre Produktionsprozesse und damit auch die Emissionen aufgrund von Wettbewerbsnachteilen ins Ausland verlagern („Carbon Leakage“).

Die Antragsstellung nach BECV kann im Einzelnen unterschiedliche rechtliche Fragen aufwerfen. Der Antrag ist außerdem durch einen Wirtschaftsprüfer gemäß §13 (4) BECV zu prüfen. 

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Prüfung und Beratung von energieintensiven Unternehmen und begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten bei der Antragsstellung und führen Prüfungen durch. 

Unser Kooperationspartner BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft empfiehlt, die frühzeitige Beschäftigung mit der Antragsstellung für die Kompensation nach BECV, um der Komplexität und den technischen Herausforderungen des Antragsverfahrens sowie der Ermittlung der Brennstoffmengen und sonstigen Daten angemessen Rechnung zu tragen und die Antragsfrist zum 30.6. (materielle Ausschlussfrist) einhalten zu können.

Wir unterstützen Sie gerne. Sprechen Sie uns an.