Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität

Das FISG ist mit Ausnahme weniger Regelungen am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Durch das FISG wurden teilweise sehr umfangreiche Äderungen im HGB, WpHG, AktG und vielen weiteren Gesetzen umgesetzt. Diese Änderungen sollen die Richtigkeit der Rechnungslegungsunterlagen von Unternehmen sicherstellen und das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt dauerhaft stärken. Die neuen Regelungen des FISG betreffen vorwiegend, aber nicht ausschließlich Unternehmen von öffentlichem Interesse. Das FISG adressiert insbesondere folgende Regelungskomplexe:

  • Corporate Governance
  • Enforcement der Rechnungslegung
  • Regulierung der Abschlussprüfung

Ins Aktiengesetz wurde eine ausdrückliche Pflicht für Vorstände börsennotierter Gesellschaften aufgenommen, ein im Hinblick auf die Risikolage und die Geschäftstätigkeit des Unternehmens angemessenes und wirksames internes Kontroll- und Risikomanagementsystem einzurichten. Darüber hinaus wurden neue Pflichten für den Aufsichtsrat eingeführt, u.a. zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Überwachung der Qualität der Abschlussprüfung. Durch diese Maßnahmen soll die Corporate Governance der Unternehmen gestärkt werden. Ferner wurde die zweistufige Bilanzkontrolle abgeschafft und in ein einstufiges System mit alleiniger Zuständigkeit der BaFin überführt, in dem die BaFin erweiterte Befugnisse erhält sowie schneller und umfassender über die Bilanzkontrolle informieren kann. Die Neuregelungen im Bereich der Abschlussprüfung betreffen u. a. die externe und interne Rotation sowie eine noch striktere Trennung von Prüfung und Beratung.

In unserer Broschüre geben wir einen detaillierten Überblick über die gesetzlichen Änderungen und erläutern den Handlungsbedarf für Vorstände und Aufsichtsräte der betroffenen Unternehmen.

FISG