Die Rahmenbedingungen für den Werkzeugbau verändern sich stetig und in hoher Geschwindigkeit. Trotz aller Bemühungen der Fahrzeughersteller, die Stückzahlen durch die Bildung von Fahrzeug-Plattformen hoch zu halten, steigen die Anforderungen der Kunden nach unterschiedlichen Varianten und individueller Ausstattung immer weiter an. Die Automobilhersteller und -zulieferer stehen damit vor großen Herausforderungen, weil sie einen effizienten Weg finden müssen, um Durchlaufzeiten und Kosten zu reduzieren und gleichzeitig eine hohe Werkzeug- und Bauteilqualität sicherzustellen.
In der Praxis treten häufig komplexe Vereinbarungen in Bezug auf die Behandlung von Werkzeugkosten zwischen dem OEM und dem Zulieferer auf. Sie können später Gegenstand von Nachverhandlungen der Stückpreise sein, insbesondere wenn geplante Stückzahlen übertroffen werden. Durch Werkzeugkostenzuschüsse beteiligen sich die OEM regelmäßig an den Werkzeugkosten ihrer Zulieferer, rechnen diese Zuschüsse jedoch in den Teilepreis ein.
Bei der Bilanzierung von Werkzeugkosten und Werkzeugkostenzuschüssen ist zu entscheiden, ob es sich um ein Eigen- oder Kundenwerkzeug handelt. Es muss geklärt werden, welche Partei wirtschaftlicher Eigentümer des Werkzeugs ist. Dabei kann das juristische Eigentum vom wirtschaftlichen Eigentum abweichen.
Besonderheiten können sich bei der umsatzsteuerlichen Behandlung der Werkzeuge ergeben, da die Werkzeuge in der Regel vom OEM erworben werden, physisch jedoch beim Zulieferer verbleiben (Lieferung ohne Warenbewegung). Auch hierbei ist entscheidend, ob es sich um ein Eigen- oder Kundenwerkzeug handelt. Darüber hinaus können sich Fragen der Behandlung von Prototypenwerkzeugen, Konsequenzen aus Verlagerungen von Werkzeugen oder zollrechtliche Aspekte ergeben.