Aufsicht

Aufsicht

BDO hat die mit dem Regulierungsfeuerwerk verbundenen Entwicklungen als Prüfer und Berater von Finanzdienstleistungsunternehmen aller Größenordnungen sowie den nationalen und europäischen Aufsichts-behörden eng begleitet. Wir waren in Deutschland und Europa in die Vorbereitungen für den Single Supervisory Mechanism involviert und haben z. B. in Deutschland die Aufsichtsbehörden im Rahmen des Asset Quality Review bei 4 signifikanten Kreditinstituten unterstützt. Die im Rahmen des Asset Quality Reviews von der Aufsicht entwickelten Methoden und Verfahren berücksichtigen wir seitdem auch in unseren Prüfungs- und Beratungsvorgehen.

Nach dem Abschluss des Asset Quality Reviews hat die Aufsicht damit begonnen, die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA für den SREP, den bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Beurteilungsprozess (Supervisory Review and Evaluation and Process), umzusetzen. Hiermit verbunden ist die Festsetzung eines aufsichtlich angemessenen Eigenkapitals.

Die Einführung dieses neuen bankaufsichtlichen Überprüfungs-und Beurteilungsprozesses hat im Markt zu Verunsicherung geführt und Fragen nach dessen inhaltlicher Ausgestaltung und den Möglichkeiten der Vorbereitung auf diesen Prozess aufgeworfen.

Nach den Festlegungen der EBA besteht der SREP aus den folgenden Komponenten:

  • Kategorisierung von Instituten
  • Überwachung der Schlüsselindikatoren
  • Geschäftsmodellanalyse
  • Bewertung der Governance und der institutsweiten Kontrollen
  • Bewertung der Kapitalrisiken
  • Bewertung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken
  • SREP-Gesamtbewertung
  • Aufsichtsmaßnahmen
  • Frühinterventionsmaßnahmen

Die Inhalte einiger dieser Komponenten basieren auf bekannten bzw. modifizierten Regelungen. So stehen der Aufsicht seit jeher die Informationen aus dem Meldewesen zur Wahrnehmung ihrer aufsichtlichen Pflichten (Überwachung von Schlüsselindikatoren) zur Verfügung. Auch setzen die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) in Deutschland einen anerkannten Rahmen für die Ausgestaltung der Governance und institutsweiten Kontrollen, wie auch die Anforderungen an die Eigenmittelausstattung schon heute die Grundlage für die Festlegung des erforderlichen Eigenkapitals (Bewertung der Kapitalrisiken) bildet. Neu sind hingegen die Kategorisierung von Instituten, die Geschäftsmodellanalyse und die Bewertung der Liquiditäts-und Finanzierungsrisiken. Ferner wird damit umzugehen sein, wie die Aufsicht aus den gewonnenen Informationen eine Gesamtbewertung ableitet und welche Maßnahmen, wie z. B. die Festlegung eines zusätzlichen Kapitalpuffers, zu erwarten sind. Als Prüfer und Berater von Finanzdienstleistungsunternehmen sind wir mit dem Meldewesen, den MaRisk sowie der risikogewichteten Ermittlung des Kapitalbedarfs eng vertraut. Gleiches gilt für die Geschäftsmodellanalyse sowie die Bewertung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken, die wir auch bisher schon im Rahmen von Beratungs- und Bewertungsprojekten kritisch zu würdigen hatten.

Diese Erfahrungen setzen wir ein, um unseren Mandanten den SREP-Prozess so transparent wie möglich zu machen und bei der Vorbereitung auf den bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Beurteilungsprozess zu unterstützen.


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